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Beate Raudies

SPD 22.03.2024 Sitzungen 20/56

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Frau wird auf der Straße überfallen und zusammengeschlagen. Ein 4256 Schleswig-Holsteinischer (Beate Raudies) Fall von schwerer Körperverletzung. Die herbeigerufene Polizei veranlasst die Fahrt ins Krankenhaus, dort werden die Verletzungen forensisch dokumentiert, die Spuren der Tat werden in jedem Fall gesichert als Beweise für einen späteren Strafprozess, auch wenn der Täter noch ermittelt werden muss. Niemand fragt danach, wer die Kosten dafür trägt, denn das ist eine staatliche Aufgabe. Es ist eine staatliche Aufgabe, eine schwere Straftat zu verfolgen und alle Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Täter bestraft werden können. (Beifall ganzes Haus) Liebe Kolleginnen und Kollegen, darum fragen wir uns, warum Sie das in Schleswig-Holstein jetzt ändern wollen für die Fälle, in denen solche oder ähnliche Straftaten nicht in der Öffentlichkeit passieren, sondern im häuslichen oder familiären Umfeld. Das ist ein bisschen die Quintessenz Ihres Antrags. (Beifall Birgit Herdejürgen [SPD]) Die beiden Vorrednerinnen haben erläutert, woher die Überlegung kommt; das ist die Änderung in SGB V, die es seit ein paar Jahren ermöglicht, diese Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zu lassen. Ich habe die Unterlagen aus dem Bundestag nachgelesen und verstanden, dass es darum geht, dass allen Gewaltopfern in Deutschland Zugang zu so einem Angebot gemacht werden muss, was niemand von uns infrage stellt. Das will ich an dieser Stelle ganz deutlich sagen. Ich komme aus einer Stadt, in der es dieses Angebot schon lange gibt; viele Menschen haben Geld dafür gespendet, dass es das gibt. Das wollen wir nicht mehr, sondern wir wollen eine verlässliche Finanzierung. (Beifall SPD, Annabell Krämer [FDP] und Lars Harms [SSW]) Die Änderung des SGB sollte allen Ländern einen Anreiz geben. Die heutige Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hat damals in der Debatte Folgendes gesagt – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin –: „Bisher war es so, dass nur einige Bundesländer diese Kosten übernommen haben. Viele Männer und Frauen, die Opfer wurden, hatten aus finanziellen Gründen oder auch, weil sie im falschen Bundesland leben, eben nicht die Möglichkeit, diese … Spurensicherung in Anspruch zu nehmen.“ Für diese Fälle soll also künftig die gesetzliche Krankenkasse einspringen. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind aber eines der Länder, in dem die Kosten bereits aus dem öffentlichen Haushalt bezahlt werden. Deswegen gehört es zur Ehrlichkeit dazu zu sagen, dass es hier natürlich auch darum geht, Geld im Landeshaushalt einzusparen. Das muss der Ehrlichkeit halber gesagt werden. Nach dem, was wir gehört haben, haben die Gespräche mit den Kassen wohl schon begonnen. Umso besser ist es, dass in diesem Antrag heute noch einmal die Bedingungen konkretisiert werden, auch wenn das meiner Meinung nach selbstverständlich ist. Erstens muss das Abrechnungsverfahren so gestaltet werden, dass die Anonymität der untersuchten Person gewährleistet ist, und zweitens ist der niedrigschwellige und flächendeckende Zugang zur vertraulichen Spurensicherung für alle Gewaltbetroffenen sicherzustellen. Eine Verschlechterung des Angebots darf es auf gar keinen Fall geben. Vielleicht finden Sie während der Gespräche auch einen Weg, die privaten Krankenkassen an der Finanzierung zu beteiligen. (Vereinzelter Beifall SPD und SSW) Ich kann nur begrenzt nachvollziehen, wieso es wieder nur die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen sein sollen, die die Kosten für eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe tragen. Darum geht es uns: Wir finden, dass es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Deshalb ist eine staatliche Finanzierung sicherzustellen und nicht der Umweg über die Krankenkassen. (Beifall SPD und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei häuslicher Gewalt – das ist hier schon gesagt worden – oder sexuellen Übergriffen besteht für die Betroffenen oft eine hohe Hemmschwelle, ihre Rechte wahrzunehmen und direkt bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Viele Gewaltopfer können sich erst nach zeitlichem Abstand dazu durchringen, Strafanzeige zu stellen, und etwaige Spuren oder Befunde sind dann oft nicht mehr gesichert oder dokumentierbar. Deswegen sind eine langfristige Absicherung und das Angebot einer vertraulichen Spurensicherung ein wichtiger Bestandteil bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Deswegen gibt es dieses Angebot in unserem Land schon an mindestens 15 Orten. Wir haben das bei den Haushaltsberatungen nachgefragt. Seit der Küstenkoalition, seit knapp neun Jahren, wird es vom Land finanziert. Wir sehen keinen Grund, daran etwas zu ändern. (Beate Raudies) Deswegen werden wir uns bei dem Antrag heute enthalten – nicht, weil wir die Sache hinterfragen, sondern nur, weil wir finden: Lasst es als staatliche Finanzierung da, wo es hingehört: in einen öffentlichen Haushalt und nicht bei den Krankenkassen. – Vielen Dank. (Beifall SPD)

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