landtag.ltsh.de ↗

Beate Raudies

22.03.2024 Sitzungen 20/56

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Buchholz? Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Das mache ich gleich sehr gern. Ich weiß, was Sie fragen wollen. Das kommt noch in meiner Rede. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ich habe zu der Aussage eine Frage!) – Genau, ich würde da gerne einmal weitermachen. Dann können Sie sich später noch einmal melden, falls ich die Frage nicht beantwortet habe. Die Rückreisepflicht ist dadurch vorerst aufgeschoben und nicht aufgehoben. Die Personen sind vorerst geduldet. Bevor ich in die Details zur Rückführung gehe, möchte ich eines noch einmal sehr deutlich machen, weil es in dieser Debatte so einen Zungenschlag gibt, als würden wir als Land politisch entscheiden, dass keine Rückführungen stattfinden. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD] – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Wo steht das denn im Antrag?) – Das gab es gerade in der Aussage des Abgeordneten Buchholz, dass wir uns mit dieser Frage nicht auseinandersetzten. Sie sind gar nicht angesprochen, Sie brauchen sich gar nicht aufzuregen. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Wenn ich mich aufrege, sieht das anders aus! – Serpil Midyatli [SPD]: Hallo? – Weiterer Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Als würden wir als Land, ich als Ministerin, uns mit diesen Fragen nicht auseinandersetzen, als hätte ich die politische Entscheidung getroffen, als ich das Amt übernommen habe, dass wir die Fragen der Rückführung im Integrationsministerium nicht mehr bearbeiten würden. Als würde ich persönlich in den Ausländerbehörden anrufen und sagen: Rückführungen finden nicht statt! – Das entspricht nicht der Wahrheit. Dem verwehre ich mich. Als Land halten wir uns an Recht und Gesetz, und es ist vor allem ein Bundesrecht, das wir ausführen wollen. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und Beifall Sybilla Nitsch [SSW]) Wir haben Ende 2023 von den 9.202 Personen, die ausreisepflichtig sind, 1.244, die tatsächlich abgeschoben werden konnten. 1.024 wurden tatsächlich im Jahr 2023 in ihre Herkunfts- oder Drittländer abgeschoben. Davon waren insgesamt 618 freiwillig Ausreisen, 199 Abschiebungen und 207 DublinFälle. Ich komme jetzt zum vorliegenden Antrag der FDP- und der SPD-Fraktion: das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge, das meinem Ministerium nachgeordnet ist, koordiniert landesweit die Beschaffung von Pass- und Passersatzdokumenten. Das Landesamt steht im engen Austausch mit dem gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr auf Bundesebene, dem ZUR, und letzte Woche erst war meine Staatssekretärin Schiller-Tobies vor Ort, um sich genau mit diesen Fragen auseinanderzusetzen. Es gibt eine politische Prioritätensetzung zu diesem Thema. Das Land trifft auch sämtliche organisatorische Vorbereitungen und führt in Amtshilfe für die Ausländerbehörden die Abschiebungen durch. Wir organisieren schon heute zentrale Fragen bei den Themen der Rückführung. Die Kreise und kreisfreien Städte bleiben aber nach wie vor für die aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen und Entscheidungen verantwortlich. Dabei wird es auch bleiben. Es gibt für die Ausländerbehörden bereits heute schon die Möglichkeit, bestimmte Aufgaben zu zentralisieren und sich zusammenzuschließen. Woher wissen wir das? – Weil wir in regelmäßigem Austausch mit allen 15 Ausländerbehörden sind. Das machen wir auf Fach- und Arbeitsebene, das machen wir auf politischer Ebene, weil wir in jedem Kreis unterwegs sind und uns zu den ausländerpolitischen Fragen auseinandersetzen und uns zu den Fragen von Integration, Aufenthalt und Rückführung zusammensetzen und gucken: Wo können wir Dinge optimieren? Ich komme aber zu dem Punkt, zu dem wir noch viel intensiver unterwegs sind. Wir stellen uns nämlich die Frage – auch ich persönlich gemeinsam mit den Landräten und den Oberbürgermeistern –, wie wir die Ausländerbehörden besser aufstellen können. Das ist ein legitimer Punkt. Die Verantwortung für die Ausstattung mit Personal bei einer kommunalen Behörde liegt bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Deswegen wollen wir, weil wir der Überzeugung sind, dass das so eine zentrale Frage ist, die Kommunen dabei unterstützen. Wir haben das 34-Millionen-Euro-Paket des Bundes. Es war unter anderem diese Maßnahme, die wir damit getroffen haben. Gemeinsam mit den Kommunen saßen wir (Ministerin Aminata Touré) zusammen und haben gesagt: Es geht einmal um die Frage der Unterbringung, aber es geht auch um die Frage, die Ausländerbehörden gut auszustatten. Wir haben also Mittel aus diesem 34-Millionen-Euro-Paket genommen und gesagt: Wir stärken die Ausländerbehörden damit, wir als Ministerium erstellen diesbezüglich eine Richtlinie. Ich war im Kreis Ostholstein unterwegs und stehe mit dem Landrat dort genau zu dieser Frage im Austausch, dass er es in seiner Verantwortung sieht, die Ausländerbehörde stärker aufzustellen – für alle Fragen, die Ausländerbehörden zu bearbeiten haben. Dazu gehört natürlich auch die Frage der Rückführung. Ich teile die Analyse, dass die Ausländerbehörden vor einer riesengroßen Herausforderung stehen, einerseits durch die gestiegenen Zahlen, andererseits durch unterschiedliche bundesgesetzliche Regelungen, die neu dazukommen. In der Frage des Chancenaufenthaltsrechts geht es um die 7.000 Personen, die geduldet sind. Es geht um die Frage: Wie können wir den Aufenthalt für genau diesen Personenkreis verfestigen? – Das sind Fragen, die zu beantworten sind. Genauso geht es auch um die Frage von Rückführungen, die organisiert werden müssen. Ich möchte weitermachen mit der Frage, was wir eigentlich als Land tun. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Auf dem ersten Blick erscheint eine Zentralisierung der Rückführungen im Land einfach. Aber ich möchte sehr deutlich sagen: Das ist zu kurz gedacht. Das ist die Einschätzung, die wir an dieser Stelle haben. Wir haben uns den Vorschlag, den Sie gemacht haben, einmal im Detail angeschaut. Wir verschließen uns diesen Fragen nicht, weil es sinnvoll ist, sich Gedanken dazu zu machen – das ist der Anspruch, den Sie als Parlament und wir als Regierung haben –, welche Vorschläge es gibt und welche man diskutieren müsste. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist ja ein Fortschritt gegenüber Frau Nies!) Wir haben uns die unterschiedlichen Bundesländer angeguckt, weil der Vorschlag gemacht wurde und die Behauptung im Raum stand, dass die anderen Bundesländer das zentralisierter organisiert haben. Die Länder, die Rückführungen zentral organisieren, sind in der Regel Stadtstaaten oder Länder mit einem anderen Verwaltungsaufbau so wie beispielsweise das Saarland, das als Flächenland ansonsten vergleichbar wäre. Die Verwaltungsstrukturen und übrigens auch die Ausrichtung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen sind deshalb nicht vergleichbar. Viele der anderen Länder, vor allem die mit dem sogenannten zweistufigen Verwaltungsaufbau, haben eine ähnliche Organisation wie wir hier in Schleswig-Holstein. Aber nur, weil wir weiterhin an einer dezentralen Lösung festhalten, heißt das natürlich bei Weitem nicht, dass wir die Kommunen bei der Frage der Rückführung alleinlassen, ganz im Gegenteil. Deswegen möchte ich Ihnen einmal aufdröseln, was wir als Land eigentlich ganz konkret tun, wie wir unterstützen. Erstens. Personen ohne Bleibeperspektive werden grundsätzlich nicht verteilt, wenn eine Rückführung absehbar ist, und bleiben deshalb in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes. Diesen Beschluss haben wir im Oktober getroffen. Welche Auswirkung hat das ganz konkret? – Das Land ist zunächst in der Verantwortung, die Menschen länger in der Erstaufnahmeeinrichtung zu behalten. Wir zahlen dafür mehr Mittel, weil wir mehr Plätze schaffen, und die Kommunen – das ist der zentrale Punkt, den Sie angesprochen haben – sind dann nicht mehr in der Pflicht, diese Rückführungen durchzuführen, weil wir die Menschen dann nicht verteilen. Das ist eine konkrete Entlastungsmaßnahme des Landes. Das ist etwas, was wir mit den Kommunen vereinbart haben, und das ist gut. Wir haben außerdem zweitens – das wird manchmal in der Debatte unterschlagen, was die Strukturen angeht – die Landesunterkunft für Ausreisepflichtige in Boostedt, kurz LUKA genannt. Im Einzelfall ist es möglich, dass die Kommunen vollziehbar ausreisepflichtige Menschen zurück in die Verantwortung des Landes geben. Dann werden Menschen in der Landesunterkunft in Boostedt untergebracht, wo sie für Behörden und Gerichte erreichbar sind. Hier findet gleichzeitig – das ist mir sehr wichtig zu betonen – eine intensive Betreuung und Beratung zur freiwilligen Ausreise statt. Warum ist das so relevant? – Weil die größte Zahl der Rückführungen bei uns über freiwillige Ausreisen stattfindet. Wir haben deswegen, das hat auch die Innenministerin davor getan, als sie in der Verantwortung war, immer massiv Mittel aufgestockt, wenn es um die Frage der freiwilligen Rückführungen geht. Warum machen wir das? – Weil es leichter zu organisieren ist und die Zahlen und die Ergebnisse deutlich erfolgreicher sind. Drittens. Wir unterstützen die Kreise und kreisfreien Städte durch Rückführungsvollzug und in der Passersatzbeschaffung in Amtshilfe. Allein in die-4232 Schleswig-Holsteinischer (Ministerin Aminata Touré) sem Bereich – es ist mir wichtig zu betonen, dass wir das gemeinsam und Sie als Parlament übrigens auch beschlossen haben – sind aktuell in der Abteilung des Rückkehrmanagements des Landesamts für Zuwanderung und Flüchtlinge mehr als 50 Mitarbeiter_innen angestellt. Das entlastet die Kommunen massiv. Wir haben im letzten Haushalt 15 zusätzliche Vollzugskräfte für diese zentrale Frage der Rückführung geschaffen. Das haben Sie beschlossen, das muss man an dieser Stelle betonen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Da weiß keiner, wo die sind, Frau Ministerin!) Viertens. Wir arbeiten laufend an der Verbesserung der Kommunikation zwischen den Behörden.

Alle Reden von Beate Raudies Protokoll ↗