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Beate Raudies

22.03.2024 Sitzungen 20/56

Frau Ministerin, erlauben Sie mir eine kurze Anmerkung. Wir hatten das Thema in den letzten beiden Tagen schon: Zwischenfragen sind zulässig. Ich (Vizepräsidentin Beate Raudies) bitte aber darauf zu achten, dass diese die Länge von einer Minute nicht übersteigen. Die Antwort sollte auch möglichst nur eine Minute dauern. Den Hinweis erlaube ich mir an dieser Stelle. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Danke, das kann ich verstehen. Es gibt auch einen Personenkreis, den wir uns im Kontext der Rückführungen ganz dezidiert angucken müssen und auf den wir einen großen politischen Schwerpunkt setzen, und das gerade auch nach den Lehren aus Brokstedt: Da geht es um die straffällig gewordenen ausreisepflichtigen Personen. Dazu möchte ich Ihnen auch gern einen Zwischenstand geben: Wir haben einen möglichen Austausch zwischen Bund und Ländern zum Thema der aufenthaltsrechtlichen Behandlung von ausländischen Mehrfach- und Intensivtätern initiiert. In Schleswig-Holstein, das wissen Sie, gibt es die Arbeitsgruppe AsA bestehend aus Mitarbeitenden meiner Integrationsabteilung, des Innenministeriums, der Landespolizei, der Justiz, dem LaZuF, dem BAMF, Staatsanwaltschaften und Zuwanderungsbehörden. Wir haben außerdem gemeinsam mit Hamburg eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Ausländerzentralregistergesetzes im Zuge des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes auf den Weg gebracht. Damit ist ein vereinfachter Zugriff der Strafverfolgungsbehörden, Strafgerichte und Justizvollzugseinrichtungen auf die Daten des Ausländerzentralregisters möglich. Bundesrat und Bundestag haben dem zugestimmt und das im Datenaustauschverbesserungsgesetz berücksichtigt. Wir haben uns außerdem beim Rückführungsverbesserungsgesetz des Bundes eingebracht, das unter anderem die Abschiebung von Straftätern erleichtern soll. Das Ziel ist, beschleunigte Aufenthaltsbeendigungen von Straftätern und Gefährdern zu erreichen. Ich will aber an dieser Stelle nicht verschweigen, dass auch wir weiterhin Baustellen haben. Die Kleine Anfrage, die Sie gestellt haben, hat das zutage gefördert. Wir müssen hier im Land an einem Automatismus arbeiten, wie wir gerade von den Straffälligen, die aus den Justizeinrichtungen kommen, entsprechende Daten bekommen, indem uns Listen vorgelegt werden. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Dreh- und Angelpunkt bei Rückführungen sind Rücknahmeabkommen. Warum ist das so? Weil einige Staaten ihre Staatsangehörigen einfach nicht wiederaufnehmen oder bei der Ausstellung von Passdokumenten nicht kooperieren. Die Organisation dieser Abkommen liegt in der Verantwortung des Bundes, und es gibt seit einem Jahr den Kollegen Joachim Stamp, der das auf den Weg bringt. Ich habe ihn im Rahmen der Integrationskonferenz, die wir auf Bundesebene hatten, kennengelernt. Ich habe den Eindruck, dass dort Bemühungen stattfinden, aber auch er merkt im täglichen Handeln, wie herausfordernd es ist, mit den Staaten entsprechende Migrationsabkommen zu treffen. Das ist einer der Hauptpunkte, warum Rückführungen nicht funktionieren, und das gilt für alle Bundesländer. Abschließend möchte ich Folgendes sagen: Rückführungen sind mit menschlichen Härten verbunden. Daher haben wir den Grundsatz, dass freiwillige Ausreisen grundsätzlich Vorrang vor einer Abschiebung haben, schon aus Gründen der Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns. Es ist humaner, weil Betroffene selbst ihre Rückkehr gestalten können. Wir helfen dabei, Perspektiven in ihren Herkunftsländern zu finden. Aber es ist schlichtweg auch kostengünstiger für das Land. Staatlicher Zwang kann immer nur das letzte Mittel sein. Sie wissen, dass wir in letzter Konsequenz in Glückstadt die Abschiebehafteinrichtung haben. Es muss im Grundsatz darum gehen, auf dem schmalen Grat zwischen rechtsstaatlichem Handeln und Humanität den Blick auf die Betroffenen nicht zu vergessen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)

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