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Annabell Krämer

FDP 22.02.2024 Sitzungen 20/52

Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter. – Sind Sie, wie ich, nicht auch der Meinung, dass aus dem unverhältnismäßigen Aufnehmen von Notkrediten, aus den Beschlüssen zur Haushaltsnotlage – was diese Landesregierung jetzt seit einigen Jahren und als einziges Bundesland auch wieder 2024 macht – sowie aus den Corona-Notkre- (Ole-Christopher Plambeck) diten erhebliche Zinsbelastungen für die Zukunft resultieren? – Auf das Thema „Notlagen und Notkredite“ komme ich noch in meiner Rede. Die Landesregierung und die die Regierung tragenden Fraktionen haben in dieser ganzen Angelegenheit richtig gehandelt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Aufgenommene Kredite wird es nicht zum Nulltarif geben. Die Zinsen sind in den letzten Jahren erheblich und auch rasant gestiegen. In der vorgestellten Finanzplanung kann man klar nachlesen, welche Probleme die Zinslasten machen; denn die Zinsen steigen von 480 Millionen Euro 2023 auf über 1,12 Milliarden Euro im Jahr 2032 und tragen natürlich maßgeblich zum Handlungsbedarf bei. Das ist die gesamte Verschuldung, denn der Verschuldungsstand liegt bei über 31 Milliarden Euro. Davon sind die Notkredite ein Teil, aber der Großteil ist die Verschuldung aus den vergangenen Jahren, denn von 1970 bis 2023 ist dieser Betrag aufgebaut worden. Eine Vergleichszahl: In diesem Zeitraum sind eigenfinanzierte Investitionen von 30,4 Milliarden Euro getätigt worden. Wie viele Zinsen sind von 1970 bis 2023 gezahlt worden? – 31,7 Milliarden Euro. Daran sieht man, dass Kredite grundsätzlich im Normalfall keine Dauerlösung sein können. (Beifall CDU und Annabell Krämer [FDP]) Aber in der Tat gibt es Notlagen, und diese Notlagen haben wir in den letzten Jahren erfahren: die Coronakrise, die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und die Sturmflut. Natürlich wurde in der Verfassung bewusst verankert, dass, wenn eine Notlage beschlossen ist, die Ausnahmeregelung greifen kann und dann die Ausgaben, die den normalen Haushalt weit übersteigen, überlasten, durch Kredite entsprechend finanziert werden können, und das ist natürlich auch richtig. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt daraus zu schließen, wir lockerten ganz grundsätzlich die Schuldenregel, stelle ich infrage, denn die Schuldenbremse soll ja gerade verhindern, dass öffentliche Ausgaben, insbesondere konsumtive Ausgaben, aus dem Ruder laufen und den zukünftigen Generationen aufgebürdet werden. Deswegen sage ich ganz klar: Man muss bei der ganzen Geschichte sehr, sehr vorsichtig und langfristig denken. Es gibt in der Tat viele Vorschläge, die Schuldenbremse zu reformieren. Die Wissenschaft sieht das Thema auch sehr unterschiedlich. So will der Sachverständigenrat zusätzliche Spielräume nutzen und gleichzeitig Strukturreformen auf den Weg bringen, oder der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium plädiert für eine sogenannte „Goldene Regel plus“, die vorsieht, dass kreditfinanzierte Nettoinvestitionen des Staates nicht auf die Kreditobergrenze der Schuldenbremse angerechnet werden. Nur dann müssen wir uns auch einig sein, was der Begriff Investitionen überhaupt bedeutet. Man hört auch immer wieder, gerade auch in den Reden von SPD und SSW, dass der Begriff sehr ausgedehnt wird. Deswegen muss man ganz klar definieren, was Investitionen sind. Des Weiteren gibt es den sogenannten Transformationsfonds, den wir hier auch schon diskutiert haben. Dabei wird immer über Zukunftsinvestitionen gesprochen. Aber ist das wirklich gemeint? – Ich glaube eher, dass vor allem auch die SPD lieber Gegenwartsausgaben finanzieren möchte. (Zuruf SPD: Stimmt überhaupt nicht!) Die Kitadebatte hat es gezeigt, als gesagt worden ist: „Es kostet, was es kostet“, und man möchte konsumtive Ausgaben finanzieren. – Das ist nicht generationengerecht. (Beifall CDU)

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