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Hauke Hansen

CDU 21.02.2024 Sitzungen 20/51

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Versorgungssicherungsfonds Schleswig-Holstein ist in der vergangenen Legislaturperiode von der Jamaikakoalition angepackt und realisiert worden. Es ist ein Fonds für die Gestaltung innovativer Versorgungsansätze. Er ist nicht nur Starthilfe für neue Versorgungswege, sondern auch Katalysator für regionale Kooperationen. Es gibt immer wieder viele spannende, neue Ideen, wie man medizinische Versorgung in unserem Bundesland verbessern kann. Diese Ideen zur Versorgungsverbesserung können natürlich viel leichter in die Regelversorgung übernommen werden, wenn man allen Beteiligten und auch den Kostenträgern, also den Krankenkassen, durch erfolgreiche Projekte am praktischen Beispiel zeigen kann, dass die Ideen schlicht und einfach funktionieren. (Dr. Heiner Garg [FDP]: So ist das!) Der Versorgungssicherungsfonds gibt das erforderliche Kapital, damit aus einer Idee zunächst ein befristetes Projekt wird und sie am Ende in die Regelversorgung münden kann. Dieser Fonds gibt pragmatisch Starthilfe. Das Urteil des Fonds ist fraktionsübergreifend positiv, und auch alle wesentlichen Akteure im Gesundheitswesen in unserem Land sehen das entsprechend. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Dann erhalten Sie ihn!) Geistiger Vater des Fonds – das darf man hier einmal klar aussprechen – war Heiner Garg. Ich möchte mich an dieser Stelle im Namen meiner Fraktion ausdrücklich dafür bedanken. Das war eine wirklich gute Idee und die tatsächliche Umsetzung durch die Jamaikakoalition ein kluger Schritt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Heiner Garg [FDP]: Dann erhalten Sie ihn!) Nun haben wir einen Haushaltsentwurf vorliegen, in dem der Haushaltsposten 2024 für den Versorgungssicherungsfonds im Vergleich zum Jahr 2023 um etwa die Hälfte reduziert wird, wie Sie schon ausgeführt haben. Natürlich ergeben sich in so einer Situation zunächst berechtigte Fragen. Werden durch die Kürzung laufende Projekte des Versorgungssicherungsfonds gefährdet? Die Antwort lautet hier eindeutig: nein. Aus dem Versorgungssicherungsfonds wurden 2022 Mittel in tatsächlicher Höhe von 2,05 Millionen Euro für Projekte ausgezahlt, 2023 waren es 2,187 Millionen Euro. Die Haushaltsansätze hingegen sind viel höher: 2023 waren es 5,95 Millionen Euro – es standen also 3,7 Millionen Euro mehr zur Verfügung, als ausgegeben wurden –, und der gekürzte Haushaltsansatz sieht aktuell gut 3 Millionen Euro vor, was rund 900.000 Euro über dem tatsächlichen Ist 2023 liegt. Nun stellt sich die berechtigte Frage, die auch Sie eben aufgeworfen haben, Herr Garg, warum bei diesem Zukunftsfonds gekürzt wird. Leider sind die globalen Rahmenbedingungen aktuell mehr als ungünstig. Wir haben ein gewaltiges Haushaltsdefizit. In diesem Jahr müssen insgesamt 100 Millionen Euro eingespart werden, während gleichzeitig die Kosten in vielen Bereichen deutlich steigen, Gehälter, Energiekosten; das ist leider politische Realität. Vom Bund können wir keine Hilfe erwarten, ganz im Gegenteil; wie bei den Sprach-Kitas überlässt der Bund bei vielen wichtigen Projekten die Finanzierung den Ländern. Im Gesundheitsbereich sehe ich insbesondere bei den Folgekosten der anstehenden Krankenhausreform, bei den strukturellen Veränderungen, die dort auf uns zukommen, das Risiko (Hauke Hansen) von gewaltigen finanziellen Belastungen für unser Land. Zurück zum Landeshaushalt 2024: Alle Bereiche, auch der Gesundheitsbereich, müssen einen Beitrag zur Einsparung der 100 Millionen Euro leisten. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Warum?) Ein Großteil der Ausgaben im Gesundheitsbereich, in Einzelplan 09, sind gesetzlich vorgeschriebene Ausgaben. Bei diesen Ausgaben kann de facto nicht gespart werden. Zulässiges Einsparpotenzial gibt es lediglich bei den freiwilligen Ausgaben, die im Verhältnis allerdings ein sehr viel geringeres Gesamtvolumen haben als der Rest. Der Versorgungssicherungsfonds zählt zu den freiwilligen Aufgaben des Landes.

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