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Tobias Koch

CDU 20.03.2024 Sitzungen 20/54

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der heute dem Landtag zur Beschlussfassung vorliegende Haushaltsentwurf muss mit nahezu identischen Steuereinnahmen auskommen wie im Jahr 2022. Seit zwei Jahren erleben wir kein (Tobias Koch) Wachstum der Steuereinnahmen mehr, sondern Stagnation. Bei der Steuerschätzung aus dem Oktober 2022 – das ist jetzt gerade mal 18 Monate her; der russische Angriff auf die Ukraine hatte damals bereits begonnen, die Ampel in Berlin war bereits ein Jahr im Amt – prognostizierten trotz dieser widrigen Umstände die Steuerschätzer damals für dieses Jahr, für 2024, Steuereinnahmen, die um rund 700 Millionen Euro höher liegen sollten, als sie heute noch erwartet werden – 700 Millionen Euro höher! Stattdessen befindet sich Deutschland mittlerweile in einer Wirtschaftskrise mit einer Rezession im vergangenen Jahr und keinerlei Aussicht auf Besserung in diesem Jahr. Die Folge ist, dass die Steuereinnahmen deutlich hinter den früheren Erwartungen zurückbleiben. Nur ein kleiner Teil dessen – weniger als 200 Millionen Euro – lässt sich durch den veranschlagten Konjunkturkredit ausgleichen. (Zuruf CDU) Mit anderen Worten: Wir müssen mit rund einer halben Milliarde Euro weniger an Einnahmen auskommen, als noch vor 18 Monaten geschätzt wurde. Gleichzeitig steigen aber die Ausgaben. Die Zinsausgaben verdoppeln sich nahezu von 350 Millionen Euro im Jahr 2022 auf jetzt erwartete 600 Millionen Euro. Es sind somit 250 Millionen Euro mehr für Zinsausgaben zu veranschlagen als noch vor zwei Jahren. Der größte Ausgabenblock, die Personalkosten, steigt sogar um rund 800 Millionen Euro. Ja, das liegt natürlich auch an den im vergangenen und in diesem Jahr geschaffenen neuen Stellen, die wir ganz bewusst politisch geschaffen haben, um 100 Prozent Unterrichtsversorgung an den Schulen zu gewährleisten, um die Sicherheit bei uns im Land mit der Stärkung der Polizei zu garantieren sowie das Funktionieren unseres Rechtssystems, unseres Rechtsstaates, mit zusätzlichen Stellen für die Justiz sicherzustellen. Das sind alles Kernaufgaben des Landes, die müssen deshalb personell angemessen ausgestattet werden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Selbst diese 2.000 neuen Stellen verursachen, wenn sie denn überhaupt alle besetzt sind, lediglich Kosten zwischen 100 Millionen und 200 Millionen Euro. Der weitaus größte Teil des Personalkostenanstiegs geht deshalb nicht auf diese politischen Entscheidungen zurück, sondern auf unabweisbare Tarifsteigerungen und die verfassungsgemäße Alimentation unserer Beamtinnen und Beamten, die aufgrund verschiedener Verfassungsgerichtsurteile in den vergangenen Jahren und den daraus resultierenden Gesetzesänderungen deutlich gestärkt wurden. Meine Damen und Herren, bei stagnierenden Steuereinnahmen, steigenden Zins- und Personalkosten von zusammen über einer Milliarde Euro ist es wahrlich keine leichte Aufgabe, die es mit dem Haushalt 2024 zu bewältigen gilt. Dennoch ist uns das mit dem vorliegenden Entwurf gelungen. Darauf kann Schwarz-Grün durchaus stolz sein. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das gelingt, meine Damen und Herren, weil unsere Landesregierung nach der ersten verschlechterten Steuerschätzung im Mai des letzten Jahres mit der verhängten Haushaltssperre sofort gegengesteuert hat. (Christopher Vogt [FDP]: Top seriös!) Damals vielfach kritisiert und als unnötig und überstürzt empfunden, zeigt sich jetzt aber, wie richtig es war, sofort das Ruder herumzureißen, erste Einsparungen vorzunehmen und vor allem ein Bewusstseinswandel herbeizuführen, dass die guten Jahre vorüber sind. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) – Der Nachschiebeliste können Sie jetzt entnehmen, Herr Kollege Vogt, dass die Deckelung der Personalkosten, die damals mit der Haushaltssperre eingeführt wurde, eine Rücklagenbildung von 195 Millionen Euro im letzten Jahr ermöglicht hat, die wir jetzt dazu nutzen können, den Haushalt 2024 auszugleichen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Landeshaushalt gelingt außerdem deshalb, weil die Landesregierung mit Sparmaßnahmen im dreistelligen Millionenbereich über 100 Millionen Euro sofort aktiv gegengesteuert hat. Und der Haushalt gelingt, weil es bei ganz vielen Positionen keinen Ausgabenanstieg mehr gibt, weil die Ausgaben gedeckelt wurden und Ansätze unverändert überrollt wurden. Das ist für viele Zahlungsempfänger mit erheblichen Beeinträchtigungen verbunden, dessen müssen wir uns bewusst sein, weil sie Inflationsund Tarifsteigerungen jetzt mit unveränderten Landeszuschüssen bewältigen müssen. (Tobias Koch) Die von ganz vielen Vereinen und Verbänden gewünschte Dynamisierung der Haushaltsansätze konnte deshalb nur in sehr begrenztem Umfang vorgenommen werden. Den damit verbundenen Härten sind wir uns sehr wohl bewusst, und Besserung ist in den nächsten Jahren auch nicht in Sicht. Meine Damen und Herren, und dann steht da ein Notkredit von rund 1,5 Milliarden Euro. Natürlich ist jetzt die Geschichte leicht erzählt, dass es der Landesregierung nur mithilfe dieses Notkredites gelingen würde, den Haushalt 2024 auszugleichen. (Christopher Vogt [FDP]: Ist ja auch so!) – Aber eine gute Geschichte bedeutet noch lange nicht, dass sie auch wahr ist, Herr Kollege. (Lukas Kilian [CDU]: Sehr gut!) Zuallererst will ich darauf hinweisen, dass es sich bei den 1,5 Milliarden Euro mit Ausnahme der Ostseesturmflut um keinen neuen Notkredit handelt, erst recht nicht um drei neue Notkredite, wie man der Presse entnehmen konnte, (Christopher Vogt [FDP]: Dann könnt ihr ja darauf verzichten! – Weitere Zurufe FDP) sondern es handelt sich um einen Teil der Notkredite über insgesamt 6,5 Milliarden Euro, die der Landtag 2020 mit den Stimmen aller hier sitzenden Fraktionen gemeinsam zur Bekämpfung der Coronapandemie beschlossen hat und 2022 mit den Stimmen von CDU, Grünen, SPD und SSW zur Bewältigung des russischen Angriffs auf die Ukraine ebenfalls gemeinsam beschlossen hat. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Als die Notlage noch existierte!) Insgesamt hat der Landtag seit 2020 rund ein Dutzend Entscheidungen zur Erklärung der krisenbedingten Haushaltsnotlage, zur Inanspruchnahme von Notkrediten und zu deren Höhe getroffen. Die SPD hat allen diesen Entscheidungen zugestimmt und die FDP allen Entscheidungen zum CoronaNotkredit. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Als die Pandemie noch da war!) – Ich will mich, Herr Kollege Buchholz, zweitens der Frage zuwenden, ob die Inanspruchnahmen des Corona-Notkredits im Jahr 2024 nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zulässig ist oder nicht. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts besagt zum einen, dass zwischen den aus Notkrediten gezahlten Maßnahmen und der zu bewältigenden Krise ein Veranlassungszusammenhang bestehen muss. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: In der Tat!) Die Maßnahmen müssen also geeignet sein, um die zugrunde liegende Krise zu bewältigen. Das Verfassungsgericht besagt in Ziffer 134 allerdings auch, dass sich die Eignung auf die Gesamtheit aller Maßnahmen und nicht auf jede einzelne Maßnahme bezieht. In Ziffer 136 formuliert das Bundesverfassungsgericht, dass die Maßnahmen nicht auf die Beseitigung der unmittelbaren Folgen der Notlage beschränkt sein müssen, sondern auch Maßnahmen zur Bewältigung der mittelbaren Folgen zulässig sind, weil sich unmittelbare und mittelbare Folgen gar nicht so randscharf voneinander abgrenzen lassen. Das sagt das Verfassungsgericht selber. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Das alles als Hinweis an die Kolleginnen und Kollegen von FDP und SPD, die in den letzten Wochen immer wieder einzelne Positionen aus dem Haushaltsentwurf herausgegriffen und deren verfassungsgemäße Zulässigkeit infrage gestellt haben. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Die jetzt mit dem Haushalt 2024 veranschlagten Maßnahmen aus dem Corona-Notkredit entsprechen allesamt genau dem Maßnahmenpaket, das der Landtag 2020 mit den Stimmen aller Fraktionen für geeignet angesehen hat, um der Coronapandemie zu begegnen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Als die Krise noch existierte, Herr Kollege!) In der Sache selbst kann es deshalb eigentlich keinen Anlass für verfassungsrechtliche Bedenken geben, (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Wir hatten auch mal einen Kaiser in Deutschland!) zumal der sachliche Zusammenhang, Herr Kollege Buchholz, bei jeder einzelnen Position des Haushaltsentwurfs ausführlich begründet wird. Bleibt weiter noch zu prüfen, ob die Inanspruchnahme des Notkredits im Jahr 2024 dem vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsatz der Jährlichkeit und Jährigkeit entspricht. Danach muss jedes Jahr neu geprüft werden, ob die vorgesehenen Maßnahmen statt aus dem Notkredit auch aus dem laufenden Haushalt finanziert werden können. Das wäre vielleicht Ihre Position. (Tobias Koch) Genau diese Prüfung haben wir durchgeführt. In dem gemeinsamen Notkreditantrag von CDU, Grünen und SSW kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Notkredit-Inanspruchnahme von insgesamt 1,5 Milliarden Euro zur Bewältigung von Coronapandemie, Ukraine-Krieg und Ostsee-Sturmflut nicht aus dem laufenden Haushalt finanziert werden kann. Wir begründen das auf fast 20 Seiten so ausführlich, wie noch bei keinem anderen Notkreditbeschluss zuvor. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Angesichts der eingangs geschilderten prekären Lage des Landeshaushalts ist das eigentlich auch nicht besonders überraschend. Zu guter Letzt wird die Verfassungsmäßigkeit des Notkredites von der Opposition noch dadurch infrage gestellt, dass es Positionen im Haushaltsentwurf gebe, auf die man aus Sicht der Opposition verzichten könne, um das Notkreditvolumen zu reduzieren. Auch hierzu sagt das Bundesverfassungsgericht ganz eindeutig in Ziffer 146 seines Urteils, dass der Haushaltsgesetzgeber vor der Inanspruchnahme eines Notkredites nicht gezwungen ist, alle Konsolidierungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Es ist allein Sache des Parlaments, die Abwägung über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten zu treffen, und genau das tun wir jetzt. Da mag es politisch unterschiedliche Auffassungen zu der Notwendigkeit oder Sinnhaftigkeit einzelner Haushaltstitel geben, ein Anlass für die Verfassungswidrigkeit des Notkredites ergibt sich daraus allerdings nicht. Meine Damen und Herren, wenn eine Oppositionsfraktion trotzdem Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit haben sollte – wie die SPD – oder sogar sicher zu wissen glaubt, dass das hier alles verfassungswidrig ist – wie die FDP –, dann wäre es doch das Mindeste gewesen, einen eigenen Haushaltsantrag einzubringen, um die Verfassungsmäßigkeit wiederherzustellen. (Lachen FDP) Sie haben hier im Januar 2024 alle angekündigt, Ihre Haushaltsanträge würden noch kommen. Wir sind jetzt in der zweiten Lesung. Wo sind denn Ihre Anträge, die Sie angekündigt haben? (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Einfach zu behaupten, dass der Haushalt verfassungswidrig sei, dann aber keine eigenen Vorschläge einzubringen, wie dieser Zustand geheilt werden kann, ist aus meiner Sicht eine ganz dünne Suppe, die Sie uns hier präsentieren. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Mitten in der Krise ducken sich SPD und FDP hier weg. Sie wollen allein mit Ihrer Kritik an der Landesregierung punkten, ohne eigene Lösungen aufzuzeigen. In der jetzigen Phase, mitten in der Krise, sind Geschlossenheit und Verantwortungsbewusstsein gefragt, und daran fehlt es hier bei SPD und FDP. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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