Silke Backsen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das war eine sportliche Vorlage. In dieser Zeit werde ich meine Rede nicht schaffen. – Im vorliegenden Gesetzentwurf soll § 50 des Landesnaturschutzgesetzes ersatzlos gestrichen werden. Um es vorweg zu sagen – wir wissen es alle; wir haben es gerade gehört –: Nein, wir werden diesem Entwurf nicht zustimmen. 2016 wurde mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes in Schleswig-Holstein das Vorkaufsrecht für das Land wieder eingeführt. Es beschränkt sich in unserem Land auf Grundstücke, die zum Beispiel in Natura-2000-Gebieten, in Nationalparks oder Naturschutzgebieten liegen und die in einem Abstand bis zu 50 Metern an Natura-2000-Gebiete angrenzen. Natura-2000-Gebiete umfassen FFH- und Vogelschutzgebiete und damit ein EU-weites Schutzgebietsnetz, mit dem wir heute bedrohte Arten und Lebensraumtypen schützen wollen. Hieran besteht ein besonderes auch auf verbindlichem europäischen Umweltrecht beruhendes ökologisches, aber eben auch gesellschaftliches Interesse. Um die entsprechenden europarechtlichen Vorgaben zu erfüllen und somit Arten erfolgreich schützen zu können, sind Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für das jeweilige Gebiet erforderlich. Das Vorkaufsrecht berührt weiterhin Grundstücke, auf denen sich zum Beispiel Moor- oder Anmoorböden befinden. Man kann man die Besonderheit und die Wichtigkeit dieser Böden nur unterstreichen: Die Renaturierung, die Verbesserung und die Wiederherstellung von Moorbiotopen sind für die dort lebenden Arten und auch unter dem Gesichtspunkt des biologischen Klimaschutzes enorm wichtig. (Silke Backsen) Last, but not least sind es Grundstücke, auf denen sich Vorranggewässer befinden sowie die in einem Abstand bis zu 50 Meter an diese Vorranggewässer angrenzenden Flächen. Diese Vorranggewässer verfügen oft über ein hohes Regenerationspotenzial, oder sie haben einen direkten Anschluss an biologisch wertvolle Gebiete. Sie sind in besonderem Maße zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie erforderlich. Generell soll das Vorkaufsrecht also einen Beitrag für einen nachhaltigen Schutz unserer Lebensgrundlagen sowie für die Wiederherstellung und Entwicklung von Flächen in den genannten Schutzgebieten und in den gerade eben aufgeführten Räumen leisten. Das Land Schleswig-Holstein darf dieses Recht also innerhalb dieser engen Grenzen mit klar formulierten Vorgaben und in einer klar definierten Kulisse ausüben. Dies darf zugunsten von Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts und – das wiederhole ich wirklich gerne – anerkannten Naturschutzvereinigungen, aber auch zugunsten von Wasser- und Bodenverbänden und von Kommunen ausgeübt werden. Aus unserer Sicht ist die Biodiversitätskrise wirklich elementar, und sie ist real. Der Verlust der Biodiversität bedroht unsere Lebensgrundlagen. Es gibt immer weniger Rückzugsräume, Schutzgebiete und Schonräume. Immer mehr schwindet die biologische Vielfalt. Wir brauchen zur Bewältigung dieser Krise zusammenhängende Biotopverbünde. In diesen Verbünden finden Arten Rückzugsräume. In ihnen können wir sie durch gezielte Maßnahmen unterstützen und schützen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Um solche zusammenhängenden Flächen für den Naturschutz zu schaffen, ist das gesetzlich verankerte Vorkaufsrecht ein wichtiges und schonend eingesetztes Instrument. Seit der Einführung des Vorkaufsrechts in seiner jetzigen Form im Jahr 2016 lag der Umfang der angekauften Fläche jedes Jahr deutlich unter 100 Hektar. Oft handelt es sich dabei um Flächen, die wirtschaftlich weniger interessant sind. Der Flächenanteil für Ackerland war zuletzt mit unter drei Hektar pro Jahr verschwindend gering. Zum Vergleich: Drei Hektar sind die Fläche, die im Schnitt in Schleswig-Holstein jeden Tag für Siedlung, Gewerbe und Verkehr verloren geht. Wer also auf der Suche nach Flächenfraß ist, sollte dort anfangen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In seiner letzten Sitzung hat der Umwelt- und Agrarausschuss dem Landtag einmal mehr empfohlen, an der seit Jahren bewährten Regelung festzuhalten, die die Ausübung auf unter 100 Hektar im Jahr begrenzt. Die Stellungnahmen aus der Anhörung im Umweltausschuss zeigen, dass dieser Kompromiss eine breite Unterstützung durch IHK, Landwirtschaftskammer, die kommunalen Landesverbände und die Naturschutzverbände hat. Das finde ich bemerkenswert. In diesem Sinne vielen Dank, dass wir uns – fast alle – gemeinsam für mehr Naturräume in Schleswig-Holstein einsetzen, indem wir diesen Entwurf ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
