Annabell Krämer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Jeder Femizid, der in unserem Land passiert, ist unerträglich. Wir müssen uns eingestehen: Der Schutzauftrag des Staates ist in jedem einzelnen Fall kläglich gescheitert. Bundesweit – die Kollegin Raudies sagte es bereits – gibt es jeden dritten Tag ein Tötungsdelikt. In Schleswig-Holstein wurde in den Jahren 2019 bis 2021 insgesamt 32 Frauen von ihren Ex-Partnern oder Partnern getötet. Aktuellere Zahlen habe ich leider nicht. Allein im Jahr 2022 gab es laut Landeskriminalamt 5.376 Fälle von Gewalt gegen Frauen. In sechs Fällen im Jahr 2022 ist es zu einem Femizid gekommen. Damit muss endlich Schluss sein. Mit denselben Worten habe ich übrigens meine letzte Rede im Plenum zum Hochrisikomanagement begonnen. Was hat sich aber seitdem eigentlich geändert, frage ich mich. Im Jahr 2022 hat das Kabinett bereits die Voraussetzungen für den notwendigen Ausbau des Hochrisikomanagements zum besseren Schutz von Frauen vor Gewalt zugestimmt. Umso wichtiger ist es natürlich, dass wir uns berichten lassen, ob das Hochrisikomanagement den dringenden Bedarf vom Opferschutz gewährleisten kann, und ob das nach der Evaluierung der beiden Modellprojekte aus dem letzten Jahr in Flensburg und Ratzeburg auch der Fall sein wird. Für die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist ein landesweites Hochrisikomanagement natürlich ein wesentlicher Baustein. Darüber sind wir uns immer interfraktionell einig gewesen, und das ist auch gut so. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und Cornelia Schmachtenberg [CDU]) Ja, das ist das Gute. Ich muss aber auch ein bisschen Wasser in den Wein gießen. Seit Januar ist das landesweite Hochrisikomanagement, das wir eigentlich schon lange beschlossen haben, endlich am Start. Das ist keine Kritik, dass die Umsetzung zu spät erfolgt. Es ist klar, wir mussten erst einmal evaluieren, was aus dem Modellprojekt resultierte. Hierzu bedarf es aber gemäß Definition erstens der Benennung von Hochrisikobeauftragen, zweitens des Einsatzes von Gefährdungsanalysen und drittens des Einsatzes von Fallkonferenzen durch bestehende Netzwerkpartner wie die Polizei oder zuständigen Frauenfacheinrichtungen. Heute – das ist es, wo ich ein bisschen Wasser in den Wein gieße – fordern wir die Landesregierung auf, im ersten Quartal 2025 über die Umsetzung der nun landesweiten Ausweitung des Hochrisikomanagements zu berichten. Ja, was möchten wir erfahren? – Wir möchten natürlich erfahren, wie die Zusammenarbeit der Polizei und der Beratungsstellen in der Fläche abläuft und ob gegebenenfalls (Annabell Krämer) zusätzliche Schulungen für Polizisten oder Polizistinnen zur Sensibilisierung erforderlich sein könnten. Wie häufig kam es denn zu Datenübermittelungen zwischen den verschiedenen Organisationen und Institutionen, und konnten Frauen durch den Datenaustausch auch wirklich effektiv vor An- oder Übergriffen geschützt werden? Denn es kommt ja darauf an, dass im Hochrisikomanagement die Prozesse gut verzahnt sind und die Beteiligten wirklich schnell handeln. Unser Ziel für das Hochrisikomanagement ist es, Fälle von häuslicher Gewalt, in denen – die Kollegin Raudies sagte es – die konkrete Gefahr einer Tötung oder schwerster Gewalt besteht, besser zu erkennen und natürlich zu verhindern. Jede Maßnahme, die hierzu beiträgt, unterstützen wir Freie Demokraten ausdrücklich. Aus diesem Grund haben wir auch diesen Antrag heute mitgezeichnet. (Vereinzelter Beifall ganzes Haus) Nichtsdestoweniger kann ich den regierungstragenden Fraktionen ein gewisses Maß an Kritik nicht ersparen. Ehrlich gesagt habe ich mich ein bisschen geziert, denn dieser Antrag ist ein bisschen dünne Suppe. Ich sagte es bereits: 2022 der Kabinettsbeschluss, Modellprojekt gestartet, Umsetzung und Ausdehnung in die Fläche – alles beschlossen. Was beschließen wir hier heute konkret? – Dass wir uns in einem Jahr etwas berichten lassen. Wenn wir ehrlich sind: Heute beschließen wir nichts, was uns ein Stück weiterbringt. (Katja Rathje-Hoffmann [CDU]: Doch! Flächendeckend im ganzen Land!) Das wäre mein Wunsch gewesen. Wir beantragen heute eine Berichterstattung für in einem Jahr. Ich sage es immer und immer wieder: Der Schutz vor häuslicher Gewalt ist keine freiwillige Aufgabe seitens des Landes. Es ist die originäre Pflicht des Landes, seine Bürger vor Gewalt zu schützen. Ich werde auch nicht müde, es zu betonen. Da habe ich die Kollegin Raudies und die Kollegen Jette Waldinger-Thiering an meiner Seite: Unsere Frauenhäuser sind chronisch unterfinanziert. Auch die Frauenfacheinrichtungen können aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht sämtlichen Hilfsbedarfen nachkommen, denen sie eigentlich nachkommen möchten. Das Schlimmste ist an allem doch: Wir haben noch nicht einmal genügend Frauenhausplätze, um Frauen zu schützen, die Gewalt erfahren haben oder von dieser bedroht sind. Liebe regierungstragende Fraktionen von SchwarzGrün, Sie wollen und können noch Anpassungen zum Haushalt 2024 vornehmen. Umweltminister Goldschmidt hat in den Haushaltsberatungen angekündigt, zum Beispiel ein Programm für Bürger für Balkonkraftwerke und Wallboxen wieder aufleben zu lassen. Ich muss Ihnen wirklich sagen: Wenn Sie dafür Mittel haben, dann gehen Sie noch einmal in sich. Stärken Sie die Frauenfacheinrichtungen und Frauenhäuser in unserem Land. Das ist der beste und effektivste Gewaltschutz. Heute hören wir vielleicht noch etwas von der Ministerin, das hier noch nachgebessert wird. Wir haben schon bei einigen Positionen gehört, dass es über die Nachschiebeliste Nachbesserungen geben wird. Dies ist ein wichtiges Thema, und wenn wir heute wirklich noch einmal mehr als einen Berichtsantrag für in einem Jahr in die Welt schickten, dann wäre das heute der richtige Tag. – Danke schön. (Beifall FDP, SPD, SSW und Jan Kürschner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
