Karin Prien
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Aus unterschiedlichsten Gründen, keineswegs nur in Fällen häuslicher Gewalt, erstatten Betroffene sexueller oder körperlicher Gewalt unmittelbar nach der Tat häufig keine Strafanzeige. Einige sind schwer traumatisiert und brauchen viele Jahre, um mit den Geschehnissen umgehen zu können. Andere haben Angst und müssen sich zu einer Konfrontation mit der Tat durchringen. Für eine mögliche spätere Anzeige und strafrechtliche Verfolgung ist es aber wichtig, dass die Spuren bei Betroffenen von körperlicher und sexueller Gewalt gerichtsfest gesichert, ärztlich dokumentiert und anschließend aufbewahrt werden. Dies muss unmittelbar nach der Tat erfolgen; die Gründe sind von verschiedenen Abgeordneten heute eindringlich dargelegt worden. Für Betroffene, die in dieser Form Spuren gesichert haben möchten, aber keine Anzeige bei der Polizei erstatten wollen, gibt es bereits – darauf ist hingewiesen worden – in Schleswig-Holstein das Angebot der vertraulichen Spurensicherung. Dabei wird Beweismaterial durch die Sicherung, Dokumentation und Aufbewahrung von Befunden, Abstrichen und weiteren Spurenträgern wie Kleidungsstücken gerichtsfest gesichert. Diese können dann für einen langen Zeitraum, zum Beispiel für eine DNA-Analyse, herangezogen oder vor Gericht anderweitig verwendet werden. Damit wird eine der Voraussetzungen für ein späteres Strafverfahren geschaffen. Wie bereits dargelegt wurde, gibt es dieses Angebot in Schleswig-Holstein bereits. Es wurde nach einem entsprechenden Landtagsbeschluss im März 2015 ausgebaut und ist dankenswerterweise mittlerweile flächendeckend und niedrigschwellig vorhanden. Das Sozialministerium fördert das Angebot, zunächst im Rahmen eines Leistungsvertrages und seit vergangenem Jahr als Projektförderung für Personal- und Sachkosten. Meine Damen und Herren, seit einiger Zeit ist es möglich, dass gesetzliche Krankenversicherungen die Finanzierung der vertraulichen Spurensicherung übernehmen. Dies muss durch Rahmenverträge – auch darauf wurde hingewiesen – auf Länderebene umgesetzt werden. In Schleswig-Holstein wird dies zeitnah durch den Abschluss einer Landesrahmenvereinbarung erfolgen. Damit wird auch die Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag realisiert, die vertrauliche Spurensicherung zu stärken. Das Gesundheits- und das Sozialministerium stehen hierzu in einem engen fachlichen Austausch. Beide Häuser arbeiten bereits daran, eine Rahmenvereinbarung auf den Weg zu bringen. Zur Ausgestaltung des Angebots befinden sie sich in guten Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Kassen sowie mit weiteren Beteiligten. Das Abrechnungsverfahren wird über Fallpauschalen so ausgestaltet sein, dass eine vertrauliche Behandlung der gesicherten Spuren gewährleistet ist. Ebenso werden die an der Vertragsgestaltung beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialund des Gesundheitsministeriums dafür Sorge tragen, dass der flächendeckende Zugang zur vertraulichen Spurensicherung erhalten bleibt. Nach Abschluss der Verhandlungen wird das Sozialministerium in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium prüfen, in welchem Umfang eine weitere Förderung insbesondere der Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit sowie der Fortbildungen geleistet werden kann. – Ich danke Ihnen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
