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Beate Raudies

SPD 23.05.2024 Sitzungen 20/58

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf das Thema Kultur jetzt wieder bearbeiten. Darüber freue ich mich sehr. Ich habe die Debatten in den letzten Jahren verfolgt, bin aber vielleicht noch nicht in allen Details drin. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, ich habe mir sehr viel Mühe gegeben, Ihren Antrag zu verstehen. Ich habe ihn einmal gelesen, ich habe ihn zweimal gelesen, ich habe ihn dreimal gelesen. Der Kollege, der für die Digitalpolitik zuständig ist, hat ihn gelesen, unsere Bildungspolitiker haben ihn gelesen, und wir alle haben uns gefragt, was Sie mit diesem Antrag wollen. (Christopher Vogt [FDP]: Ihr arbeitet ineffizient! – Tobias Koch [CDU]: Da war ja die ganze Fraktion beteiligt!) Es ist der Aufschlag für einen guten und wichtigen Dialog. Es ist ein Thema, das wirklich wichtig ist. Da bin ich komplett bei Ihnen. Das, was in dem Antrag steht, ist nach unserer Auffassung aber noch zu wenig. Ich möchte jetzt erläutern, warum ich das so sehe, warum wir das so sehen: Die Kollegin Röpcke hat auf die Bedeutung der Künstlichen Intelligenz hingewiesen – darauf, welche Möglichkeiten sie gibt, welche Risiken in ihr liegen, und darauf, dass wir kaum hinterherkommen, unsere Regeln anzupassen. Deshalb ist es schön, dass wir vor einigen Jahren einen digitalen Masterplan gemacht haben, aber der erste Schritt wäre der, zu schauen, ob dieser bei dem Tempo, in dem es vorangeht, noch aktuell ist. Es ist also gut, dass wir die KI in den Blick nehmen. Aber wir müssen für uns noch festlegen, ob es uns um alles, das Gesamte, geht oder ob wir uns auf die Kulturschaffenden, das Kulturmanagement, die Kultureinrichtungen oder auch die Kulturentwicklung konzentrieren wollen. Wir können uns nicht um alles kümmern. Wir werden uns erst einmal auf einzelne Bereiche konzentrieren müssen. Das, was jetzt in Ihrem Antrag drinsteht, vermittelt mir den Eindruck, dass Sie ganz viel wollen, aber tun wollen Sie eigentlich nichts. Sie lassen offen, wer was machen soll. Zum Beispiel haben beim Urheberrecht beide Vorrednerinnen gesagt, dass das ein superwichtiger Punkt sei. Das müsse unbedingt angegangen werden, denn der Einsatz von KI stelle viele kreative Berufe vor riesige Herausforderungen. Über Journalismus reden wir noch einmal an anderer Stelle, aber warum fordern Sie die Landesregierung nur dazu auf, (Beate Raudies) Probleme zu analysieren, zu erheben, abzuwägen, Lösungsvorschläge zu entwickeln, liebe Kolleginnen und Kollegen? – Das kann doch nur der erste Schritt sein. Konkret könnte man die Landesregierung doch bitten, in einem halben Jahr oder so einen Vorschlag für eine Bundesratsinitiative zur Reform des Urheberrechts zu machen. Am Ende müssen wir doch dahin. Wir müssen doch das Urheberrecht anpassen. In Anbetracht der rasanten Entwicklung der KI sorgt der Kollege Roboter nämlich bereits für mehr als Unsicherheit. Die Kulturschaffenden haben Angst, nicht nur, aber auch, weil der Vergütungsanspruch am Urheberrecht hängt. Kunst und Kulturschaffende werden in unserem Land, was die Vergütung anbelangt, sowieso nicht besonders gut behandelt. Angesichts ihrer meist ohnehin prekären Arbeitsbedingungen müssen sie sicher sein können, dass ihre Arbeit entlohnt wird. Hier braucht es also dringend eine Lösung. Die könnte auch einmal aus einem Haus wie unserem kommen, indem wir Initiativen auf Bundesebene starten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde, dass einige praktische Fragen in dem Antrag noch nicht so behandelt worden sind, wie ich mir das wünsche. Ich schlage deshalb vor, dass wir den Antrag in den Bildungsausschuss überweisen und in einem Fachgespräch klären, welche Schwerpunkte – (Christopher Vogt [FDP]: Finanzausschuss!) – wie bitte, Herr Vogt? –, welche Schwerpunkte würden wir als Bildungspolitiker setzen? Stellen wir uns doch diesen Fragen, Frau Röttger! Was ist das wichtige, wo sind die wichtigen Punkte? Dann können wir zum Beispiel sehen, welche Anwendungsfelder für KI für uns wichtig sind, um die wir uns kümmern müssen: Administration, technische Unterstützung, inhaltliche, kreative und vermittelnde Aufgaben? Welche Konsequenzen hat die Anwendung von KI für das Verhältnis von Mensch und Maschine? Führt das zu einer Entmenschlichung der Kunst? Was macht das mit der künstlerischen Qualität? Gibt es nur einen alleinigen Wert, den Mensch, Maschine und Materie für Kunst einbringen, oder gibt es einen gemeinsamen Wert? Oder besinnen wir uns auf die Kunstfreiheit aus Artikel 5 unseres Grundgesetzes und konzentrieren uns auf die Rahmenbedingungen, damit die Kulturschaffenden einfach nur gute Arbeitsbedingungen haben und keine, die ihnen schaden – siehe oben, Urheberrecht. Deshalb wäre eine Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten, eine Transparenzpflicht, absolut notwendig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Fraktion hatte vor knapp einem Jahr hier im Landtag einen Antrag eingebracht, der mit Hilfe von KI erstellt worden war. (Lukas Kilian [CDU]: Wir waren erstaunt!) Einige Redner und Rednerinnen der Koalition hatten sich damals darüber lustig gemacht. Vielleicht hätte die Anwendung von KI diesen Antrag ein wenig vorangebracht. Ganz ohne KI will ich sagen: Schön, dass das Thema auf dem Tableau ist, aber es wäre noch schöner, wenn es strukturiert und umsetzungsorientierter auf dem Tableau wäre. Ich bin gern bereit, im Bildungsausschuss in die Debatte einzusteigen. – Danke. (Beifall SPD – Lukas Kilian [CDU]: Ist das jetzt vereinzelter oder vollständiger Beifall?)

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