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Anette Röttger

CDU 23.05.2024 Sitzungen 20/58

Wir sind aufgefordert, sorgfältig und sehr bedacht damit umzugehen. Der Umgang mit künstlicher Intelligenz in Kunst, Kulturmanagement und Kulturvermittlung erfordert geeignete Rahmenbedingungen. Diese gilt es, immer wieder neu und vermutlich in engeren Zeiträumen anzupassen. KI und Kultur, das erfordert Handlungs- und Medienkompetenz der Akteure. Ziel der Kulturpolitik in Schleswig-Holstein muss es sein, diese Entwicklungen auf der Grundlage der kulturpolitischen Leitlinien aktiv zu begleiten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Bereich Kunst, Kultur und Medien geht es beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz insbesondere um Fragen zum Urheberrecht und damit um den Schutz geistiger Schöpfung. Was können wir tun, wenn mithilfe Künstlicher Intelligenz Werke erzeugt werden, die von den urheberrechtlich geschützten Werken kaum mehr zu unterscheiden sind? Wie kann eine klare Kennzeichnung KI-generierter Inhalte gelingen? Wie können Eigentumsrechte am eigenen Werk geschützt werden, ohne experimentelles Arbeiten oder die im (Anette Röttger) Grundgesetz verankerte Kunstfreiheit einzuschränken? Ein aktuelles Beispiel dafür ist die Überreichung eines Förderbescheids durch Minister Schrödter an einen innovativen Unternehmer, der mittels KI gegen Urheberrechtsverletzungen im Bereich der Musik vorgeht. (Unruhe FDP)

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