Eka von Kalben
Das Wort hat jetzt für die Landesregierung Ministerin Touré. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Familie prägt uns. Es gibt viele Kinder, die nicht in der Familie, in die sie hineingeboren sind, bleiben können. Das kann unterschiedliche Gründe haben: Erkrankungen eines oder mehrerer Elternteile, die die Fürsorge ihrer leiblichen Kinder unmöglich machen, Misshandlungen oder Missbrauch in den Herkunftsfamilien oder schlichtweg Überforderung mit speziellen Bedürfnissen der Kinder. Auch wenn es natürlich immer wünschenswert ist, dass Kinder in ihren Herkunftsfamilien bleiben können – mit Blick auf das Kindeswohl ist das nicht immer der beste Ort für sie. Pflegeeltern stehen also vor der Aufgabe, sich auf die sozialen, psychischen oder physischen Besonderheiten der Kinder einzulassen. Das fordert von den aufnehmenden Familien vor allem Liebe, Geduld und Verständnis immer mit dem Ziel, den Kindern die Geborgenheit, Zuwendung und Orientierung zu geben, die ihnen bislang fehlten, weil sie wissen, dass gerade diese Kinder nichts weniger als genau das verdienen, weil sie den Kindern eine Chance geben wollen, die sie sonst nicht bekommen würden und weil sie – auch das muss man an dieser Stelle erwähnen – den Kindern dabei helfen, wieder an sich selbst zu glauben. Pflegeelternsein ist eine Vollzeitaufgabe. Deshalb ein herzliches Dankeschön dafür, dass sich viele Menschen bereit erklären, diese Aufgabe zu erfüllen. (Beifall) Es wurde bereits in der Debatte erwähnt: Pflegeeltern müssen aus ihren beruflichen Kontexten aussteigen, um dieser Aufgabe gerecht zu werden. So stellen Jugendämter oder Pflegekinderdienste den Anspruch, dass beide oder ein Elternteil in Vollzeit für die Kinder da sein sollen. Auch die fachlichen Empfehlungen im Bereich der Pflegekinderhilfe sehen das vor. Pflegeeltern zu sein führt also oft zu finanziellen Einbußen, gerade bei Frauen, weil oftmals sie es sind, die ihren Job zugunsten der Pflegekinder aufgeben. Welche finanziellen Unterstützungen gibt es eigentlich? – Der Pflegepauschalbetrag, bestehend aus den Kosten für Sachaufwand und den Kosten für Pflege und Erziehung, wird von den Kommunen gezahlt. Als Land legen wir mit einem Erlass die Beträge fest, denn wir wollen, dass Pflegekinder und Pflegeeltern überall vergleichbare Bedingungen haben. Diese orientieren sich an den jährlichen Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Sie erinnern sich alle an die Debatte im letzten Jahr, als die Kommunen den Standpunkt vertreten hatten, dass es bei ihnen zu Mehrkosten führen würde, die das Land dann gemeinsam mit weiteren Kosten für die Kommunen, die wiederum zu Mehrkosten im Land geführt hätten, zu tragen hätte. Im Bereich Vormundschaftsrecht und Betreuungsrecht wurden hierzu von meinem Staatssekretär erfolgreiche Verhandlungen geführt und eine Einigung in allen Be- (Ministerin Aminata Touré) reichen gefunden. Das freut mich sehr, denn es führt am Ende des Tages dazu, dass Pflegeeltern nun 1.151 Euro beziehungsweise 1.445 Euro erhalten. Pflegeeltern, die ein Kind in Vollzeitpflege aufnehmen, haben nach dem Gesetz keinen Anspruch auf Elterngeld. Fachverbände, Pflegeelternvertreter_innen sowie freie und öffentlichen Träger der Jugendhilfe stellen seit Langem die Forderung, dass es Elterngeld geben soll. Nun gibt es erfreulicherweise einen Antrag aller Fraktionen. Sie fordern uns als Landesregierung auf, uns im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass zukünftig auch Eltern von Pflegekindern einen Anspruch auf Elterngeld haben. Das begrüße ich ausdrücklich und unterstütze das Anliegen, weil ich es inhaltlich sehr richtig finde. Wir werden uns deshalb natürlich auch im Bund genau für diese Frage einsetzen. Wir tun das auch jetzt schon. Beispielsweise sind wir auf der Ebene der Jugend- und Familienministerkonferenz als Länder gerade dabei, einen Beschluss herbeizuführen, der den Bund auffordert, genau das umzusetzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW) Denn trotz intensiver und offensiver Öffentlichkeitsarbeit stellen wir bundesweit einen Rückgang der Zahl an Pflegefamilien fest. Gleichzeitig steigt der Bedarf. Durch eine Ausweitung des Elterngeldes könnten mehr Pflegeeltern gewonnen werden. So könnten übrigens auch Unterbringungen in stationären Jugendhilfeeinrichtungen vermieden werden. Das alles sind Gründe, diesen wichtigen Schritt zu gehen und einen Elterngeldanspruch für Pflegeeltern einzuführen. Ich freue mich sehr, dass wir alle zusammen für genau dieses Anliegen kämpfen werden. Wir werden uns im Bund dafür einsetzen. – Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SSW, Sophia Schiebe [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP])
