landtag.ltsh.de ↗

Annabell Krämer

FDP 22.03.2024 Sitzungen 20/56

Werte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Heute auf den Tag genau vor elf Jahren war es das erste Mal, dass – nicht von uns – in diesem Hohen Hause über dieses Thema debattiert wurde. Mittlerweile hat sich viel getan. Seit dem 1. März 2020 ermöglichen §§ 27 und 132 k Sozialgesetzbuch V die Finanzierung dieser vertraulichen Spurensicherung nach erlebter Gewalt einschließlich Dokumentation, Laboruntersuchungen und Aufbewahrung. Wie wir schon hörten, muss dieses Bundesgesetz auf Landesebene umgesetzt werden. Der Stand dazu ist in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Die Bundesländer müssen nämlich selbst dafür Sorge tragen, dass die vertrauliche Spurensicherung flächendeckend möglich ist, und dafür ausreichend niedrigschwellige Angebote zur Verfügung stellen. Problematisch dabei ist, dass das Gesetz die Finanzierungslücken nicht schließt, welche die medizinische Versorgung betreffen, und keine neuen Angebote schafft. Problematisch ist weiter, dass einige wichtige Leistungen laut Gesetz nicht übernommen werden. Für uns alle ist klar: Menschen vor Gewalt oder gar sexualisierter Gewalt zu schützen, hat oberste Priorität. Deshalb stellen wir heute diesen gemeinsamen Antrag. Häusliche Gewalt, bei der die konkrete Gefahr einer Tötung oder schwerster Gewalt besteht, muss verhindert werden. Wir Freie Demokraten unterstützen jede Maßnahme, die dazu beiträgt, vor allem Frauen in solch schweren Situationen unter die Arme zu greifen. Dazu zählt auch die Umsetzung des Bundesgesetzes auf Landesebene. Betroffene Frauen müssen in kürzester Zeit eine Klinik, niedergelassene Praxis, rechtsmedizinische Untersuchungsstelle oder Fachberatungsstelle erreichen können. Nicht nur Kliniken, sondern auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sollen die vertrauliche Spurensicherung anbieten, sodass ein dezentrales Angebot für alle Betroffenen besteht. Ich habe gerade gehört, dass das in Elmshorn schon vorbildlich der Fall ist. Als Beispiel für die Implementierung einer vertraulichen Spurensicherung möchte ich Ihnen das Beispiel Niedersachsen nennen. Niedersachen hat es uns bereits vorgemacht und einen Meilenstein gegen häusliche Gewalt gesetzt. Niedersachsen ist das erste Bundesland, das eine entsprechende Regelung zur Finanzierung durch die Krankenkassen getroffen hat. Dies ist bundesweit überfällig. Die Zahlen sind nämlich deprimierend. Das Bundeskriminalamt zählte allein im Jahr 2022 rund 240.000 Opfer häuslicher Gewalt im gesamten Bundesgebiet, 157.000 Menschen davon wurden Opfer von Partnerschaftsgewalt. Zu rund 80 Prozent waren es Frauen. Wir sollten nicht vergessen: Zu 20 Prozent waren es auch Männer. Die Dunkelziffer ist weitaus größer. Scham, Angst, Bedrohungen hindern die Opfer oft daran, zügig zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten. Wenn die Betroffenen dann doch den Mut fassen, sind die Gewalttaten oft nicht mehr nachweisbar: Es fehlen Spuren und Befunde für den Beweis der Tat. ProBeweis ist ein vom Land Niedersachsen finanziertes Netzwerk für vertrauliche, verfahrensunabhängige Spurensicherung. Das soll sich dort nun ändern. Die bisherige Landesförderung von 100.000 Euro im Jahr wird auf 410.000 Euro durch mit Krankenkassen geschlossene Verträge aufgestockt. So können auch nicht versicherte oder privat versicherte Opfer an dem Programm teilnehmen. In Niedersachsen läuft dies wie folgt ab, speziell in der gerichtsfesten Verletzungsbegutachtung und Spurensicherung: Fortgebildete Ärztinnen und Ärzte nehmen die Untersuchungen in einer der Partnerkliniken vor. Die Untersuchung folgt einem standardisierten Leistungskatalog. Nehmen wir uns doch einfach ein Beispiel an unserem Nachbarbundesland Niedersachsen! Selbstbestimmtes Leben muss geschützt werden. Wir fordern die Landesregierung dazu auf, sich weiterhin gegen jede Form sexualisierter Gewalt, aber auch gegen sonstige Gewalt zu stellen. Wenn der Rechtsstaat nicht in jedem Fall verhindern kann, dass seinen Bürgern – insbesondere den Frauen – Gewalt widerfährt, ist es seine Pflicht, das Risiko einer Wiederholung auf das Mindeste zu reduzieren. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW) 4258 Schleswig-Holsteinischer (Annabell Krämer) Genau dafür möchten wir den Schutz vor Gewalt und die Aufklärung von Gewalt vorantreiben. Die finanzielle Absicherung vertraulicher Spurensicherung ist überfällig. Ich nehme aber auch gern neue Erkenntnisse mit. Ich habe die Argumente der Kollegin Raudies, sich zu enthalten, verstanden. Wir werden dem Antrag zustimmen. Bei diesem wichtigen Thema gibt es viele Facetten. Bezüglich einer Krankenkassenfinanzierung hat man ein bisschen die Befürchtung, dass die Vertraulichkeit nicht mehr gewährleistet sein kann. Das wird uns nicht trennen. Wir sollten dieses Thema weiter bearbeiten und gut durchdenken. Vielleicht haben wir noch nicht der Weisheit letzten Schluss gefunden. Gerade bei solchen Themen sehen wir, dass wir uns inhaltlich von allen Seiten bereichern sollten. Ich habe hier heute von allen Rednern weitere Impulse bekommen, die wir einbringen sollten. – Herzlichen Dank. (Beifall ganzes Haus)

Alle Reden von Annabell Krämer Protokoll ↗