Martin Habersaat
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer sollte etwas dagegen haben, Licht in den Schatten zu bringen! Den Kieler Nachrichten war vor knapp einem Jahr folgende Begebenheit zu entnehmen: 500 Fenster des Landeshauses mussten energetisch saniert werden. 280 dieser Fenster stehen unter Denkmalschutz. Die Gesamtkosten für die energetische Sanierung dieser Fenster lag am Ende bei über 3 Millionen Euro. – Andere kaufen sich davon mehrere Häuser. Das muss man sich leisten können. Fairerweise muss man sagen: In den Kosten sind neben der denkmalgerechten Rekonstruktion der Fenster auch Kosten für Gerüstbau, Gerüstmiete, Sonnenschutz-Maßnahmen, Baustellenabsicherung, Klempnerarbeiten sowie Maurerarbeiten zur Sanierung der Fugen enthalten gewesen. Mir ist wichtig festzuhalten: Wer ein Denkmal sein Eigen nennt, hat es in der Regel mit teureren Lösungen zu tun als jeder andere Mensch. Fugen, Mauern und so weiter hätte natürlich auch jeder andere mit einem denkmalgeschützten Gebäude an den Fenstern zu berücksichtigen gehabt. Dass Eigentümer von Denkmälern diese Mehrkosten tragen, davon profitiert am Ende die ganze Gesellschaft, weil wir etwas davon haben, dass die Denkmäler im Stadtbild oder Dorfbild erhalten bleiben. Mit Energiewende und Klimaschutz kommen neue Notwendigkeiten für Sanierung und Umbauten hinzu. Wenn man Denkmalschutz und Klimaschutz unter einen Hut bringen will, dann wird es teurer; das kann gar nicht anders sein. Aber sollen sie überhaupt unter einen Hut gebracht werden? – Man muss es hoffen. Die Ausgangslage: Wer ein denkmalgeschütztes Haus besitzt und dieses fit für die Energiewende machen möchte, ist auf das Einverständnis der unteren Denkmalschutzbehörde angewiesen. Die ist auf Kreisebene angesiedelt und entscheidet zum Beispiel, ob und wie eine Anlage oder eine Wärmepumpe nachgerüstet werden darf. Die Grundlage dafür legt das Denkmalschutzgesetz, bei dessen Novelle wir Klimaschutz ausdrücklich schon mitgedacht haben. Wichtig ist, dass jeweils über den konkreten Einzelfall entschieden wird. Frau Täck, schön, dass Sie meine Kleine Anfrage erwähnen. Leider konnte die Landesregierung die Frage nicht beantworten, in wie vielen Fällen der jüngeren Vergangenheit die Abwägung so oder so ausgegangen ist. Das wäre aber eine wichtige Information, um zu entscheiden, ob man gegebenenfalls gesetzlich nacharbeiten muss. Insofern ist es gut, dass CDU und Grüne jetzt eine Evaluation fordern. Das reicht aus unserer Sicht aber nicht. Der Bund hat mit der Novelle des ErneuerbareEnergien-Gesetzes 2022 geregelt, dass Errichtung und Betrieb von Anlagen erneuerbarer Energien im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Schließlich soll Deutschland von Energieimporten möglichst unabhängig werden. Wenn Denkmalschutzbehörden also (Martin Habersaat) abwägen, werden sie das nach der EEG-Novelle anders tun müssen als vorher. Mein Eindruck ist, dass Kriterien wie Umgebungsschutz und Sichtachsen deutlich flexibler gehandhabt werden, als es bisher der Fall war. Herr Kollege Junghans, Sie haben ja nicht ohne Grund Lübeck als über jeden Zweifel erhabenes Beispiel genannt. Ich bin mir sicher, dass der Denkmalschutz bei den UNESCO-Welterbestätten unangetastet bleibt. Aber die Liste derer ist kurz. Schon beim Holm oder bei der Lauenburger Altstadt bin ich mir nicht mehr so sicher, wie man da abwägt. Das Landesamt für Denkmalpflege hat versucht, mit einer Handreichung zu retten, was zu retten ist. Es gibt Tipps und Hinweise, wie in der Einzelfallabwägung jeweils die denkmalfreundlichste Lösung gefunden werden kann. Allerdings ist das mit der Nicht-Sichtbarkeit von Photovoltaik-Anlagen so eine Sache, weil die nun einmal auf die Dächer installiert werden müssen, damit sie helfen. Anlagen im Hof sind schattig und helfen niemandem weiter. Matte Anlagen in der Dachfarbe oder sogar solche, die sich optisch wie Photovoltaik-Ziegel an das Material der Umgebung anpassen, sind deutlich teurer; da bin ich wieder am Anfang meiner Ausführungen. Das vom Bund festgestellte überragende öffentliche Interesse und auch die von CDU und Grünen in ihrem Antrag heute vorgenommene deutliche Abstufung zeigen ja, in welche Richtung es geht. Sie schreiben ja selbst, das eine seien Anliegen zum Erhalt unserer Lebensgrundlagen und das andere seien Anliegen der Kultur. Wenn man Lebensgrundlagen und Kultur abwägt, fällt es, so glaube ich, ziemlich leicht, am Ende die Entscheidung zu treffen. Wenn der Bund dann sagt, es gebe ein überragendes öffentliches Interesse, dann hat sich das mit dem Denkmalschutz eigentlich erledigt. Das können wir aber nicht wollen. Wenn wir dem Denkmalschutz trotzdem eine Chance geben wollen, werden wir es nicht ohne ein Förderprogramm schaffen. Wir haben deshalb einen Änderungsantrag vorgelegt, in dem wir wirklich alles hineingepackt haben an „begrüßen“, „besonders begrüßen“, „prüfen“, „der Bund soll …“, „die Kommunen sollen …“. Alles, was wir konnten, haben wir da reingelegt. Sie werden sich da gut wiedererkennen können, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen. (Beifall Birte Pauls [SPD] und Oliver Kumbartzky [FDP]) – Vielen Dank. Wir bitten Sie deshalb: Geben Sie sich einen Ruck für die Anliegen unserer Kultur! Denkmalschutz und Energiewende gehen zusammen, wenn wir das wollen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)
