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Hauke Göttsch

CDU 22.02.2024 Sitzungen 20/52

Wer hätte das gedacht, dass nach dem MP im Plenum noch eine Steigerung kommt. (Heiterkeit und Beifall) Alle sind wach! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mehr geht nicht. Heute stelle ich Ihnen den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das vierte Quartal 2023 vor. In diesem Zeitraum hat der Ausschuss insgesamt 93 Petitionen abschließend beraten. Die gefassten Beschlüsse und statistischen Angaben können Sie dem Bericht entnehmen. Bei dem durch die Verfassung garantierten Petitionsrecht handelt es sich um eine wertvolle Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, sich mit Beschwerden, Fragen und Vorschlägen unmittelbar an den Landtag zu wenden. Jeder erhält verlässlich eine Antwort durch den Ausschuss. Mich freut, dass sich weiterhin viele Menschen mit eigenen Ideen einbringen oder sich mit ihren Sorgen an den Ausschuss wenden. Wir haben daher gerade die Internetseite des Petitionsausschusses neu gestaltet. Seit dem 16. Januar 2024 können sich Interessierte dort noch übersichtlicher über die Verfahren informieren und ihre Petitionen einreichen. Neben der individuellen Einzelpetition besteht die Möglichkeit, eine Öffentliche Petition einzureichen. Als eines der wenigen Bundesländer bietet Schleswig-Holstein diese Möglichkeit. Öffentliche Petitionen müssen ein Anliegen von allgemeinem Interesse betreffen. Die Petition wird dann auf der Website des Landtags veröffentlicht und kann von Mitzeichnern unterstützt werden. Ab einer Anzahl von 2.000 Mitzeichnern lädt der Ausschuss die Petentin oder den Petenten in der Regel zu einer öffentlichen Anhörung ein. Wir haben in der Vergangenheit sehr interessante Anhörungen gehabt. Es ist gut, dass (Hauke Göttsch) sich die Abgeordneten direkt mit den Petentinnen und Petenten austauschen können. Übrigens hat uns gerade der Petitionsausschuss aus Mecklenburg-Vorpommern besucht. Er hat sich über die Möglichkeit der Öffentlichen Petition informiert. Sogar die Kolleginnen und Kollegen aus Sachsen möchten sich über unser Portal informieren. In Bezug auf die Öffentlichen Petitionen möchte ich gern auf ein leider großes Missverständnis aufmerksam machen. Es gibt viele private OnlinePlattformen, auf denen Menschen ebenfalls ein Anliegen einstellen, dafür werben und Unterschriften sammeln. Ich möchte dies nicht Petition, sondern Appell nennen. Diese Plattformen haben oft eine große Reichweite. Sie sind geeignet, Aufmerksamkeit für eine Kampagne zu erzeugen oder Menschen für ein Anliegen zu mobilisieren. Bei den privaten Plattformen findet aber keine Prüfung der Petition durch das Parlament, also uns, statt, was in der Öffentlichkeit und leider auch in der Presse oft nicht bekannt ist. Darum sage ich es jetzt klar: Wer eine Überprüfung seiner Petition durch das Parlament wünscht, muss sich an uns oder an den zuständigen Ausschuss der anderen Bundesländer oder des Bundestages wenden, denn: Wir sind das Original. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Nur so wird jede einzelne Eingabe sorgfältig geprüft, und zwar unabhängig von der Zahl der Mitzeichner. Jede Petition wird durch die Abgeordneten des Ausschusses beraten. Dann werden die Petentin oder der Petent über das Beratungsergebnis informiert, und das in jedem Einzelfall. Nur so können Petenten das Handeln von Behörden überprüfen lassen und direkt im Parlament auf Schwachstellen in Gesetzen hinweisen. Der Ausschuss nimmt all diese Anliegen gern entgegen – auf dem Postweg oder ganz einfach über unsere Internetseite. Ich bitte Sie alle um Mithilfe bei der Aufklärung, dass eine Petition direkt an das Parlament gerichtet werden sollte. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und noch einen schönen Abend. (Beifall)

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