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Dr. Ulrike Täck

GRÜNE 25.01.2024 Sitzungen 20/49

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Denkmäler zusammen mit modernen Anbauten sind nichts Neues. In meinem Geburtsort Gifhorn wurde das Schloss mit gläsernen Anbauten erweitert. Das Museum in dem Schloss konnte von der Ergänzung mit einem Restaurant profitieren. 2003 wurde unser Landtag mit dem modernen Plenarsaal ausgebaut. Das sorgte nicht nur für mehr Platz, sondern auch für mehr Barrierefreiheit. Die Verbindung von Denkmälern mit modernen und technisch wichtigen Ergänzungen hat schon immer Beachtung gefunden. Auf den Ausbau der Solarenergie schauend ist das Beispiel der PVDachziegel im Änderungsantrag der SPD ein sehr gutes Beispiel. Kollege Habersaat, dieses wurde Ihnen auf Ihre Anfrage vom 9. Oktober 2023 vom Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur genannt. Es gibt ein paar mehr Stichworte: Musik- und Kongresshalle Lübeck, die Altstädte in Lauenburg und Bad Segeberg. Wo Licht ist, ist aber auch Schatten. So gibt es auch Beispiele, bei denen eine PV-Anlage nicht genehmigt wurde, obwohl das beim ersten Blick auf das Denkmal nicht verständlich ist. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass dies von Kreis zu Kreis ganz verschieden sein kann. Dieser Antrag soll nunmehr anstoßen, dass die Verbindung von Denkmälern mit Solaranlagen noch mehr Beachtung bekommt. Auch jetzt arbeiten die Denkmalämter an der Vereinbarkeit von Denkmälern und Solaranlagen. Hierfür gibt es einen Leitfaden, der in Form einer durch Fragen gesteuerten Checkliste die Ämter dabei unterstützt, auf was geachtet werden soll. Laut diesem Leitfaden sollen die Ämter die Abwägung der denkmalrechtlichen Genehmigungsfähigkeit gemäß § 11 des Denkmalschutzgesetzes durchführen. In diesem Paragrafen steht – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Bei allen Maßnahmen ist auf die berechtigten Belange der Verpflichteten Rücksicht zu nehmen. Die Denkmalschutzbehörden sollen sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen und beraten.“ Mehr nicht. – Hiermit wird deutlich, dass Abwägungen nicht wirklich vereinfacht sind und Entscheidungen in jedem Kreis anders ausfallen können, auch bei vergleichbaren Denkmälern. Deshalb bitten wir die Landesregierung, diesen Leitfaden über die genannte Checkliste hinaus weiterzuentwickeln, um den Denkmalschutzämtern als effektives Mittel für die Abwägung zu dienen. Hierbei soll auch das vom Bundesverfassungsgericht zugesprochene überragende öffentliche Interesse der erneuerbaren Energien in Betracht gezogen werden. Des Weiteren soll der Leitfaden in Zukunft Neuentwicklungen bei Solaranlagen berücksichtigen. (Dr. Ulrike Täck) Wenn eine Solaranlage – ich möchte es so ausdrücken – der Würde des Denkmals nicht schadet, soll sie genehmigt werden – konkret ist gemeint: wenn man die Solaranlage nicht sieht oder wenn sie nicht in die Bausubstanz eingreift. Wir bitten die Landesregierung, sich für den Abbau von Bürokratie und die Beschleunigung der Verfahren einzusetzen, zu prüfen, unter welchen Umständen die baugenehmigungsrechtliche Verfahrensfreiheit eingeführt werden kann, und dies in der Landesbauordnung zu berücksichtigen. Da Konflikte nie vollkommen ausgeschlossen sind, sollen die unteren Behörden diese, wenn sie nicht lösbar sind, an die obere Denkmalschutzbehörde zur Prüfung geben. In Deutschland sind nur ungefähr 2,8 Prozent der Gebäude denkmalgeschützt. Man mag denken, dass Solaranlagen auf diesen Gebäuden kaum zur Energiewende beitragen. Außerdem könnte man sagen – wie die Deutsche Stiftung für Denkmalschutz es tut –, dass genügend andere Dächer vorhanden sind. Hierbei wird ein wichtiger Aspekt ausgeblendet: Wenn wir Solaranlagen öfter mit dem Denkmalschutz vereinbaren können, ermöglicht dies mehr Teilhabe der Menschen an der Energiewende – für den Landwirt, der auf dem Dach seiner denkmalgeschützten Scheune den eigenen Strom produzieren möchte, für die Mieter in einem Altstadthaus, die ein Mieterstromprojekt verwirklichen wollen. Lassen Sie uns mit diesem Antrag mehr Licht in den Schatten bringen. Ich bitte den Landtag, diesem Antrag zuzustimmen, und danke Ihnen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)

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