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Kristina Herbst

22.03.2024 Sitzungen 20/56

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Catharina Johanna Nies das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg_innen! Seit etwa neun Jahren gibt es die sogenannte vertrauliche Spurensicherung in SchleswigHolstein. Das ist wirklich gut und äußerst wichtig für das Vorgehen gegen körperliche und sexualisierte Gewalt in unserem Land, von der insbesondere Frauen und Kinder betroffen sind. Seit 2015 bis heute existiert dieses Angebot in Form einer jährlichen Projektfinanzierung mit jährlichen Abrechnungen der rechtsmedizinischen und administrativen Strukturen, die dafür vorgehalten werden. Eine unsichere und nicht planbare Finanzierung der vertraulichen Spurensicherung wird der Bedeutung und Komplexität des Angebots aber nicht gerecht. Die vertrauliche Spurensicherung (Catharina Johanna Nies) funktioniert faktisch als ein über Jahrzehnte bestehendes verlässliches Angebot. Weil sie das sein muss, muss sie finanziell auf sichere Beine gestellt werden. Warum ist das so? Vielleicht wird es deutlicher, wenn wir uns anschauen, was genau bei einer vertraulichen Spurensicherung getan wird. Bei der vertraulichen Spurensicherung werden nach einer Gewalttat Spuren am Körper des Opfers gesichert und dokumentiert, und zwar durch die Rechtsmedizin oder durch in Rechtsmedizin geschulte Mediziner_innen, also gerichtssicher – alles freiwillig, unter Wahrung der Anonymität der betroffenen Person, ohne Polizei und ohne dass zuvor eine Anzeige gestellt werden muss. Wie funktioniert das konkret? Der Körper wird komplett angeschaut und begutachtet. Bei sexualisierter Gewalt wird entsprechend untersucht. Es werden gerichtsfeste Fotos gemacht, auf denen Gewaltmerkmale auf dem Körper, zum Beispiel Hämatome, festgehalten und später dem Opfer zugeordnet werden können. Es werden Abriebe von der Haut genommen an den Gewaltstellen, um FremdDNA zu finden. Bei sexualisierter Gewalt werden zusätzlich eine gynäkologische oder urologische Untersuchung vorgenommen und Abstriche genommen. Liegt die Vermutung auf Unter-Drogen-Setzen durch K.-o.- Tropfen nahe, müssen innerhalb weniger Stunden Blut- und Urinproben genommen werden, um die Substanz nachweisen zu können. Alle diese Spuren und Beweise – Fotos, Beschreibung von Verletzungen und Merkmalen – werden gespeichert, die Abriebe fachgerecht getrocknet, die Blut- und Urinproben eingefroren und alles zusammen sicher und gerichtsfest aufbewahrt. So können all diese Spuren auch noch nach Jahren rechtsmedizinisch ausgewertet werden. Die Nachweise der Tat und der Täter_innen sind auch später noch zugänglich und können nicht verloren gehen. Sie sind eine Beweissicherung, die in der Interventionskette gegen Gewalt enorm wichtig ist. Diese Spuren werden bis zu 20 Jahren gesichert, bei Kindern sogar bis zu 20 Jahren nach dem 18. Geburtstag der betroffenen Person. Sie werden so fachgerecht gelagert, dass auf der Grundlage dieser Spuren in einem zweiten Schritt jederzeit ein rechtsmedizinisches Gutachten für ein Gerichtsverfahren angefordert und erstellt werden kann, um den Täter oder die Täterin anzuklagen. Es geht also um nichts Geringeres als die Frage, ob Täter_innen für ihre Gewalt juristisch zur Rechenschaft gezogen werden können oder nicht. Es geht darum, ob eine Person, die Opfer von körperlicher oder sexualisierter Gewalt wurde – oder auch beides –, in die Lage versetzt wird, juristisch gegen den Täter oder die Täterin vorgehen zu können, und zwar auch dann – und das ist das Entscheidende –, wenn man sich nicht sofort nach einer Vergewaltigung, körperlichem Missbrauch oder Schlägen durchringen kann, zur Polizei zu gehen und die Tat unmittelbar strafrechtlich verfolgen zu lassen. Denn sehr oft braucht das Zeit, weil die inneren Barrieren es nicht zulassen oder die Angst vor den Täter_innen einfach zu groß ist. Jedes Opfer sollte von dieser Möglichkeit wissen. Gewaltopfer brauchen das Recht, sich auch später verteidigen zu können. Deshalb ist 2020 auf Bundesebene in SGB V verankert worden, dass diese Leistung kassenfinanziert sein kann. Jedes Bundesland kann mit den Landesverbänden der Kassen dazu einen Vertrag schließen. Mit dem vorliegenden Antrag bitten wir unsere Landesregierung nun, diese Vertragsverhandlungen aufzunehmen. Dabei macht es sicherlich Sinn, sich die wenigen Bundesländer anzuschauen, die schon einen Vertrag haben oder ihn gerade verhandeln wie Niedersachsen oder Baden-Württemberg. Am Ende sollte es gelingen, über den Kassenvertrag eine tragfähige Basisfinanzierung auf den Weg zu bringen, die dann vom Land ergänzt wird. Ziel muss sein, eine flächendeckende und möglichst wohnortnahe Angebotsstruktur zu gewährleisten. Es muss ein Angebot ohne Erreichbarkeitshürden sein, auch für Kinder und auch für Frauen, die in ein Frauenhaus fliehen mussten. Ich bedanke mich bei allen, die sich seit Jahren in diesem Bereich engagieren, vor allem bei der Rechtsmedizin, die von Beginn an das Angebot aufgebaut hat und sich nun für eine nachhaltige Fortführung einsetzt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)

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