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Annabell Krämer

FDP 20.03.2024 Sitzungen 20/54

Ich wollte nur etwas klarstellen, Herr Kollege. Ich glaube, Sie haben meinem Fraktionsvorsitzenden eben nicht zugehört. (Christian Dirschauer [SSW]: Was?) Ich würde mich das nicht trauen, aber er vielleicht. Ein nicht verfassungskonformer Haushalt kann nicht durch Änderungsanträge geheilt werden. (Zuruf CDU: Doch!) Wir hätten einen komplett neuen Haushaltsentwurf vorlegen müssen. Es ist nicht unsere Aufgabe, die Aufgaben der Landesregierung zu machen. – Besten Dank. – Frau Kollegin Krämer, erst einmal vorab: Wenn der Kollege Vogt redet, dann hänge ich ihm immer an den Lippen, (Zuruf CDU: Sehr gut!) denn es ist immer eine Freude, den Kollegen Vogt zu hören. (Christopher Vogt [FDP]: Bringt ja nichts!) Trotzdem ist es so, liebe Kollegin, dass natürlich auch Sie als Abgeordnete das Recht haben, genau (Lars Harms) wie eine Fraktion, Änderungsanträge zum Haushalt zu stellen, die dazu führen, dass das, was Sie doof finden, aus dem Haushalt herausgenommen wird. Das haben Sie in der Vergangenheit immer so getan, und auch andere Fraktionen haben das immer so gemacht. Sie haben immer ihre Vorschläge gemacht. Was gut ist, bleibt drin, was schlecht ist, nehmen wir heraus, und was wir besser finden, bauen wir ein, und das wird abgestimmt. Das ist Demokratie. (Beifall SSW und CDU) Es wäre gut für Sie gewesen, dass Sie den Leuten draußen dargestellt hätten, wie die Fraktion der FDP über solche Dinge denkt. (Beifall SSW, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, ich mache weiter. Sie können sich daran erinnern, ich war bei dem Punkt, bei dem es darum geht, wie es in der Vergangenheit war. Die Überjährigkeitsplanung war nicht nur für den Haushalt 2023 verfassungswidrig, sondern auch für die Haushalte davor. Das vergisst man immer gerne, aber dies ist wichtig festzuhalten: Zu verschiedenen Zeitpunkten haben wir alle hier im Hause, alle Fraktionen, solche Notkredite und solche Haushalte auf den Weg gebracht und diese mitgetragen, natürlich nach bestem Wissen und Gewissen. Mitte November letzten Jahres wurde das inzwischen allseits bekannte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes veröffentlicht. Es kamen sehr schnell die Frage und die Kritik auf, ob man den letztjährigen Landeshaushalt noch sehr kurzfristig mit einem Nachtragshaushalt hätte heilen können. Dazu haben wir ja eine entsprechende Anhörung im Finanzausschuss durchgeführt. Selbst in dieser kleinen Runde von juristischen Experten – ich kann jedem nur nahelegen, die Protokolle zu lesen – haben wir verschiedene Auslegungen und Zeitfenster für solch eine „Heilung“ zu hören bekommen. Wir sehen also: Urteile bringen durchaus eine gewisse Sicherheit und einen formalrechtlichen Rahmen für bestimmte Themen und Fragestellungen mit sich; aber selbst nach offiziellen Urteilen gibt es noch immer Fragestellungen, die nicht abschließend geklärt sind. Tatsache ist: Der bisherige Umgang mit Notkrediten war nicht verfassungskonform, und aus dem Urteil mussten entsprechende Lehren für künftige Landeshaushalte gezogen werden. Erfüllt dieser neue Notkredit für 2024 nun also die sehr strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils? – Hier noch einmal ganz klar die Antwort: ja! Als Begründung für den kurzfristigen Landtagsbeschluss Ende 2023 zur Feststellung der anhaltenden außergewöhnlichen Notlage wurde die Kombination aus den Coronanachwirkungen, den unvorhersehbaren Ukraineentwicklungen sowie den Sturmflutfolgen formuliert. Eine solche Argumentation ist zulässig, wie auch die Anhörung im Finanzausschuss gezeigt hat. Weiter ist wichtig, dass sich die Beantwortung der Frage an finanzpolitischen Erwägungen bemisst. Kriterium ist, ob wir eine unabwendbare Haushaltsnotlage haben, ob die eine oder die andere Maßnahme zur Bekämpfung der Haushaltsnotlage einem genehm ist oder nicht. (Tobias Koch [CDU]: Ganz genau!) Bei der Umsetzung von konkreten Maßnahmen hat der Haushaltsgesetzgeber gemäß Bundesverfassungsgerichtsurteil einen sehr weiten Ermessensspielraum. Auf die einzelnen Maßnahmen kommt es also weniger an und auf die Begründung im Notkreditbeschluss, den wir heute fassen, umso mehr. Somit ist auch die Aufnahme eines entsprechenden Notkredites zulässig und gerechtfertigt, um die Handlungsfähigkeit des Staates und der staatlichen Daseinsvorsorge sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund werden wir in den Einzelabstimmungen den einzelnen aus Notkreditmitteln finanzierten Maßnahmen zustimmen, weil sie dazu beitragen, die durch die Notlage entstandene Haushaltsnotlage abzumildern. Die Herausforderung wird dann am Ende des Jahres werden, zu schauen, ob und inwieweit diese Notlage auch im nächsten Jahr noch Bestand haben wird und wie Notkreditgelder entsprechend begründet und eingesetzt werden dürfen. Denn ja, es würde in der Tat schwer, das Stichwort „Corona“ im nächsten Jahr noch einmal verwenden zu wollen. Gleichzeitig werden insbesondere Maßnahmen im Rahmen der Sturmflut-Begründung noch nicht vollständig umgesetzt und finanziert worden sein; ich denke hier beispielsweise an den verstärkten Wiederaufbau von Deichen. Das müssen wir uns dann rechtzeitig anschauen und rechtssicher klären. In diesem Zusammenhang verweise ich gern noch einmal auf unseren Antrag zur Reformierung der Schuldenbremse. Inzwischen sind sich ja fast alle einig, dass die Schuldenbremse zumindest leichte (Lars Harms) Anpassungen an die aktuellen Herausforderungen und Ausblicke vertragen könnte. Wir würden gern das, was in der Theorie jetzt eigentlich schon rechtlich möglich ist, aber in der Praxis nicht genutzt wird, nutzbar machen, sprich: strukturelle Kredite im Rahmen der Vorgaben des Europäischen Fiskalpaktes sowie der Schuldenbremse auf Bundesebene für unseren Landeshaushalt ermöglichen und dabei eine feste Investitionsquote einhalten. (Beifall Christian Dirschauer [SSW]) Zudem wäre zu diskutieren, ob nicht doch auch mehrjährig gültige Notkredite in sehr engem Rahmen für ganz spezifisch festgelegte Maßnahmen rechtlich zulässig gemacht werden könnten. Nun liegen verschiedene Reformvorschläge auf dem Tisch, und wir freuen uns auf die Diskussion dazu im Ausschuss. Wir erwarten, dass die Landesregierung nach Abschluss dieser Beratung eine entsprechende Bundesratsinitiative einbringt. Abschließend möchte ich wie in der ersten Lesung noch einmal Folgendes festhalten: Ein Notkredit ist ein Instrument, das in einer sehr streng definierten außergewöhnlichen Notsituation genutzt werden kann, um die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates sicherzustellen. Notkreditmittel dürfen also weder für parteipolitische Präferenzprojekte noch langfristig zur Finanzierung von regulären und planbaren Landesaufgaben verwendet werden. Daher genügen beispielsweise weder die Stichworte „Klimawandel“ noch „Bildungskrise“ der Notlagendefinition, auch wenn es sich manch einer noch so gern hinargumentieren würde, sondern diese fallen unter die Anforderungen von absehbaren, langfristigen Landesaufgaben und ‑ausgaben. Zur Bewältigung einer vorher entsprechend eng definierten außergewöhnlichen Notsituation muss die Landesregierung geeignete, sehr gut begründete und anschließend auf ihren Erfolg hin überprüfbare Maßnahmen definieren und umsetzen. Die enge Einbindung des Parlaments in eine solche Erfolgskontrolle hat uns die Landesregierung zugesichert. Ich bin froh, dass jeder einzelne Punkt, jeder Teil des Notkredits, jede Maßnahme einzeln begründet worden ist und einzeln auch definiert worden ist, wie wir die Erfolge, die wir damit haben, überprüfen können. Somit ist ganz klar, dass sowohl im Beschluss wie auch in der Umsetzung das Bundesverfassungsgerichtsurteil genau und komplett erfüllt wird. Ich bin sehr beruhigt, was die verfassungsrechtlichen Fragen angeht. (Beifall SSW, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Januar habe ich gesagt: Wir müssen uns nun wieder auf das Brot-und-Butter-Geschäft konzentrieren, weil wir anerkennen müssen, dass der Erhalt der staatlichen und gesellschaftlichen Infrastruktur ein Wert an sich ist, auf den sich die Menschen verlassen können müssen und wollen. Hier geht es um den gesellschaftlichen Zusammenhalt und um die Abwendung radikaler Entwicklungen. Politik muss verlässlich, transparent und ausgewogen sein. Zusagen müssen eingehalten werden. Dies wird nun auch mit den Notkreditmitteln gemacht. Auf diese muss man sich verlassen können. Bis Ende dieses Jahres werden wir nicht alle Nachwirkungen der verschiedenen Krisen gelöst haben, aber wir werden einiges abarbeiten können. Dann blicken wir auch schon auf die kommenden Jahre und Haushalte, die nicht leichter werden. Wir als SSW werden uns diesen schweren Diskussionen in der Zukunft stellen, bieten weiterhin unserer skandinavischen Tradition entsprechend Gespräche über den Haushalt an und werden weiterhin konstruktiv mit der jeweiligen Regierungskoalition zusammenarbeiten. Vor diesem Hintergrund haben wir nun die Situation, dass neben den Koalitionsvorschlägen erstmals nur die SSW-Vorschläge beraten werden. Ob das toll für den SSW ist oder ein Armutszeugnis für andere, mag jeder selber entscheiden. (Zuruf SPD: Jo!) In diesem Sinne bedanke ich mich aber bei der Landesregierung und den regierungstragenden Fraktionen für die gute Zusammenarbeit, bei den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fraktionen, in der Landtagsverwaltung und in den Ministerien für ihre tolle Mitarbeit. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir immer wieder zeigen, dass wir in diesem Land als Demokraten aufeinander zugehen können. Ich weiß, dass es in Deutschland unüblich ist, als Oppositionspartei bei einem Haushalt für den Regierungsentwurf zu stimmen. Ich glaube aber trotzdem, dass es in dieser Zeit notwendig ist und unserem skandinavischen Selbstverständnis entspricht. Wir tun dies gern, wenn wir uns im Haushalt wiederfinden können. Das ist dänische Tradition, das ist skandinavische Tradition. Wir freuen uns, dass wir diesen Part unserer dänischen und skandinavischen Tradition hier in diesen Landtag einbringen können – Vielen Dank. (Beifall SSW, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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