landtag.ltsh.de ↗

Katja Rathje-Hoffmann

CDU 21.03.2024 Sitzungen 20/55

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu allererst möchte ich mich bei der Ministerin für diesen tollen und aussagekräftigen Bericht bedanken. Mein Dank geht an das Ministerium und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die alle daran gearbeitet haben, dass ein so guter Bericht entstehen konnte. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Bericht zeigt genau an, wo und wie Handlungsbedarf besteht. Deswegen ist es sehr ratsam – so wie wir es im schwarz-grünen Koalitionsvertrag vereinbart haben –, das Gleichstellungsgesetz nach nun fast 30 Jahren kritisch anzugucken und zu novellieren. Der offizielle Auftakt zur Novellierung des Gleichstellungsgesetzes ist gelungen: Ende Februar trafen sich Fachfrauen und Fachmänner zu einer Auftaktveranstaltung mit Gesprächsrunde im Sozialministerium. Auch wir Politikerinnen waren eingeladen. Nach so vielen Jahren ist es nun an der Zeit, zu bewerten, ob das bestehende Gesetz eine Frischzellenkur benötigt. Damals, vor etwa 30 Jahren, war unser Land eines der ersten Bundesländer mit so einem Gesetz, und darauf können wir stolz sein. Deswegen ist es sehr wichtig, kritisch zu hinterfragen, ob wir nach so langer Zeit den Bedarf für eine Novelle sehen. Wir werden die bestehenden Regelungen kritisch überprüfen und anhand der vielfältigen Erfahrungen im Umgang mit dem Gesetz weiterentwickeln. Erfahrungsgemäß wird ein Thema sehr intensiv diskutiert werden: Das wird das Klagerecht der Gleichstellungsbeauftragten sein. Hier treffen aller Erfahrung nach verschiedene Sichtweisen aufeinander. Zu den größten Themen zählt der künftige Umgang mit und das Vorgehen beim Frauenförderplan und dessen Vorgaben. Während des vom Sozialausschuss anberaumten Fachgespräches mit Fachleuten zum Bericht der Landesregierung zur Durchführung des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst in der Zeit von 2017/2018 bis 2022 in Verbindung mit dem Vierten Bericht über die geschlechterparitätische Besetzung von Gremien stellte sich bereits der Schwerpunkt Frauenförderplan heraus. Allein schon die Bezeichnung Frauenförderplan führte zu Diskussionen, und es wurde die Frage gestellt, ob er zukünftig nicht vielleicht besser Gleichstellungsplan heißen sollte. Dieses intensive und informative Fachgespräch hat mehrere Handlungsbedarfe aufgezeigt. Wichtige Punkte waren die Kontrollfunktion der Gleichstellungsbeauftragten zur Einhaltung des Frauenförderplanes, die Diskrepanz zwischen Beamten und Angestellten, die kritische Auseinandersetzung mit dem Homeoffice, die Möglichkeit von Führung in Teilzeit und Maßnahmen gegen die immer noch bestehende Teilzeitfalle bei Frauen. Abschließend betone ich, dass das Gleichstellungsgesetz eine gute Wirkkraft und Bekanntheit besitzt. Trotzdem bedarf es einiger Weiterentwicklung zur Konkretisierung vor allem des Umganges mit Freistellung und Vertretung der Gleichstellungsbeauftragten. Das alles und noch viel mehr werden wir gemeinsam in einem weiten Beteiligungsprozess noch in diesem Jahr erörtern. Es ist geplant, dass der Referentenentwurf – so wie es die Ministerin gerade gesagt hat – Anfang 2025 erstellt wird. Dazwischen sind monatliche Workshops mit den folgenden Beteiligten eingeplant: mit den Landesarbeitsgemeinschaften der haupt- und ehrenamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, mit Vertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten im öffentlichen Dienst des Landes und mit der PRK. Ich musste auch erst einmal gucken, was die PRK ist: Das ist die Konferenz der Personalreferentinnen und ‑referenten der obersten Landesbehörden. Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Landesverbände sind auch dabei, außer- (Katja Rathje-Hoffmann) dem Vertretungen der Gewerkschaften und Vertretungen des Innenministeriums und der Kommunalverwaltung sowie der Hochschulabteilung des Bildungsministeriums. Alle, die wirklich etwas damit zu tun haben, kommen zusammen. Wir sammeln diese Expertise. Uns alle verbindet bei der Novellierung unser Wille, das Gesetz noch viel besser zu machen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Jette Waldinger-Thiering [SSW])

Alle Reden von Katja Rathje-Hoffmann Protokoll ↗