Beate Raudies
Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin für Justiz und Gesundheit, Frau Professor Dr. Kerstin von der Decken, das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Gesundheitsversorgung steht vor einer Vielzahl an Herausforderungen. Eine von ihnen ist der demografische Wandel. Eine weitere, speziell Schleswig-Holstein betreffend, ist die Versorgung nicht nur von ländlichen Räumen, sondern auch von Inseln und Halligen. Es ist daher gut, und es ist daher richtig, dass es zahlreiche Projekte gibt, die auch unter Nutzung von Digitalisierungspotenzialen dazu beitragen, die ambulante, stationäre und sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung insbesondere in der Fläche zu erhalten, zu stärken oder diese unter veränderten Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, solche innovativen Projekte zu fördern. Hierzu zählt der Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses. Akteurinnen und Akteure können unter Einbeziehung einer Krankenkasse Projekte beim Innovationsfonds anmelden und sich um eine Förderung bewerben. Von 2016 bis Juni 2023 sind fast 600 Projekte mit einem Volumen von über 1,5 Milliarden Euro für die Förderung aus dem Innovationsfonds ausgewählt worden. Zukünftig stehen zunächst bis zum Jahr 2024 jährlich 200 Millionen Euro aus dem Innovationsfonds zur Verfügung. Als zusätzliche freiwillige Leistung zum Innovationsfonds des GBA – ich betone als zusätzliche freiwillige Leistung –, hat das Land Schleswig-Holstein 2018 den Versorgungssicherungsfonds eingeführt. Auch aus diesem Topf können Projekte insbesondere mit einem sektorenverbindenden Ansatz gefördert werden. Der Versorgungssicherfonds ist insofern eine gute, eine sinnvolle Ergänzung, weil er andere Zugangsvoraussetzungen bietet als der Innovationsfonds. Der Versorgungssicherungsfonds ist erfolgreich etabliert. Bisher wurden 39 Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 15,5 Millionen Euro aus dem Versorgungssicherungsfonds bewilligt. 17 Projekte laufen aktuell, 21 Projekte sind abgeschlossen, wovon lediglich ein Projekt vorzeitig beendet wurde. Ein Projekt geht demnächst – am 1. März 2024 – an den Start. Dieses neue Projekt, eines der laufenden Projekte und sechs abgeschlossene Projekte haben einen Bezug zum Pflegebereich. Aus guten Gründen haben wir den Versorgungssicherungsfonds daher fortgeführt. Bekanntlich steht das Land jedoch vor finanziellen Herausforderungen, die Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben. Deshalb waren alle Häuser aufgerufen, Einsparungen vorzunehmen. Auch in meinem Haus sind Kürzungen vorgenommen worden. Diese Kürzungen sind schmerzlich, aber sie sind angesichts der Notwendigkeit zur Konsolidierung unvermeidlich. Im Kern haben wir bei freiwilligen Leistungen angesetzt und dort mit Augenmaß gekürzt. Die Einschnitte sind grundsätzlich so ausgestaltet, dass sie Projekte umfassen, die noch nicht begonnen wurden. Dadurch können bereits begonnene Projekte gesichert und weitergeführt werden. Auch beim Versorgungssicherungsfonds, der in diesem Jahr mit weniger Mitteln ausgestattet sein wird, sind wir auf diese Weise vorgegangen. Das bedeutet, dass bei allen 17 laufenden Projekten und auch bei dem am 1. März startenden Projekt die Finanzierung sichergestellt ist. Sie sind nicht von Kürzungsmaßnahmen betroffen. Wie sieht es jetzt mit neuen Projekten aus? – Aktuell liegen 14 Projektanträge vor, die zum Teil noch geprüft werden. In der Vergangenheit konnten nicht alle zur Verfügung stehenden Mittel abgerufen werden, unter anderem wegen der Coronapandemie und den damit einhergehenden Einschränkungen bei der Projektdurchführung. Die nicht abgerufenen Mittel des Versorgungssicherungsfonds aus dem Haushaltsjahr 2023 stehen weiterhin zur Verfügung, sodass wir neue Projekte fördern können. Die Kürzungen beim Versorgungssicherungsfonds fallen somit weniger stark ins Gewicht. Auch wenn die Zugangsvoraussetzungen andere sind, haben viele Antragstellende darüber hinaus weiterhin die Möglichkeit, beim Innovationsfonds des GBA einen Förderantrag zu stellen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
