Eka von Kalben
Ich erteile Ministerin Touré das Wort. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die UN‑Behindertenrechtskonvention ist maßgeblich für die Behindertenpolitik in Deutschland. Darin ist unter anderem verankert, dass der reguläre Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein soll. An dieser Stelle bedanke ich mich für den Bericht von Frau Pries und ihrem Team. Er ist auch für uns als Sozialministerium sehr wichtig. Wir schauen uns sehr genau an, welche Herausforderungen Sie hier in Schleswig-Holstein benennen. Ich danke Ihnen auch dafür, dass Sie immer wieder für die Menschen mit Behinderungen den Finger in die Wunde legen und das unserer aller Arbeit antreibt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Dem Bericht der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen können wir entnehmen, (Ministerin Aminata Touré) dass Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung insgesamt rückläufig ist. Trotzdem erfüllen 27,3 Prozent der Betriebe nicht die gesetzlichen Vorgaben zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Das ist ein Problem, an dem wir weiter arbeiten müssen. Viele Menschen mit Hörbeeinträchtigungen nehmen Unterstützungsangebote wie Implantate oder digitale Angebote in Anspruch. Einige nehmen Gebärdensprachdolmetschung in Anspruch. Unser Integrationsamt übernimmt die Kosten, wenn es um das Arbeitsleben des schwerbehinderten Menschen geht, beispielsweise Teambesprechungen oder Unterweisungen am Arbeitsplatz. In anderen Lebenslagen ist eine Vielzahl anderer Kostenträger zuständig wie beispielsweise die Krankenkassen. In diesem Fall werden die Kosten durch das Integrationsamt übernommen. Wir haben kürzlich die Richtlinie, über die unter anderem auch diese Unterstützungsangebote der Gebärdendolmetschung geregelt werden, angepasst. Das wurde vorhin erwähnt. Der kritisierte Vorrang von Online-Dolmetscherleistung, der auch von der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen kritisiert worden ist, wurde wieder aufgehoben. Die Reisekostenvergütung wurde um die Zahlung einer Fahrtzeitpauschale erweitert. Die Abgeordnete Waldeck hat es dargestellt. Der Anspruch auf Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetschen steht, wie alle Leistungen des Integrationsamtes, unter dem Vorbehalt verfügbarer Mittel aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe. Die Integrationsämter sind gehalten, dem individuellen Anspruch in angemessener Höhe gerecht zu werden. Gleichzeitig müssen sie sicherstellen, dass auch andere schwerbehinderte Menschen, die zu einem späteren Zeitpunkt Ansprüche geltend machen, notwendige Leistungen erhalten. Das Motto: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, muss verhindert werden. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen und Arbeitgeber_innen zuverlässig und flächendeckend im Rahmen vorhandener Mittel zu fördern. Die SPD formuliert in ihrem Antrag, dass die Vergütungen für das Gebärdensprachdolmetschen in Schleswig-Holstein bundesweit unterdurchschnittlich seien.
