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Dirk Schrödter

22.03.2024 Sitzungen 20/56

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Abbau von Digitalisierunghemmnissen ist entscheidend für den Erfolg der digitalen Transformation in unserem Land. Sich um den Abbau von Hemmnissen zu kümmern, ist allerdings, wie in den Rückspiegel zu gucken. Man sieht, was man in der Vergangenheit irgendwie nicht so richtig gut hinbekommen hat. Deshalb müssen wir unsere Datenautobahnen gleich so bauen, dass gar nicht erst ein Hindernis entsteht. Und das tun wir in unserem Land mit vollständig digitalen Prozessketten, die wir anstreben. Genau hier setzt unser Digitalcheck an. Es geht darum, Gesetzentwürfe und andere Regelungen, die bereits in der Ausformulierung sind, so zu gestalten, dass sie auch digitalfreundlich umgesetzt werden können. Digitaltauglichkeit entscheidet sich zu Beginn eines Prozesses. Unseren Plan dazu legen wir heute dem Parlament vor. Wir zeigen, wie der Digitalcheck in unserem Land aussehen kann. Dazu haben wir ein klares Leitbild entwickelt. Zukünftig soll in SchleswigHolstein der digitale Dreiklang gelten. Erstens. Wir wollen Gesetze so formulieren, dass sie die digitale Unterstützung und den automatisierten Vollzug ermöglichen. Zweitens wollen wir standardmäßig digitale Prozesse in unserer Verwaltung umsetzen. Drittens wollen und werden wir digitale Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen in unserem Land ermöglichen. Das ist unser festes Ziel, und so gestalten wir den Digitalcheck aus. Auf die Einhaltung dieses Dreiklangs hin sollen alle Abläufe und Prozessschritte, die wir angehen, geprüft werden. Vor allem werden wir umsetzen, dass Abweichungen von diesem Dreiklang, so es sie in Einzelfällen noch geben sollte, einer Begründungspflicht unterliegen. Klar ist, der Check wird auf unterschiedlichen Ebenen wirken – das ist auch zwingend notwendig –: erstens auf der inhaltlichen Ebene, dort wo Normen und Vorgaben gemacht werden, zweitens auf der technischen Ebene, dort wo wir über die eingesetzten Lösungen und Verfahren diskutieren und diese umsetzen, und drittens prozessual im täglichen Verwaltungshandeln. Wie wir das alles erreichen, dazu haben wir einen umfassenden Maßnahmenkatalog entwickelt und Ihnen diesen vorgelegt, den wir nun Schritt für Schritt umsetzen wollen. Eine Maßnahme, die mir ganz besonders gut gefällt, ist die Maßnahme, die wir mit „Inkrafttreten“ überschrieben haben. Danach ist die Zielsetzung, die Regelung von Normen, die wir uns geben, in Gesetzen oder anderen Richtlinien, erst dann in Kraft treten zu lassen, wenn auch eine digitale technische Lösung entwickelt wurde. Das Prinzip lautet dann: kein Verfahren ohne digitale Lösung. (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, die Umsetzung eines solchen Checks ist nichts weniger als eine Revolution unserer eigenen Verfahren, unserer Verwaltungsverfahren und unserer Verfahren, wie wir miteinander zu Regelungen kommen. Wir wollen erreichen, dass alle neuen Gesetze, Verordnungen und Förderrichtlinien von Beginn an un- (Minister Dirk Schrödter) kompliziert digital umsetzbar sind. Verordnungen und Gesetze im Nachhinein digital kompatibel zu gestalten, ist teuer, aufwendig und ineffizient. Wir sehen das an verschiedenen Themen, die wir hier miteinander beraten. Das ist auch schlichtweg nicht mehr zeitgemäß. Deshalb müssen wir bereits bei der Entstehung von Gesetzen und Regelungen ansetzen. Unser Vorschlag ist deshalb genau so gestaltet, dass wir innerhalb des Rechtsetzungsprozesses gleich am Beginn digitale Prozesse mitdenken und modernes Datenmanagement berücksichtigen, dass wir die Gesetze so gestalten, dass das Datenmanagement umgesetzt werden kann. Zwar entscheidet sich – das ist noch einmal ein ganz, ganz relevanter Punkt für unser zukünftiges Miteinander – Digitaltauglichkeit zu Beginn eines Prozesses eines Gesetzgebungsvorhabens, aber dieses findet seinen Abschluss nach umfassenden Ausschussberatungen im Parlament. Deshalb müssen wir gemeinsam daran arbeiten, wenn wir in den Ausschüssen sitzen und im Parlament miteinander beraten, dass wir digitaltaugliche Prozesse, die wir am Beginn gestaltet haben, nicht durch die verschiedenen Beratungen in ihrer Digitalität wieder in Frage stellen. Deshalb müssen wir das Design von Beratungsprozessen auch anpassen. Wir müssen in den entsprechenden Abschnitten der Beratungen die Digitaltauglichkeit mitdenken. Ich freue mich, dass wir diesen Weg hier im Parlament gemeinsam gehen – im Sinne der vollständigen Digitalisierung der Prozessketten in unserem Land. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Bernd Buchholz [FDP])

Protokoll ↗