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Peter Lehnert

25.01.2024 Sitzungen 20/49

Ich erteile das Wort für die Landesregierung der Ministerin Professor Dr. von der Decken in Vertretung für Ministerin Karin Prien. – Sie haben das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Denkmalschutz ist Klimaschutz, denn durch die Erhaltung von Denkmälern wird die bestehende Bausubstanz weiter genutzt. Denkmale leisten so durch ihre Langlebigkeit einen Beitrag zur CO -Reduktion. 2 Durch die Energiewende werden jedoch neue Anforderungen an Denkmale – also in erster Linie an denkmalgeschützte Gebäude – gestellt. Dabei sollen Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie und von Wärme mit erneuerbaren Energien möglichst denkmalverträglich umgesetzt werden. Der bereits mehrfach erwähnte Leitfaden zur Nutzung von Solaranlagen auf Denkmalen des Landesamtes für Denkmalpflege schafft hierzu Klarheit. Er definiert, unter welchen Voraussetzungen die für die Errichtung von Solaranlagen erforderliche denkmalrechtliche Genehmigung erteilt werden soll. Von Anfang an war geplant, dass der Leitfaden kein starres Instrument sein soll. Vielmehr soll er aufgrund technischer Fortschritte und rechtlicher Veränderungen stetig weiterentwickelt werden. Das Landesamt für Denkmalpflege wird dabei gern die Anregungen des Landtags aufnehmen und auch alle beteiligten Ressorts einbeziehen. Der Leitfaden soll jedoch nicht für sich allein stehen. Es ist der Landesregierung nämlich ein wichtiges Anliegen, die Beteiligten noch umfassender zu informieren. Die qualifizierte und abgestimmte Beratung durch die Denkmalschutzbehörden bleibt ein wichtiger Baustein. Mit der „Servicestelle Denkmalrecht“ werden die Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmalen sowie die Unteren Denkmalschutzbehörden zukünftig noch besser beraten. Ich bin in diesem Zusammenhang dankbar, dass der Landtag bereits mit dem Haushalt 2023 weitere Stellen für den Denkmalschutz bewilligt hat. Diese werden unter anderem auch für den Aufbau der „Servicestelle Denkmalrecht“ genutzt. Meine Damen und Herren, der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eines der zentralen Ziele der Landesregierung. Ich bin den Eigentümerinnen und Eigentümern von Denkmalen sehr dankbar, dass sie ihren Beitrag dazu leisten – auch durch die Errichtung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden. Mit den beschriebenen Maßnahmen werden wir die Informationstiefe bei Eigentümerinnen und Eigentümern vergrößern und die Abstimmung zwischen den Ebenen im Bereich Denkmalschutz optimieren. Gleichwohl werden sich in bestimmten Einzelfällen Konflikte nicht vollständig ausschließen lassen. Es wird auch künftig denkmalgeschützte Gebäude geben, bei denen Solaranlagen nicht errichtet werden können. Denkbar ist dies beispielsweise für das UNESCO-Welterbe „Lübecker Altstadt“. Hier kann uns aber die technische Weiterentwicklung helfen. Wir kennen schon heute die bereits erwähnten sogenannten Photovoltaikdachziegel, die in besonders geschützten Umgebungen vielleicht schon in wenigen Jahren die Lösung sein könnten. Unklar ist derzeit noch, ob die PV-Dachziegel für eine breite Verwendung im Massenmarkt geeignet sind. Auch wenn Photovoltaikdachziegel eine Ergänzung darstellen, wenn die klassischen Solaranla- (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) gen ungeeignet sind, sprechen die höheren Kosten und der geringere Energieertrag im Vergleich zu klassischen Solaranlagen noch gegen einen Einsatz. Wie auch immer zukünftige technische Entwicklungen in diesem Bereich aussehen werden – das können wir heute alles noch gar nicht abschätzen –, ist aber klar: Denkmäler in Schleswig-Holstein werden künftig einen noch größeren Beitrag zur Energiewende leisten können. Wir werden die Eigentümerinnen und Eigentümer dabei weiter unterstützen. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Protokoll ↗