Beate Raudies
Ja, gern Restredezeit, vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin! Wir erleben hier gestern und heute denkwürdige Sitzungen und denkwürdige Finanzdebatten. Es sind auch denkwürdige Zeiten. Wenn man aber, so wie ich, etwas länger dabei ist, dann hat man diese denkwürdigen Zeiten schon öfter hinter sich gebracht, und man weiß, sie gehen vorbei. Im ersten Moment ist das kein Trost. Ich denke aber zurück an 2012, als ich das erste Mal in diesen Landtag gewählt wurde. Da waren wir Haushaltskonsolidierungsland. Da hatten wir Vorgaben des Stabilitätsrates für das, was wir einhalten mussten. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) – Herr Koch, darf ich jetzt meine Erinnerungen darlegen, oder möchten Sie an meiner Stelle reden? (Werner Kalinka [CDU]: Da käme wahrscheinlich mehr bei raus!) Da hatten wir einen Stabilitätspfad einzuhalten. Da hatten wir einen Stellenabbaupfad einzuhalten. Das waren ganz andere Zeiten. Trotzdem, auch wenn es Ihnen richtig wehtut, wenn ich das noch einmal sage: 2017, am Ende der Küstenkoalition, lief die Schuldenuhr rückwärts. Das bleibt so. (Beifall SPD und SSW) Frau Ministerin, Sie können jetzt immer wieder gern daraufhin weisen, aber in diesen fünf Jahren war eine Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes in keinem Moment machbar, weil wir unter Aufsicht gestanden haben. Das hatten wir in diesem Land nicht allein zu entscheiden. Dann kamen aber fünf sehr gute Jahre, und in diesen fünf Jahren hat die Opposition Sie regelmäßig daran erinnert, dass es dieses Versprechen gab. (Peter Lehnert [CDU]: Die Opposition! – Weitere Zurufe) – Genau, fünf bessere Jahre. Das habt ihr gehört! – Gestern und heute kam so ein komischer Zungenschlag in die Diskussion, was denn die Rolle der Opposition sei. Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich aus Artikel 18 unserer Landesverfassung über die Rolle der parlamentarischen Opposition: „Die Opposition hat die Aufgabe, Regierungsprogramm und Regierungsentscheidungen zu kritisieren und zu kontrollieren.“ Da steht nichts von bejubeln oder Alternativen aufzeigen, Frau Ministerin. (Beifall SPD, FDP, SSW – Zurufe) – Der Herr Ministerpräsident hat hier reichliche Erfahrungen aus seiner Zeit als Abgeordneter. Frau Ministerin, jetzt habe ich das dummerweise weggeklickt, aber ich würde Ihnen so gern die Stellungnahme des Beamtenbundes vorlesen, die dieser herausgab, nachdem Ihre Pläne zum Versorgungsfonds bekannt geworden sind. Ich tue dies, weil Sie dem Kollegen Vogt und mir indirekt unterstellt haben, wir machten die Leute hier im Land wild und behaupteten etwas, was nicht intendiert sei, das könne man gar nicht so verstehen, wir redeten das den Leuten ein. Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich also aus der Pressemitteilung des Deutschen Beamtenbundes vom 5. März 2024 und den Kollegen Tellkamp. Das Zitat lautet wie folgt: „Die Beschwichtigungsversuche der Landesregierung, die Betroffenen würden davon gar nichts merken, ist nur die halbe Wahrheit. Die durch das Schleswig-Holsteinische Beamtenversorgungsgesetz geregelten Ansprüche werden zwar zunächst nicht berührt. (Beate Raudies) ‚Wenn diese aber aufgrund fehlender Vorsorge zu zusätzlichen Haushaltsbelastungen führen, ist doch klar, dass Forderungen nach einer Reduzierung der Versorgungsansprüche lauter werden,‘ so Tellkamp.“ (Beifall SPD) Wir müssen das unseren Beamtinnen und Beamten gar nicht einreden. Die sind so toll ausgebildet und können so gut rechnen, die merken das von allein. – Ende der Debatte, danke. (Beifall SPD, FDP, SSW)
