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Peter Lehnert

22.02.2024 Sitzungen 20/52

Kollege Dr. Dolgner, für die Landesregierung erteile ich – – (Zurufe – Glocke Präsident) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Dr. Dolgner, jetzt hat das Wort für die Landesregierung die Finanzministerin Monika Heinold. Monika Heinold, Finanzministerin: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einem Dank beginnen – einem Dank an dieses Parlament, das es geschafft hat, in Krisenjahren großartig zusammenzustehen und in gemeinsamer Verantwortung Notkredite auf den Weg zu bringen, die es so dringend brauchte, um unser Land gut durch die Krise zu führen. Das war toll! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, SSW und vereinzelt FDP) Gerade deshalb, weil andere Parlamente das zum Teil nicht schaffen, können wir alle miteinander stolz auf uns sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW, vereinzelt CDU und FDP) Heute diskutieren wir über die Frage: Wie weiter mit der Schuldenbremse? Es ist gut, dass der SSW diese Debatte hier zu einer zentralen Uhrzeit, um 10 Uhr, auf die Tagesordnung gesetzt hat, denn das ist eine Debatte, die unsere Gesellschaft bewegt, die unsere Wirtschaft bewegt, die unsere Wissenschaft bewegt. Wenn wir über die Schuldenbremse diskutieren, dann gibt es drei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit ist: Alles bleibt so, wie es ist. Die zweite Möglichkeit ist: Die Schuldenbremse wird abgeschafft ohne jegliche Begrenzung von Kreditaufnahme. Die dritte Möglichkeit ist die Reform einer Schuldenbremse. Lassen Sie mich heute hier als Finanzministerin sprechen. Sie wissen, wir haben in der Koalition, in der Landesregierung, auch unterschiedliche Auffassungen, was aber, so glaube ich, bei einem so zentralen Zukunftsthema auch völlig in Ordnung ist. Lassen Sie mich einmal darstellen, wofür ich werbe und warum. Ich werbe für die Variante drei, die Reform der Schuldenbremse, und das mache ich gerade deshalb, weil ich glaube, dass es richtig ist, Verschuldung zu begrenzen und dass wir es uns nicht zu (Ministerin Monika Heinold) einfach machen dürfen, zu sagen: Das zahlen später einmal die nachfolgenden Generationen. (Beifall SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine These ist: Gerade dann, wenn wir die Schuldenbremse erhalten wollen, müssen wir uns inhaltlich mit ihr beschäftigen und fragen: Wie funktioniert sie? An welcher Stelle kann und muss diese möglicherweise anders eingestellt werden, damit sie auch zukünftig mit einer breiten gesellschaftlichen Akzeptanz trägt? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) Die Schuldenbremse ist in der Landesverfassung und im Grundgesetz verankert. Es wurde schon gesagt: Selbst wenn wir es alle wollten, könnten wir sie nicht einfach ändern. Das Grundgesetz bezahlt im Moment leider auch nicht unsere zukünftigen Haushaltsprobleme. Aber die Debatte ist dennoch wichtig. Die Schuldenbremse besteht aus drei Elementen: der konjunkturellen Verschuldungsmöglichkeit, der strukturellen Verschuldungsmöglichkeit und den Notkrediten. Hier gibt es einen Unterschied zwischen dem Bund und uns als Ländern, denn der Bund kann alle drei Elemente nutzen, und wir als Länder können nur zwei Elemente nutzen. Dabei kann der Bund auch das Instrument der strukturellen Verschuldung nutzen, also eine Verschuldung, bei der nicht getilgt wird, während bei den anderen Varianten, bei den Notkrediten und bei den konjunkturellen Schulden, getilgt werden muss. Der Bund macht das. Natürlich nutzt Bundesfinanzminister Lindner gerade in dieser Situation auch die strukturelle Verschuldungsmöglichkeit – eine Verschuldung, hinter der kein Tilgungsplan steht. Dafür wird er von mir nicht kritisiert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD und SSW) Meine Damen und Herren, das erste Element ist die konjunkturelle Verschuldung. Läuft die Konjunktur schlecht, dürfen wir Schulden machen. Läuft sie gut, müssen wir zurückzahlen. Das ist im Grundsatz richtig. Frau Krämer, Sie haben zu Recht die Frage aufgeworfen, ob die Einstellung der Konjunkturkomponente noch richtig ist, ob die Bemessung der Produktionslücke noch richtig ist. Wenn wir uns anschauen, wie die Sprünge sind, dann kann man hier schon Fragen stellen. So durften wir im letzten Jahr noch rund 340 Millionen Euro kreditfinanziert konjunkturell aufnehmen. In diesem Jahr ist es die Hälfte. Bevor jetzt neu gemessen wird, war der Wert für das nächste Jahr schon fast bei null. Gerade in Krisenzeiten stellt sich natürlich die Frage: Wie müssen denn Übergänge aussehen, damit wir aus einer schwierigen konjunkturellen Situation in eine gute kommen? (Beifall FDP und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Aber wer in konjunkturell schlechten Zeiten mehr Schulden aufnimmt, muss – das gehört dazu – dann in konjunkturell guten Zeiten mehr zurückzahlen. Das ist die Konjunkturkomponente. Ich werbe hier sehr dafür, sich genau anzuschauen, wie die Konjunkturkomponente funktioniert, und im Ausschuss zu beleuchten, welche Möglichkeiten es gibt. Die zweite Möglichkeit der Schuldenbremse ist die der strukturellen Verschuldung, eine Kreditaufnahme in Höhe von 0,5 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Die Möglichkeit der Kreditaufnahme in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandprodukts nutzt der Bund. Eine Möglichkeit einer Kreditaufnahme in Höhe von 0,15 Prozent stand ursprünglich den Ländern zu. Die Länder haben vor – ich weiß es nicht genau – 25 Jahren oder so darauf verzichtet. Aber warum trauen wir uns heute nicht zu, diese Frage neu zu stellen? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD) Ist es tatsächlich richtig, darauf zu verzichten? Würden wir eine Möglichkeit in dieser Größenordnung haben, dürften wir zukünftig rund 190 Millionen Euro jährlich kreditfinanziert ausgeben – ohne Tilgungsplan. Aber natürlich hätte dies die Wirkung, dass wir mehr Schulden hätten und damit mehr Zinsen zahlen müssten. Lassen Sie mich auch das sagen: Schon in den letzten zwei Jahren hat sich die Debatte verändert. In Zeiten eines Negativzinses haben wir anders über Verschuldung diskutieren können als jetzt, da die Zinsen wieder im höheren Bereich liegen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und vereinzelt CDU) Die dritte Möglichkeit ist der Notkredit, versehen mit einem verbindlichen Tilgungsplan. Das Instrument der Notkredite kannte ich, ehrlicherweise, vor der Schuldenbremse gar nicht. Als ich in den Landtag kam, haben wir keine Notkredite aufgenommen, auch wenn es vielleicht einmal schwierig war; wenn die Elbe überflutete, haben wir geschaut, dass wir es irgendwie hinbekommen. (Ministerin Monika Heinold) (Zuruf Christopher Vogt [FDP] Über das Instrument der Notkredite, was jetzt vom Bundesverfassungsgericht beleuchtet und ausdefiniert worden ist, können wir auf der einen Seite sagen: „Es funktioniert, es hat in Krisenzeiten geholfen“; aber wir müssen auf der anderen Seite auch sehen: Ist es tatsächlich richtig, dieses Instrument auf die Jährlichkeit zu beziehen? Krisen kennen kein Kalenderjahr. Wenn ein Deich vielleicht im November gebrochen ist, ist die Rechnung im Dezember weder da noch kann sie dann bezahlt werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt CDU und SPD) Das vierte Thema, was in der Schuldenbremse nicht verankert ist, ist die Frage nach den Zukunftsinvestitionen. Man kann über den Dachschaden reden. Man kann über die ökologische Transformation sprechen. Wir können über Schulen sprechen. Die Wirtschaft und die Wissenschaft haben sich eingemischt. Das ist auch gut so, weil wir eine wirklich breite Debatte brauchen. Ich will an dieser Stelle sehr deutlich sagen – das ist heute klargeworden –: Die alte Regel „Investition gleich Verschuldung“ hat nicht funktioniert, weil es keine qualitative Komponente gab. (Beifall SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir brauchen ein Qualitätskriterium, wenn wir über Verschuldung reden. Natürlich kann die Frage: „Was ist eine Investition?“ immer sehr unterschiedlich beantwortet werden. Ich sehe Schwierigkeiten, wenn man sagt: „Alles, was eine Investition in die Zukunft ist, ist eine Investition; wir können Schulden aufnehmen“, weil dann fast alles, was im Landeshaushalt steht, darunter fallen kann. Das darf nicht das Ziel sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt CDU – Serpil Midyatli [SPD]: Das hat auch niemand gesagt!) Wenn wir uns anschauen, an welchen Stellen wir in den letzten Jahren auch gemeinsam mit der FDP, wenn man das so sagen will, kräftig draufgesattelt haben, dann stelle ich fest: Das war nicht die Investitionskomponente. Es betraf die Kindertagesstätten. Die Mittel wurden von 70 Millionen Euro auf 700 Millionen Euro gesteigert. Es gab die Entscheidung für die Ganztagsbetreuung. Es gab die Entscheidung für mehr Lehrkräfte. Es gab die Entscheidung, beim kommunalen Finanzausgleich nachzusteuern. All diese Entscheidungen führen natürlich dazu, dass wir in der Finanzplanung künftig größere konsumtive Belastungen haben als früher. Damit müssen wir umgehen und uns deshalb die Frage stellen: Wie kann es in Zeiten, die sich deutlich verändert haben, gelingen, einen guten Haushalt aufzustellen, der unsere Kinder und Enkel nicht einseitig belastet, der Zukunftsinvestitionen möglich macht und der uns nicht zugleich in die Situation bringt, in der wir nur noch dafür wirtschaften, das Geld an die Banken zu überweisen? Auch das darf nicht unser Ziel sein. Das schadet auch denjenigen, die später die Rechnung bezahlen müssen. Deshalb freue ich mich auf die Debatte. Es ist eine spannende Debatte. Es ist eine Debatte, in der auch viele, wie sich heute Morgen gezeigt hat, mitdiskutieren können. Das Thema der Daseinsversorgung – Was schafft unser Staat? Für wen? In welcher Situation? Wie halten wir die Gesellschaft zusammen? – ist zentral. Deshalb: Danke für heute Morgen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt CDU)

Protokoll ↗