landtag.ltsh.de ↗

Eka von Kalben

23.05.2024 Sitzungen 20/58

Das Wort hat Frau Ministerin Heinold für die Landesregierung. Monika Heinold, Finanzministerin: Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist genau die richtige Debatte an diesem Tag, an dem wir 75 Jahre Grundgesetz feiern, weil diese Debatte zeigt: Parlament kann im Dialog mit den Menschen, die von unseren Entscheidungen betroffen sind, etwas bewegen. Parlament ist bereit, zu diskutieren und auch fraktionsübergreifend Ergebnisse zu erreichen. Das stärkt unsere Demokratie. Das ist gut für unsere Demokratie. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD) Sie wissen, dass ich mich in der ersten Debatte zur Frage, wie es mit der Service Stern Nord weitergeht, sehr zurückhalten geäußert habe, weil es zwei Seiten einer Medaille gibt. Wir haben auf der einen Seite mit dem Beschluss, den Sie heute fassen, eine gute und bessere Perspektive für alle Mitarbeitenden im und am UKSH. Das ist richtig. Das ist gut. Das ist natürlich auch für die Wirtschaftlichkeit des UKSH gut, weil ein gutes Betriebsklima Grundvoraussetzung dafür ist, dass der Laden funktioniert, die Patienten dort gern hinkommen und ordentlich versorgt und behandelt werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) Auf der anderen Seite – das ist heute nicht ausgeblendet worden – bewirkt der Beschluss natürlich, (Ministerin Monika Heinold) dass er die ohnehin schwierige Wirtschaftssituation des UKSH zumindest in den ersten Jahren noch schwerer macht. Wir haben beim UKSH große wirtschaftliche Defizite, und die werden sich, wenn der Beschluss umgesetzt ist, vergrößern. Das ist heute hier ja auch offen gesagt worden. Es ist wichtig, das zu benennen. Denn wir wissen: Wir, das Land, dürfen das Defizit, das neu entsteht, nicht übernehmen. Das ermöglicht das europäische Recht nicht. Das heißt, es muss innerhalb des UKSH bewältigt werden. Auch deshalb ist es so wichtig, dass dieser Beschluss heute in großer Gemeinsamkeit und Geschlossenheit gefasst wird, weil das Parlament zum Thema UKSH immer gesagt hat: Wir stehen hier in der gemeinsamen Verantwortung für den Bau, für ein gutes UKSH als Maximalversorger in unserem Land. Wir tragen gemeinsam die Verantwortung für entstehende Defizite, die es auch gibt, weil wir politische Beschlüsse für unseren Maximalversorger fassen. Deshalb ist es wichtig, dass eine große Einigkeit herrscht. Nun ist die Frage, wie wir dieses Ziel umsetzen. Als wir den Koalitionsvertrag geschrieben haben, haben wir zwar das Ziel beschrieben, aber noch nicht die Umsetzung. In dem Antrag bitten Sie uns als Landesregierung, dass wir uns in den entsprechenden Gremien für dieses Ziel einsetzen. Damit beginnt die Schwierigkeit der Umsetzung, weil es ein Betriebsübergang nach § 613 a Absatz 5 BGB sein muss. Das Finanzministerium kann zwar auf seine Prüfungsrechte, insbesondere bezüglich der Wirtschaftlichkeit bei Auflösung der Beteiligung nach der Landeshaushaltsordnung verzichten – das ist nicht die Schwierigkeit –, aber im Aufsichtsrat des UKSH müssten wir einem solchen Beschluss zustimmen. Das können wir nicht, weil der Aufsichtsrat dem Unternehmenswohl verpflichtet ist, sich dieses Unternehmenswohl im ersten Moment an der reinen Zahlenkonstruktion festmacht und eine reine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vornimmt. (Beate Raudies [SPD]: Dem Unternehmen verpflichtet, nicht der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens! – Serpil Midyatli [SPD]: Ist es unser Krankenhaus, oder ist es nicht unser Krankenhaus? – Zurufe Dr. Heiner Garg [FDP], Annabell Krämer [FDP] und Birte Pauls [SPD]) – Der Aufsichtsrat ist dem Unternehmenswohl verpflichtet, und das ergibt sich aus der Governance-Struktur und dem Corporate Governance Kodex. Dort ist beschrieben, wie es geht. Ja, meine Rede geht noch weiter. Wir versuchen immer, Lösungen zu finden. Sie als Parlament haben einen Anspruch darauf, dass ich berichte, wo wir jetzt stehen. Das ist auch gut so. Das heißt, bei Letzterem besteht die Schwierigkeit. Die nächste Frage ist, was die Gewährträgerversammlung machen kann. Sie ist gegenüber dem Vorstand nicht weisungsbefugt, da das UKSH ein eigenständiges Unternehmen und kein Landesbetrieb ist. Eventuell verfolgen Sie die Debatte um die Charité. (Wortmeldung Annabell Krämer [FDP]) Auch hier gibt es eine politische Zielsetzung und gleichzeitig die Aussage des Berliner Senates – wie es so schön heißt –: Die Reintegration sei ein in vielfältiger Hinsicht komplexes Problem und entsprechend der Fragestellung geprüft worden.

Protokoll ↗