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Sophia Schiebe

SPD 23.05.2024 Sitzungen 20/58

Sehr geehrter Herr Krüger, gemeinsam waren wir einmal im Asta, und es war immer eine meiner Herzensangelegenheiten, dieses Thema zu setzen. Ich bin jetzt Landtagsabgeordnete. Ich sehe es als Selbstverständlichkeit, wenn ich mich als Studentin für dieses Thema eingesetzt habe, dass ich es als Abgeordnete genauso tue. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Ich möchte nämlich noch einmal klarstellen, warum ich trotz der Einigung noch nicht ganz sehe, dass Ihrem Koalitionsvertrag entsprochen wäre, denn die getroffene schuldrechtliche Vereinbarung hat nicht dasselbe Schutzniveau. Studentische Beschäftigte können ihre Rechte auf dieser Grundlage nämlich nicht einklagen. Wir nehmen den studentischen Beschäftigten damit ein entscheidendes Instrument, und das bei einer Ausgangslage, die es aufgrund der besonderen Abhängigkeitsverhältnisse sowieso schon schwermacht, dass sie für ihre Rechte einstehen können. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis nochmals aus der damaligen Rede von Herrn Krüger. (Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oha, da war ich gut!) „Ich glaube, wenn das wirklich scheitern sollte, dann müssen wir hier noch einmal über die genaue Ausgestaltung diskutieren und schauen, was wir machen können.“ Wir als Landtagsfraktion wollen nicht nur schauen, was wir machen können, sondern haben gleich einmal einen konkreten Vorschlag mitgebracht. Wir fordern die Landesregierung deshalb erneut auf, einen eigenständigen studentischen Tarifvertrag für Schleswig-Holstein zu verhandeln. Damit das auch gelingt und es nicht wieder heißt, dass es nicht geht, haben wir unseren damaligen Antrag präzisiert und formuliert, wie das rechtssicher gelingen kann. Wie das genau geschehen kann, das können Sie unserem Antrag entnehmen. Innerhalb des Tarifvertrags soll eine Mindestvertragslaufzeit studentischer Beschäftigungsverhältnisse von zwei Semestern garantiert, die vollständige Integration in bestehende Personalvertretungen in den Hochschulen sichergestellt, das Recht auf Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall konkretisiert sowie die Bezahlung oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns festgelegt werden. Ich bitte Sie also noch einmal: Wenn Sie wirklich die Belange der studentischen Beschäftigten ernst nehmen, dann setzen Sie sich für einen studentischen Tarifvertrag auch hier in Schleswig-Holstein ein. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW])

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