Katja Rathje-Hoffmann
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist leider eine schlimme Tatsache, dass Frauen und Kinder häufiger häuslicher und sexualisierter Gewalt ausgesetzt sind. Viel zu oft fehlt den Opfern leider die Kraft nach einer solch schrecklichen Erfahrung, um die zumeist männlichen Täter bei der Polizei anzuzeigen – mit der Folge, dass möglicherweise für immer eine so traumatisierende Straftat unbewiesen und unbestraft bleiben wird. Wir wollen den Opfern von häuslicher und sexualisierter Gewalt konkret helfen, indem wir für diese die Möglichkeit anbieten, sich nach der Tat vertraulich rechtsmedizinisch untersuchen zu lassen, um gegebenenfalls die Spuren der Gewalt gerichtsfest rechtsmedizinisch zu dokumentieren und anonym für spätere Verfahren fachgerecht zu speichern. Die Opfer erhalten in diesen Verfahren fachgerechte und geschulte Hilfe und Unterstützung durch die Frauenfachberatungsstellen, die es in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt in Schleswig-Holstein gibt. Um die vertrauliche Spurensicherung dauerhaft abzusichern, werden wir auch künftig die Krankenkassen als Kostenträger heranziehen; denn die anonyme und vertrauliche Spurensicherung ist seit 2020 als gesetzliche Leistung der Krankenkassen durch das SGB V abgesichert. Dazu ist ein Abschluss eines Rahmenvertrages mit den Krankenkassen notwendig. Bislang haben nur die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen einen solchen Rahmenvertrag erfolgreich abgeschlossen. Das wollen wir auch. In welcher Höhe die Erstattungen dann erfolgen, ist noch nicht endgültig geklärt und bleibt abzuwarten. Das Land Schleswig-Holstein wird die Förderung und Unterstützung der anonymen Spurensicherung um 150.000 Euro auf künftig 550.000 Euro erhöhen. Dieses wichtige Verfahren muss ausreichend finanziell abgesichert werden, zumal die Fallzahlen vom Jahr 2021 von 310 auf 370 im Folgejahr 2022 anstiegen. Diese Fallzahlentendenz ist aktuell immer noch akut. Es werden immer mehr Fälle. Beteiligte am Verfahren sind weiterhin das UKSH, das UKE bis zum Jahresende sowie das Westküstenklinikum und weitere Partnerkliniken und regionale Untersuchungsstellen im ganzen Land für eine flächendeckende anonyme Spurensicherung bei häuslicher und bei sexualisierter Gewalt bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Bereits im letzten Jahr gab es Hinweise vom UKSH, dass die Mittel erhöht werden müssten, um das Angebot weiterhin uneingeschränkt aufrechterhalten zu können, was nun auch geschehen wird. Die vertrauliche Spurensicherung kann auch helfen, einen Anfangsverdacht auf Kindeswohlgefährdung zu begründen oder diesen zu widerlegen. Dazu steht die bestehende Interventionskette bei häuslicher Gewalt oder Kindeswohlgefährdung bereit. Insbesondere in Sachen Kindesschutz und auch bei umgangsrechtlichen Verfahren kann die anonyme Spurensicherung helfen und aufklären. Unser Ziel ist, dass kein Täter ungestraft davonkommen kann, weil die erforderlichen Beweisspuren fehlen oder unbrauchbar geworden sind. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Dazu müssen wir die anonyme Spurensicherung weiterhin existenziell absichern, und das tun wir mit diesem Antrag. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)
