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Sybilla Nitsch

SSW 22.03.2024 Sitzungen 20/56

Werte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Januar 2023 gibt es den Digitalcheck auf der Bundesebene, und mit diesem sollen neue Gesetzesvorhaben und Verwaltungsakte künftig bereits von vornherein auf Digitaltauglichkeit geprüft und im weiteren Prozess digital besser umsetzbar gemacht werden. Das ist eine in unseren Augen absolut sinnvolle Maßnahme, von der Behördenmitarbeiter wie auch die Bürger profitieren können. Daher diskutieren wir den Digitalcheck auch hier im Landtag. Vor einem Jahr wurde der Bericht der Landesregierung hier beantragt, und nun liegt er vor. Ich hatte in den vergangenen Debatten festgehalten, dass vor allem die digitale Infrastruktur im Mittelpunkt stehen muss. Wir müssen tatsächlich feststellen, dass sie noch nicht ganz so optimal ist. Vor allem müssen wir beim digitalen Ausbau in unserem Flächenbundesland vorankommen, weil die Infrastruktur zuverlässig und vor allem flächendeckend vorhanden sein muss. Die vielen Funklöcher müssen geschlossen werden, denn im ersten Schritt müssen alle an der Digitalisierung teilhaben können. Dennoch ist es natürlich sinnvoll, sich mit digitaler Verwaltung auseinanderzusetzen – das ist gar keine Frage – und diese fit für die Zukunft zu machen. Hier müssen digitale Verfahren vereinfacht und zumindest untereinander kompatibel ausgestaltet werden. Stichworte wie Cybersicherheit, Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit, Barrierefreiheit, aber auch die allgemeine Kosten-Nutzen-Rechnung müssen beachtet werden. Schauen wir uns den Bericht an. Ich komme erst einmal zu den positiven Sachen: Der Bericht ist übersichtlich strukturiert, er beinhaltet eine gute Definierung. Das Leitbild mit dem digitalen Dreiklang ist verständlich und sinnvoll. Die verschiedenen Ebenen und Akteure werden wohl insgesamt gut eingebunden und – so scheint es – damit auch berücksichtigt. Die einzelnen Maßnahmen-Unterkapitel lesen sich gut, und auch die Barrierefreiheit wird mitgedacht. So weit, so gut. Worauf müssen wir hingegen noch einmal genauer schauen? Zum einen ist mir beim Maßnahmenfahrplan der Zeitrahmen noch etwas zu unkonkret. Wir erfahren ja, dass kurzfristige, mittelfristige und langfristige Maßnahmen vorgesehen sind, aber wie definiert die Staatskanzlei diese Zeiträume konkreter? Gibt es eine Zeitleiste mit Meilensteinen, die es zu erreichen gilt? Und zu wann wird das Parlament jeweils eingebunden? Hierzu würde ich mir noch ein paar detaillierte Ausführungen und Ausblicke wünschen. Zudem wäre es wichtig, dass enge Verknüpfungen sowohl auf horizontaler als auch auf vertikaler Behördenebene etabliert und gemeinsam fortentwickelt werden. Sprich, alle Ebenen müssen mitgenommen werden, nicht nur Landesbehörden, sondern auch die kommunalen Verwaltungen. Einheitlichkeit sichert hier Bürger- und Nutzerfreundlichkeit. Und auch innerhalb der Landesministerien muss der Digitalcheck natürlich verbindlich und einheitlich umgesetzt werden. Ein weiterer großer Punkt ist für uns vom SSW, dass der Bericht naturgemäß auch in die Zukunft schaut. Was wird zukünftig an Lösungen angeboten? Was aber ist mit den alten Gesetzgebungen und den Prozessen? Wie wollen wir damit weiter verfahren? Wie schnell und in wie großen Schritten werden hier jahrzehntelang gültige Prozesse vereinfacht und auf neue digitale Verfahren vorbereitet? Alle reden von der nötigen Entbürokratisierung. Man hat aber manchmal das Gefühl, dass die Bürokratie immer noch mehr zunimmt. In Kombination mit Automatisierung und Digitalisierung soll diese Entbürokratisierung geschehen. Das Portfolio der verschiedenen Verwaltungsakte ist gigantisch. Im Grunde genommen müsste jede Akte auf den Prüfstand. Diese Fortschritte werden wir natürlich eng im Blick behalten. Schließlich geht es hier um das E-Government, bürgerfreundliche Serviceleistungen im Online-Portal und so weiter. Wir werden die Einführung des Digitalchecks natürlich genauso eng begleiten, wie alle anderen Kollegen das angekündigt haben. Wir werden in regelmäßigen Abständen auch ein Update zum Umsetzungsstand fordern. Zumindest sollte dies in Form von Vorlagen im Ausschuss geschehen, sodass wir alle einen Blick darauf haben, wie die Zeitschiene ist. Dann können wir alle in der Diskussion Anregungen einbringen, um die digitalisierte Verwaltung weiter voranzutreiben. – Vielen Dank. (Beifall SSW und FDP) 4266 Schleswig-Holsteinischer

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