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Dagmar Hildebrand

CDU 21.02.2024 Sitzungen 20/51

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf Initiative der SSWFraktion liegt uns heute der interfraktionelle Antrag zur Einführung des Elterngelds auch für Pflegefamilien vor. Zur Begründung geben Sie in Ihrem Antrag an, dass die Pflegepersonen ihre Arbeitszeit gerade in der Anfangsphase nach der Aufnahme eines Pflegekindes mit deutlicher oder sogar vollständiger Reduzierung rechnen müssen. Nur so könne man dem Kind das Einleben in der neuen Familie erleichtern. Werte Kolleginnen und Kollegen des SSW, wir als CDU-Fraktion sehen den Sachverhalt genauso und sind somit gerne mit auf diesen Antrag gegangen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Die Arbeit der Pflegeeltern hat einen überragend hohen Wert für die betroffenen Kinder und für unsere Gesellschaft. Jetzt könnte man natürlich die Frage stellen, ob die Pflegeeltern ohne das Elterngeld wirklich massiv benachteiligt sind, denn anders als die leiblichen Eltern bekommen Pflegeeltern für das aufgenommene Kind monatliche Pauschalbeträge. Diese liegen zwischen 1.151 Euro bei kleinen Kindern zwischen null und sechs Jahren und 1.445 Euro bei den 12- bis 18-Jährigen. Wir alle haben die Forderung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge aus dem Jahr 2024 noch gut im Gedächtnis. Pflegeeltern können ab dem Zeitpunkt der Aufnahme bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen, maximal bis zum achten Lebensjahr der Kinder. Zu den erwähnten Geldern kommt die Erstattung von Beiträgen für die Unfallversicherung der pflegenden Person von rund 200 Euro pro Jahr hinzu sowie Beiträge für deren Altersvorsorge. Wenn größere Ausgaben anstehen, wie etwa für Mobiliar oder religiöse Feste oder die Einschulung, können Pflegefamilien Zuschüsse beantragen. Wer privat krankenversichert ist, erhält die Kosten für die Versicherung des Pflegekindes vom Jugendamt. Wenn man alle diese Zahlen zusammenrechnet, könnte man ins Grübeln kommen. (Beate Raudies [SPD]: Keine Ahnung!) Na, dann lesen Sie mal nach. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Wenn man all diese Zahlen zusammenrechnet, könnte man ins Grübeln kommen. (Beate Raudies [SPD]: Über diese Rede auch!) – Ist ja gut. – Zumindest gilt das für leibliche Eltern, die keine 1.445 Euro mehr für ihre Kinder im Monat ausgeben können. Die Frage an dieser Stelle ist allerdings nicht, wie wir die Höhe der Zahlung begründen, sondern warum wir die Höhe und das zusätzliche Elterngeld als besonders wichtig betrachten. Die Tätigkeit von Pflegeeltern muss attraktiv sein und es bleiben. Es müssen Anreize geschaffen werden. Zum Ausdruck der Wertschätzung für Pflegefamilien gehört eben auch die finanzielle Ausstattung und nicht zuletzt das Elterngeld. Das Elterngeld bemisst sich in seiner Höhe am Einkommen der Eltern und wird zeitlich befristet gezahlt. Für leibliche, aber auch für Pflegeeltern ist diese Summe ein Betrag, der die reduzierte Arbeitszeit ein Stück weit kompensieren soll. Warum sollen Pflegeeltern, die ein Baby aus belasteten Verhältnissen bei sich aufnehmen, dieses Geld nicht auch bekommen? Dafür gibt es keinerlei Rechtfertigung. Wir danken dem SSW daher für seine Initiative und begrüßen diese ausdrücklich. Wir bitten die Landesregierung, sich für das Elterngeld für Pflegeeltern im Bundesrat einzusetzen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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