Peter Lehnert
Vielen Dank, Frau Berichterstatterin. (Vereinzelter Beifall) Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? – Das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag zu a) wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen. Ich erteile das Wort für die Landesregierung nun der Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Frau Aminata Touré. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der März ist ein besonderer Monat. So fand in diesem Jahr am 6. März der Equal Pay Day statt. An diesem Tag durfte ich gemeinsam mit Monika Heinold zahlreiche Frauen und deren ehrenamtliches Engagement würdigen. Mit dabei waren unter anderem die Abgeordnete Nies und die Abgeordnete Rathje-Hoffmann. Wir haben sehr viele großartige Frauen in Schleswig-Holstein, die für unsere Gesellschaft vieles leisten – und zwar neben Lohn- und Care-Arbeit. Dafür gilt ihnen mein größter Respekt. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU) Am 8. März findet jährlich der Weltfrauentag statt, und an diesem Tag durfte ich beim Empfang der Gleichstellungsbeauftragten aus dem Kreis Schleswig-Flensburg sprechen. Mit dabei war die Abgeordnete Pauls. Besonders beeindruckt hat mich dort der Poetry Slam der Schülerin Mia Kießling. Sie hat mit viel Humor, aber auch mit ernsten Worten deutlich gemacht, vor welchen Herausforderungen Frauen in unserer Gesellschaft stehen – etwa die zahlreichen Stereotypen, mit denen wir konfrontiert werden –, und sie hat deutlich gemacht, wie wichtig es ist, an sich selbst zu glauben, um da hindurchzunavigieren. (Ministerin Aminata Touré) Der März ist ein frauenpolitischer Monat. An dieser Stelle bedanke ich mich noch einmal sehr herzlich bei Ihnen, liebe Abgeordnete Waldinger-Thiering, dafür, dass Sie regelmäßig zu den frauenpolitischen Runden einladen, damit wir gemeinsam an Strategien arbeiten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, SSW) Die Koalitionsfraktionen und der SSW haben um einen Bericht zu den Planungen der Novellierung des Gleichstellungsgesetzes gebeten. Dieser Bitte komme ich natürlich sehr gerne nach. Seit 30 Jahren haben wir ein Gleichstellungsgesetz, und das ist gut so. Warum schauen wir uns dieses Gesetz aktuell an? – Weil es in den ganzen 30 Jahren kaum Veränderungen gab. Die, die es gab, waren – so ehrlich muss man sein – hauptsächlich redaktioneller Art. Wir schauen uns dieses Gesetz an, weil sich andere Gesetze verändert haben, auf die sich das Gleichstellungsgesetz bezieht. Die einzige inhaltliche Änderung gab es vor zehn Jahren. Dabei ging es um die Ergänzung, dass das Land die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten durch Einrichtung einer Geschäftsstelle nach Maßgabe des Haushalts fördert. Es ist daher nun an der Zeit, das Gleichstellungsgesetz so weiterzuentwickeln, dass es noch besser wirkt. Was ist mir, was ist uns als Gleichstellungsministerium dabei besonders wichtig? – Wichtig ist, dass das Gesetz von denjenigen mitgestaltet wird, die es am Ende betrifft. Die Auftaktveranstaltung zum Beteiligungsverfahren fand am 26. Februar 2024 statt. Wir haben uns mit haupt- und ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten, mit Gewerkschaften, Frauenverbänden, Parlamentarierinnen und Parlamentariern ebenso wie mit Vertreterinnen und Vertretern des Innen- und des Bildungsministeriums sowie aus der Personalreferentenkonferenz zusammengesetzt, und wir haben gemeinsam diskutiert, was am jetzigen Gesetz gut ist und was verbessert werden muss. Wir möchten unglaublich gerne mit den unterschiedlichen Impulsen, die wir bekommen haben, in den Prozess starten, und ich möchte Ihnen einmal darstellen, welche konkreten Punkte für uns dabei im Fokus stehen. Erstens: Wir wollen das Klagerecht für Gleichstellungsbeauftragte etablieren, damit sie ihre Rechte durchsetzen können, wenn konkrete Gleichstellungsmaßnahmen nicht umgesetzt oder diese Vorgaben verletzt werden. Die Konkretisierung der Beteiligungsrechte ist der zweite Punkt. Denn noch haben die Gleichstellungsbeauftragten kein finales Entscheidungs- oder Vetorecht wie zum Beispiel der Personalrat. Drittens ist uns die Festlegung des Umfangs der Freistellung anhand der Beschäftigtenzahl wichtig. Denn es darf kein Nachteil sein, dass Frauen Verantwortung als Gleichstellungsbeauftragte übernehmen, faktisch aber nicht genügend Zeit haben, um diese Aufgabe wirklich ausüben zu können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Des Weiteren müssen wir uns ganz dezidiert anschauen, welche Veränderungen eine bessere paritätische Besetzung der Gremien möglich machen können. Denn auch das wird im Gleichstellungsgesetz geregelt. Ich möchte einmal mehr auf das eingehen, was uns der Gremienbericht und der Gleichstellungsbericht sagen; denn – das nehme ich schon einmal vorweg – wir sind hier als Land nur wenig vorangekommen. Nur fünf der 38 Geschäftsführungen und Vorstände bei Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts mit bedeutenden Landesbeteiligungen waren Frauen; dies entspricht lediglich 13,2 Prozent. Der Frauenanteil sinkt, je weiter es in Richtung Spitzenämter geht. Und das ärgert mich. Gut ist, dass zumindest in 56 Prozent der Gremien, in denen das Land Mandate hat, jetzt schon eine paritätische Besetzung da ist. Aber auch das geht besser. Die Repräsentanz von Frauen insgesamt hat sich im Vergleich zum vorherigen Bericht über alle Ämter hinweg verbessert. Das liegt maßgeblich am Gleichstellungsgesetz. Deshalb werden wir als Landesregierung selbstkritisch mit uns sein müssen und schauen, welche gesetzlichen Änderungen umgesetzt werden müssen, um Gleichstellung im öffentlichen Dienst zu erreichen. Was sind also die nächsten Schritte? – Wir sammeln die Vorschläge, die im Raum stehen, und bis zu den Sommerferien wird es vier Workshops geben. Den ersten gibt es bereits nächste Woche Donnerstag. Darin werden dann – gebündelt nach Themen und Abschnitten des Gesetzes – die konkreten Änderungsideen entwickelt und das Für und Wider diskutiert. Auf Grundlage dieser Diskussionen und Ergebnisse werden wir im Haus einen ersten Arbeitsentwurf anfertigen, der in einem weiteren Workshop im Herbst besprochen wird. Wann kommt dann das finale Gesetz? – Der Plan ist, den Referentenentwurf im ersten Quartal 2025, (Ministerin Aminata Touré) also nächstes Jahr, fertigzustellen und im Laufe des Jahres dem Landtag vorzulegen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich freue mich sehr auf diesen Prozess, und genauso freue ich mich, dass wir im schleswig-holsteinischen Parlament ein so breites Bündnis für Gleichstellung haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Denn Gleichstellung braucht uns alle, und wir alle brauchen Gleichstellung, und das nicht nur im März. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
