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Karin Prien

23.05.2024 Sitzungen 20/58

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist sicher kein Zufall, dass wir in dieser Tagung zwei Anträge zum Thema Künstliche Intelligenz – durch verschiedene Fraktionen auf den Weg gebracht – debattieren. Ich glaube, das ist Ausdruck der Tatsache, dass wir es hier mit einer destruktiven Innovation zu tun haben, die alle gesellschaftlichen Bereiche betrifft. Im Schumpeterschen Sinne handelt es sich um eine schöpferische Zerstörung. Wo anders als in der Kunst und in der Kultur mit der Kreativitäts- und Innovationsfreude, die dort inhärent ist, sollte man sich mit einer schöpferischen Zerstörung an allererster Stelle beschäftigen? – Deshalb ist es richtig, dass wir das Thema Kultur und Künstliche Intelligenz und das Thema Kunst und Künstliche Intelligenz – das sind ehrlich gesagt zwei verschiedene Paar Schuhe; wir reden heute über sehr viele verschiedene Themen – beraten. Um erst einmal damit zu beginnen und das auf die Tagesordnung der gesellschaftlichen und parlamentarischen Debatte zu heben, ist das genau richtig. Deshalb bin ich sowohl dankbar für den Antrag der Regierungsfraktionen als auch für den Antrag zum Thema KI in der Schule, den wir später noch beraten werden. Wir beschäftigen uns mit diesem Thema auf Landesebene ja schon eine ganze Weile, weil wir in diesem Bereich in diesem Land auch richtig gute Treiber haben. Wir haben die Landesbibliothek, die sich das Thema sehr früh auf die Fahnen geschrieben hat. Wir haben aber insbesondere auch die Fachhochschule hier in Kiel, die bundesweit in führender Position auf diesem Gebiet tätig ist, insbesondere auch im Bereich KI und Lernen. Darüber reden wir dann im späteren Verlauf des Tages noch. Unser IQSH zum Beispiel beschäftigt sich auch mit Kultur und Digitalität, mit den Kulturen digitaler Bilder. Wir haben an der Muthesius Kunsthochschule gerade eine Ausstellung mit Schülerarbeiten in diesem Bereich, nämlich künstlerische Arbeiten, die mit KI erstellt sind, sehen können. Da passiert also schon eine ganze Menge; und trotzdem brauchen wir eine intensive Debatte. Warum ist das so? – Ob die Kunst KI verwendet, Frau Waldinger-Thiering, das obliegt grundsätzlich den Künstlerinnen und Künstlern. Das muss auch deren Entscheidung bleiben. Aber die Bedeutung von KI in der Kunst und – das will ich betonen – im Kulturmanagement, die kann man gar nicht hoch genug einschätzen. KI hat nämlich die Fähigkeit, kreative Prozesse zu unterstützen und zu erweitern, sei es durch generative Kunst bei Algorithmen, die eigenständig Werke schaffen, oder durch verbesserte Analytik für das Kulturmanagement, mit denen man ein tiefgreifendes Verständnis für Besucherströme und Vorlieben ermöglicht. Das ist genau das, was Sie schon beschrieben haben. Man darf auch einmal sagen: Selbstverständlich liegt in der Personalisierung von Angeboten im Kulturbereich eine riesige Chance. Man kann nämlich über KI sehr genau schauen: Was sind eigentlich maßgeschneiderte Kulturangebote für einzelne Zielgruppen oder sogar für individuelle Personen? Was sind Kunsterlebnisse, die Einzelne sich wünschen? Für den Bereich der Museen und Galerien ist das eine riesige Chance. Darüber hinaus kann man KI auch in der Kunstvermittlung einsetzen, um die Barrieren zwischen Kunstwerken und Betrachtern zu verringern und um Werke auf neue aktive Weise erfahrbar zu machen. Das gilt im Übrigen auch für Menschen mit Handicap. Auch hier gibt es riesengroße Chancen. Deshalb kann KI auch einen Beitrag zur kulturellen Teilhabe leisten. Auch das ist ein wichtiger Aspekt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch darauf haben Sie schon in der Debatte abgehoben, nämlich Effizienzsteigerungen im Kulturmanagement und in der Kreativwirtschaft. Diese Bereiche können davon profitieren. Man kann Daten und Analysen zu Besuchsmustern erstellen. Man kann Ausstellungen damit besser planen und Ressourcen effizienter einsetzen. Aber KI kann auch dabei helfen, kulturelle Inhalte weltweit zugänglich zu machen, indem man durch automa- (Ministerin Karin Prien) tisierte Übersetzungen Sprachbarrieren einfacher überwindet und virtuelle Erfahrungen schafft. Allerdings muss man auch da kritisch sagen: Wir haben immer noch große Nachholbedarfe, was die Digitalisierung in den Museen und Archiven angeht. Da müssen wir weltweit besser werden, aber auch das ist eine Herausforderung, der wir uns stellen müssen. Wir begleiten diese Prozesse im Ministerium sehr intensiv, und wir sind sehr froh darüber, dass wir mit dem digitalen Zentrum an der Landesbibliothek wirklich einen Player haben, der über eine sehr hohe Expertise verfügt und der übrigens auch schon einige entsprechende Konferenzen, auch bundesweite Konferenzen, initiiert hat. Wir haben dazu auch im Rahmen unserer KMK-Präsidentschaft zum Kulturbereich eine große Konferenz durchgeführt. Die Ergebnisse sind online verfügbar. Ich glaube, keiner von Ihnen hat es erwähnt: Wir sind an dem Punkt, dass dem AI Act gestern oder vorgestern von Regierungs- oder Ministerratsseite zugestimmt worden ist, sodass wir jetzt tatsächlich in die Umsetzung gehen. Deshalb stellen die Frage sich auch jetzt, und deshalb ist es genau richtig, jetzt mit diesem Antrag in eine intensivere Debatte zu gehen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dabei geht es natürlich auch um KI und Urheberrecht, da geht es um die Fragen ethischer Verantwortung und Datenschutz. Der AI Act ist übrigens das erste Gesetz dieser Art weltweit. Das muss man auch einmal sagen. Man kann an dieser Stelle einmal nicht sagen, dass die EU langsam gewesen wäre. Es ist vielmehr ein ziemlich rasanter Prozess gewesen, den AI Act innerhalb von weniger als drei Jahren auf den Weg zu bringen. Ich glaube, das muss man im Licht der Debatte, die wir gestern geführt haben, als positives Beispiel hervorheben dürfen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dabei wird es natürlich auch um die Frage der Kennzeichnungspflicht im Detail gehen. Ich habe hier noch ganz viele Dinge, die ich Ihnen vortragen könnte. Ich will aber noch eines sagen, weil es angesprochen wurde. Liebe Frau Raudies, selbstverständlich sind wir in den letzten Jahren im Rahmen der Kultur-MK, die eine neue Einrichtung ist, in sehr engem Austausch in diesen Fragen. Wir müssen uns an der Stelle auch mit den anderen Bundesländern vernetzen, und wir müssen das in einer engeren Kooperation machen. Wenn jeder Einzelne immer meint, er müsse das Rad in diesem Bereich neu erfinden, dann werden wir dessen nicht Herr werden, auch angesichts der Geschwindigkeit. Sie sehen es ja: Man macht einen Masterplan, und natürlich ist der nicht mehr aktuell. Deshalb überarbeiten wir ihn gerade auch unter Berücksichtigung des AI Acts. Auch das steht natürlich bei uns auf der Agenda. Es gibt in diesem Bereich eine gute Zusammenarbeit mit dem Bund. Es gibt eine entsprechende Bund-Länder-AG mit der BKM, die sich mit diesen Fragen und insbesondere mit der Frage beschäftigt: Was haben wir jetzt an Umsetzungsrechtsakten? Was steht da als nächstes an? – Auch damit werden wir uns beschäftigten. Lassen Sie mich zur grundsätzlichen Einordnung noch einmal sagen, weil dies auch ein Thema mit etwas unterschiedlichen Nuancierungen war: Ich sehe riesengroße Chancen, aber wir müssen natürlich die ethischen Fragen und auch die Fragen der Auswirkungen auf die Einkommens- und Beschäftigungsverhältnisse bei den Künstlerinnen und Künstlern und bei den Menschen, die im Kulturbereich arbeiten, im Blick haben. Aber wir sollten die Chancen, die in diesem Feld liegen, als positive Chancen nutzen. Dazu bin ich nicht nur bereit, sondern das halte ich auch für eine Verantwortung, die wir gemeinsam haben. Ich freue mich auf die weiteren und detaillierteren Debatten im Ausschuss zu diesem und den anderen Bereichen im Zusammenhang mit KI. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt FDP)

Protokoll ↗