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Karin Prien

21.03.2024 Sitzungen 20/55

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unser Schulgesetz hat sich gerade in Zeiten besonderer Herausforderungen, nicht zuletzt in der Pandemie, bewährt. Es bildet eine verlässliche und klare Grundlage für das schleswig-holsteinische Schulwesen. Mit der aktuellen Schulgesetzänderung nehmen wir notwendige und förderliche Ergänzungen und Anpassungen auf. Wir reagieren auf Bedürfnisse aus der schulischen Praxis in der Gegenwart und haben dabei die Zukunft im Blick. Wir unterstützen die Schulen damit in ihrer weiteren Entwicklung. Das betrifft insbesondere die folgenden fünf Punkte: Erstens, die Digitalisierung. Wir alle wissen: Motivation, Wohlbefinden und Leistung von Schülerinnen und Schülern hängen ganz entscheidend von der persönlichen Beziehung zu ihrer Lehrkraft ab. Deswegen braucht Bildung Begegnung. Bildung braucht Bindung. Deswegen ist Präsenzunterricht so überragend wichtig und wird unverändert die Regelform des Unterrichts bleiben. Mit der Anpassung im Schulgesetz ermöglichen wir unseren Schulen in höheren Jahrgangsstufen einen breiteren Anwendungsbereich für digitale Lehrund Lernformen an der Stelle von Präsenzunterricht, und zwar fortan unabhängig von einem besonderen Bedarfsfall, wie es die Pandemie war, im Sinne von § 4 a Absatz 2 Schulgesetz. Gleiches gilt für Situationen, in denen Unterricht in einem hybriden Format erforderlich ist. Eine große Erleichterung wird es bei der schulischen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit einer langfristigen Erkrankung geben. Bei ihnen kann der gemäß § 46 a Absatz 1 Schulgesetz gewährte Hausunterricht grundsätzlich auch mit digitalen Werkzeugen sowie teilweise oder ergänzend in digitalen Formaten erfolgen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zweitens, die Schulleitungen. Die Schulleitungen – ich glaube, dahin gehend besteht Einigkeit auch in diesem Haus – haben eine Schlüsselposition in der Schule. Um es mit einem maritimen Bild zu sagen: Schulleitungen sind wie ein Kreuzknoten. Sie verbinden alle Fäden, die in der Schule zusammenlaufen, und sorgen für Zusammenhalt. Schulleitungen haben eine zentrale Bedeutung für die Qualität von Schule, für Organisations‑, Personal- und Unterrichtsentwicklung. Entsprechend sind die Anforderungen an Schulleitungen in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Sie haben sich verändert. Qualitätsverbesserungen bei der Schulleiterauswahl sind erforderlich. (Ministerin Karin Prien) Ich glaube, bis dahin besteht noch Einigkeit in diesem Haus. Deshalb haben wir im Gesetz die Anforderungen ergänzt und nun die dafür notwendigen Fähigkeiten als Voraussetzung für die Eignung als Schulleiterin oder Schulleiter erhöht. Worum geht es uns da? – Es geht um kommunikative Fähigkeiten, es geht Entscheidungsfähigkeit, es geht um die Fähigkeit zu führen, um strategisches Denken, was wir Neudeutsch Leadership nennen. Auch im Auswahlverfahren für Schulleiterinnen und Schulleiter rücken wir die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerberinnen und Bewerber sowie die Führungskompetenz ausdrücklich stärker in den Fokus. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen: Bei der bisherigen sogenannten Schulleiterwahl handelte es natürlich sich zu keinem Zeitpunkt um eine demokratische Wahl etwa im Sinne des Artikel 20 Grundgesetz, sondern es war bisher und wird zukünftig ein Verfahrensschritt sein, ein Beteiligungselement in einem Stellebesetzungsverfahren, das der beamtenrechtlichen Bestenauslese unterliegt. (Beate Raudies [SPD]: Aber, Frau Ministerin, das war doch vorher auch so!) – Hören Sie doch einfach erst einmal zu! – Sie dient der Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern, die vom Schulträger, von Lehrkräften, Eltern und Schülervertretungen in dieses Gremium entsandt werden. Die finale Auswahlentscheidung trifft bisher und auch zukünftig das für Bildung zuständige Ministerium. Daran ändert sich nichts. Das war nie anders, auch unter keiner Regierung vor dieser. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Die Debatte der vergangenen Tage hat klargemacht, dass die Bezeichnung „Schulleiterwahlausschuss“ offensichtlich irreführend ist. Auch da werden wir im weiterem Verfahren anregen, zu einer anderen Bezeichnung zu gelangen. Das Ministerium muss sich – jetzt wird es wichtig – bei dieser weitreichenden Entscheidung derzeit ausschließlich auf schriftliche Beurteilungen, Arbeitszeugnisse und die bloße Mitteilung eines Abstimmungsergebnisses aus dem Schulleiterwahlausschuss verlassen. (Zuruf Birte Pauls [SPD]) Mit der Schulgesetzänderung wollen wir genau dies ändern. Ziel ist es, die Qualität des Auswahlverfahrens zu erhöhen und das Prinzip der Bestenauslese transparenter zu gestalten. (Zuruf Birte Pauls [SPD]) Dies soll zum einen durch eine verpflichtende Durchführung eines Assessment-Centers geschehen, wie wir das übrigens bei allen Referatsleitungen und bei allen Abteilungsleitungen in unserem Ministerium tun, und zum anderen dadurch, dass wir vom Schulleiterwahlausschuss zukünftig nicht nur ein Abstimmungsergebnis, sondern eine inhaltliche Stellungnahme einfordern. Die Entscheidung wird also zukünftig in einem Verfahren getroffen, das die Akteure weiterhin vor Ort beteiligt, aber zukünftig wird es eine höhere fachliche Transparenz geben, weil die Entscheidung des Schulleiterwahlausschusses begründet und inhaltlich unterlegt werden muss. Das gibt uns als letztentscheidendem Ministerium die Möglichkeit, einen deutlich fundierteren Abwägungsprozess vorzunehmen. Das ist die Intention der Gesetzesänderung. Ich stehe voll dahinter. Ich halte das für unbedingt erforderlich, um die Qualität bei den Schulleitungen zu erhöhen. (Vereinzelter Beifall CDU – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Aber die Stärkung demokratischer Rechte ist – ich komme zu Punkt drei – für uns besonders wichtig. Wir werden die demokratischen Rechte von Eltern und Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Grundschulen, an Gemeinschaftsschulen und Gymnasien sowie den berufsbildenden Schulen durch ein zusätzliches Mitglied im Schulelternbeirat mit beratender Stimme stärken. Das zusätzliche Mitglied bringt die spezifischen Interessen der Eltern im Schulelternbeirat im Kontext inklusiver Beschulung stärker zur Geltung. Wir folgen hiermit einem ausdrücklichen Wunsch von Eltern im Bereich der inklusiven Beschulung. Viertens. Wir werden die demokratischen Rechte der Kinder im Alter zwischen sechs und zehn Jahren, also im Grundschulalter, stärken. Wir werden neue Formen der Schülervertretungen an Grundschulen und Grundschulteilen sowie an der Primarstufe von Förderzentren weiter ausbauen. Nicht nur Klassensprecherinnen und Klassensprecher sollen zukünftig gewählt werden, sondern darüber hinaus auch weitere schulweite Vertretungen. Auch hier gehen wir einen wichtigen Schritt in Richtung mehr demokratischer Beteiligung von Kindern. (Martin Habersaat [SPD]: Auch?) (Ministerin Karin Prien) Fünfter Punkt. Auch wenn ich schon ein bisschen über der Zeit bin, will ich diesen Punkt ausführen, weil er mir besonders am Herzen liegt. Wir werden nicht nur im Lichte der ansteigenden antisemitischen Gewalt seit dem 7. Oktober 2023 die Ziele von Schule in § 4 des Schulgesetzes erweitern. Es geht uns darum, dass Schule auch den Einsatz gegen Antisemitismus, Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit als Bildungs- und Erziehungsziele gegenüber den Schülerinnen und Schülern deutlich stärker in den Vordergrund rückt. Wir werden diese Bildungs- und Erziehungsziele im Schulgesetz verankern. Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, sich gegen Antisemitismus, Rassismus und jede andere Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit einzusetzen sowie der Wiederbelebung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts und der Verherrlichung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems entgegenzutreten. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und Beifall Martin Habersaat [SPD]) Weitere schulgesetzliche Änderungen betreffen unter anderem die Sicherstellung der Schulpflicht, die Errichtung von Gemeinschaftsschulen, die Genehmigung zu Errichtung und zum Betreib einer Ersatzschule sowie wichtige Anpassungen im Bereich des interkommunalen Schullastenausgleichs. Mit dem Gesetzentwurf setzen wir nicht nur wesentliche Anliegen aus unserem Koalitionsvertrag um, wir schaffen auch die Rahmenbedingungen für moderne leistungsstarke Schulen und gute Bildung für alle, und – das ist wichtig – wir stärken die Demokratiebildung an unseren Schulen. – Ich danke Ihnen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗