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Martin Balasus

CDU 21.03.2024 Sitzungen 20/55

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Abbau der Demokratie, Entmachtung der Kommunen, Land entscheidet alles alleine – das sind die markigen Vorwürfe der Opposition und anderer zu den geplanten Änderungen des Schulgesetzes (Demonstrativer Beifall SPD, FDP und SSW) – schön, dass Sie zu Ihren eigenen Schlagzeilen klatschen –, vor allem aber hier zum Schulleiterwahlausschuss. Ich muss sagen: Das ist schon echt starker Tobak. Das erleben wir hier alle tagtäglich – Klappern gehört bekanntlich zum Handwerk –, aber manch einer schießt über das Ziel hinaus, und das haben Sie getan. Wenn man das tut, wenn man über das Ziel hinausschießt, bleiben manchmal die Fakten auf der Strecke, und nur der schiefe Ton bleibt hängen. Ich frage mich: Wollen Sie denn gar keine inhaltlichen Akzente setzen? Wir wollen das nämlich. Wir wollen inhaltliche Akzente setzen. Deshalb sage ich Ihnen hier klipp und klar: Die geplanten Änderungen im Schulgesetz sind nicht nur richtig, sondern auch vernünftig und zukunftweisend. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD]: Aber die parlamentarische Befassung fängt gerade erst an, Herr Kollege! – Zuruf Christopher Vogt [FDP]) – Frau Abgeordnete Raudies, das weiß ich aus eigener Erfahrung, denn ich saß selbst bereits mehrfach im Schulleiterwahlausschuss. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Ich weiß von seiner Zusammensetzung, weiß von seiner Bedeutung für die Region, für die Schule und für den Schulträger. (Christopher Vogt [FDP]: In welcher Funktion, Herr Kollege? – Martin Habersaat [SPD]: Und ihr macht ihn trotzdem platt! – Zuruf Beate Raudies [SPD]) (Martin Balasus) – Tue ich überhaupt nicht. Wir machen den nicht platt. Es ist nur so, dass Sie das nicht verstehen, aber ich werde es Ihnen gern erklären, dafür bin ich heute hier. (Zurufe) Schulleiterin oder Schulleiter ist ein Job, für den es so keine Ausbildung gibt. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Natürlich bietet das IQSH Seminare für Führungskräfte an. Man kann sich da weiterqualifizieren, aber dennoch unterscheidet sich dieses Berufsfeld fundamental von dem Aufgabenfeld der Lehrkraft, die vor allem unterrichtet. Das ist das Kerngeschäft der Lehrkraft. Als Schulleiterin oder Schulleiter steht die Schulentwicklung im Fokus. Das ist im Prinzip eine Managementtätigkeit, und auf die ist man so durch das Lehramtsstudium nicht vorbereitet. Da ist es doch nur folgerichtig, dass das Ministerium einen genauen Blick auf die Bewerberinnen und Bewerber haben und die fachliche Eignung feststellen möchte. Konsequenterweise sollen bestimmte Fähigkeiten, die man für die neue Aufgabe benötigt – die Ministerin sagte eben, welche dazugehören –, festgeschrieben werden. (Christopher Vogt [FDP]: CDU-Mitgliedschaft!) Es handelt sich hier also um eine Qualitätssteigerung. (Lachen SPD und FDP) – Sie sollten einmal ein bisschen zu den Fakten kommen. (Zuruf: Sie reden doch! – Unruhe) Was ändert sich konkret? – Die Antwort gebe ich Ihnen gern: So gut wie gar nichts ändert sich. Das Einzige, das sich am bisherigen Verfahren ändert, ist, dass es vor dem Tagen des Schulleiterwahlausschusses eine Feststellung der fachlichen Eignung der Bewerberinnen und Bewerber geben soll. Ganz ehrlich, dagegen kann doch niemand etwas haben. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD]: Die gibt es jetzt auch schon!) Außerdem ist es doch nur folgerichtig, schließlich handelt es sich hier um Landesbeamte. Im Übrigen sollten wir uns nicht an dem Begriff „Schulleiterwahlausschuss“ – das wird von Ihnen ganz hoch gezogen – aufhängen. Wenn man ganz genau hinschaut, war und ist der Begriff irreführend. Im ursprünglichen Verfahren wurde eine Schulleiterin oder ein Schulleiter nicht vor Ort final gewählt, sondern die finale Entscheidung lag beim Ministerium. Das ist nun genauso. Also war der Begriff in der Vergangenheit irreführend, und eigentlich ist er jetzt genauso irreführend. (Unruhe SPD) Nun wird im Gesetzentwurf von einem Gremium gesprochen, das eine Stellungnahme über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber abgibt. Das ist völlig richtig und logisch. Das Einzige, das sich ändert, ist die Beteiligung vorher, dass das Ministerium schaut, wer geeignet ist oder wer nicht geeignet ist. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Also ist an dem Vorwurf, den Schulträgern werde ihr Mitbestimmungsrecht genommen, überhaupt nichts dran. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Christopher Vogt [FDP]: Das ist doch Quatsch! Das ist falsch!) – Dann freue ich mich gleich auf Ihre Ausführungen. Neben der Schulleiterwahl sollen in der Erweiterung des Schulgesetzes weitere Aspekte auf den Weg gebracht werden. Hier ein paar Auszüge: In höheren Jahrgangsstufen soll mehr digitaler sowie Hybridunterricht möglich sein, natürlich in vertretbarem Umfang und wenn es didaktisch und pädagogisch sinnvoll ist. Bei längerer Krankheitsphase ist das Zuschalten von Schülerinnen und Schülern von zu Hause aus möglich. Auch das kommt den Schülerinnen und Schülern entgegen. Außerdem wird das Entgegentreten gegen Antisemitismus und Rassismus ausdrücklich als Bildungsund Erziehungsziel aufgenommen. Das ist in Anbetracht aktueller Entwicklungen absolut richtig. (Anhaltende Unruhe)

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