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Annabell Krämer

FDP 21.03.2024 Sitzungen 20/55

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Ja, der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz in Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz sieht vor, das Gleiches gleich und Ungleiches verschieden behandelt wird. Das sollte selbstverständlich sein. In Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 ist weiterhin verankert: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Ich glaube, da sind wir alle hier einer Meinung: Das ist selbstverständlich. Aber trotz dieser Regelung gibt es vielseitige Ausnahmen. Positive Diskriminierung ist vom Gesetzgeber gewollt. Die Gesetzgebungskompetenz für die Gleichstellungsgesetze liegt bei den Ländern. Die Ziele sind allerdings in allen Ländern ziemlich gleichlautend: Die Gleichstellung von Mann und Frau, Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, insbesondere von Frauen, beseitigen und zukünftig verhindern, Familienfreundlichkeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. – Ich glau- (Annabell Krämer) be, auch da trennt uns gar nichts hier. Wir sind aller der Meinung, das ist richtig und gut so. Statistiken zufolge hat sich der Frauenanteil der Bundesbeamtinnen und -angestellten – Soldaten will ich jetzt hier einmal ausnehmen – von rund 48 Prozent im Jahr 1991 auf rund 59 Prozent im Jahr 2020 gesteigert. Wir sehen also: Das alles hat gewirkt. Auch hierzulande belegt die Personalstatistik, dass die Frauen in der öffentlichen Verwaltung angekommen sind. Der Sechste Gleichstellungsbericht in Verbindung mit dem vierten Gremienbericht für den Zeitraum 2017 bis 2022 zeigt zudem auf, dass der Frauenanteil in allen Besoldungs- und Entgeltgruppen gestiegen ist und teilweise sogar zu einer deutlichen Überrepräsentanz führt. Ich muss sagen: Das finde ich gut. Bei der Richterschaft, glaube ich, haben wir mittlerweile – die Justizminister können es bestimmt bestätigen – einen Überhang der Frauen. Wir haben mittlerweile ein kleines bisschen ein Männerproblem, aber das ist doch okay. Wenn Frauen Richterinnen werden wollen, sollen sie Richterinnen werden. Wenn Männer Techniker werden wollen, dann ist das auch okay. Ich bewundere Frauen, die das machen, aber wenn nicht jede Frau Technikerin werden will, ist das okay. Dann muss ich nicht eingreifen und künstlich steuern. Es tut mir leid, das kann ich nicht verstehen. (Beifall Oliver Kumbartzky [FDP]) Allerdings gibt es natürlich bei Führungspositionen weiterhin Nachholbedarf. Wie dem Koalitionsvertrag zu entnehmen ist, haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, das Gleichstellungsgesetz in dieser Legislaturperiode zu novellieren. Das sind die einzigen Vorkenntnisse, die ich für heute hatte, deswegen war ich sehr gespannt, was heute hier angeboten wird. Wir brauchen und wollen selbstverständlich auch in Zukunft mehr Frauen in den höheren Laufbahnen. Wir müssen mehr Frauen dazu aktivieren, in Bewerbungsprozesse einzusteigen, denn wir können es uns natürlich nicht weiter erlauben, auf die Potenziale hoch qualifizierter Frauen zu verzichten. (Beifall FDP) Unsere Forderungen an die Landesregierung sollen hiermit deutlich werden. Für uns ist es selbstverständlich, dass Frauen und Männer bei der Besetzung von Leitungsstellen gleichberechtigt behandelt werden. Eine Gleichstellung darf jedoch nicht über das Leistungsprinzip gestellt werden. Fachliche Qualifikation, werte Kollegen, muss jederzeit geschlechterunabhängig gelten. Das steht für uns Freie Demokraten jedenfalls nicht zur Debatte. Qualifikation geht vor Geschlecht. (Vereinzelter Beifall CDU und Beifall Oliver Kumbartzky [FDP] – Zuruf Beate Raudies [SPD]) – Danke, dass die Kollegen der CDU auch klatschen. Allerdings verstehe ich nicht, warum wir heute über Vereinbarungen im Koalitionsvertrag diskutieren, ohne konkrete Eckpunkte und Inhalte vorliegen zu haben. Wir haben noch nicht einmal einen Gesetzentwurf vorliegen. Sie hatten mittlerweile zwei Jahre Zeit, sich konkrete Gedanken zu machen. Diesen Bericht hätten Sie eigentlich im Koalitionsarbeitskreis unter „Verschiedenes“ geben können, um die Landesregierung aufzufordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Heute wirkt es eher wie ein Misstrauensvotum gegenüber Ihrer eigenen Gleichstellungsministerin, wenn Sie Frau Touré hier öffentlich zum Arbeiten auffordern. Es wirkt fast so, als hätten Sie irgendwelche Ideen. Ich muss meiner Kollegin Raudies Recht geben: Ich fand es ziemlich dünn, was Sie heute hier an Impulsen gegeben haben. Von der Kollegin Nies habe ich vernommen: mehr Gleichstellung in Kitas und Schulen. – Ich weiß nicht, ich bin mittlerweile der Meinung, dass wir ein kleines Problem haben, dass wir endlich ein paar mehr Erzieher in Kitas bräuchten und in Grundschulen mehr männliche Lehrer, denn ich bekomme langsam Angst um unsere Jungs. Die Mädels machen die besseren Schulabschlüsse, und die Jungs wissen eigentlich gar nicht mehr, wo sie hinsollen. (Beifall FDP) Die zweite Sache, die ich von Frau Kollegin Nies vernommen habe, war, dass wir gegebenenfalls mehr hauptberufliche Gleichstellungsbeauftragte brauchen. Das teile ich auch nicht, ehrlich gesagt. Sie haben gestern einen Notlagenhaushalt beschlossen. Da frage ich mich ehrlich, wie das Land weitere hauptberufliche Gleichstellungsbeauftragte in kleineren Kommunen finanzieren will. Darüber werden Sie sich sicher Gedanken gemacht haben. Ermutigen Sie Frauen lieber, sich auf höherrangige Stellen zu bewerben. Frauen leiden manchmal darunter, sich selber kleinzureden. Hier kann gegebenenfalls die Ansprache besser werden, und das sollte sie auch. Dass sich manche Männer vollkom- (Annabell Krämer) men schmerzfrei alles zutrauen, werden Sie jedoch mit dem besten Gleichstellungsgesetz nicht heilen. (Serpil Midyatli [SPD]: Bernd, hast du gehört? – Heiterkeit) Andererseits ist es aus meiner Sicht völlig aus der Zeit gefallen, dass Gleichstellungsbeauftragte zwangsläufig weiblich sein müssen. Auch Männer betrifft immer mehr das Thema Teilzeit, mehr Familie und Beruf vereinbaren zu müssen. Ich glaube, auch die Akzeptanz für Gleichstellungsbeauftragte in unserer Gesellschaft könnte steigen, wenn wir auch einmal männliche Gleichstellungsbeauftragte hätten. (Beifall FDP, CDU, SPD und SSW) Warum machen wir das nicht? Ich verstehe es nicht. Auch Männer dürfen Gleichstellungsbeauftragte sein, denn Gleichstellung betrifft nicht nur Frauen. Auch hier gilt nämlich: Das Leistungsprinzip darf nicht ausgehöhlt werden. (Zurufe) Ich habe es Ihnen gezeigt: Frauen brauchen sich nicht zu verstecken. Die Anzahl der Frauen an der Richterschaft steigt. Da haben wir mittlerweile wirklich Probleme beim Männernachwuchs. Machen Sie doch mehr Sach- statt Symbolpolitik! Mehr Einsatz für gute und verlässliche Kitaversorgung wäre der wichtigste Schritt zur gelungenen Vereinbarkeit von Familie und Beruf, und dafür, dass Frauen in allen Arten von Berufen und auch in Schichtdiensten gleichwertig ankommen können. – Ich bedanke mich. (Beifall FDP und Patrick Pender [CDU])

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