Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ihnen liegt ein Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeinde- und Kreisordnung vor. Dieser ist von der Volksinitiative „Rettet den Bürgerentscheid!“ eingebracht worden. Der Entwurf hat im Wesentlichen das Ziel, die hier im Landtag am 24. März 2023 beschlossenen Änderungen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Gemeinden und Kreisen rückgängig zu machen. Nach Ansicht der Initiatorinnen und Initiatoren ist die Durchführung von Bürgerbegehen dadurch erheblich erschwert und eingeschränkt worden. Das haben wir hier auch schon gehört. Beibehalten möchte die Initiative hingegen den im März 2023 neu eingeführten Suspensiveffekt für Bürgerbegehren, die sich gegen einen Beschluss einer Gemeinde oder eines Kreises richten. Alle weiteren Regelungen, meine Damen und Herren, die auch die Planungssicherheit in unseren Gemeinden und Kreisen verbessern, sollen rückgängig gemacht werden. Die Initiative hat – das haben wir schon mehrfach gehört – für ihr Vorhaben das erforderliche Quorum erreicht. Deshalb beschäftigt sich das Hohe Haus hier jetzt, zehn Monate nach der letzten Änderung, erneut mit dem Thema Bürgerbegehren. Ich erlaube mir eine kurze Einordnung: Durch die Änderung im vergangenen Jahr basiert die bestehende Gesetzeslage auf einem – wie ich finde – angemessenen Ausgleich zwischen dem Anspruch der Kommune auf Planungssicherheit und der daraus resultierenden Stärkung des kommunalen Ehrenamtes auf der einen Seite und dem Wunsch auf Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger an kommunalen Entscheidungen außerhalb von Wahlen auf der anderen Seite. Nach wie vor sind das Bürgerbegehren und der Bürgerentscheid ein elementarer Baustein der unmittelbaren Demokratie, der das bestehende System unserer repräsentativen Demokratie auf kommunaler Ebene ergänzt. Bürgerbegehren und ‑entscheide gibt es, um die Willensbildung der Gemeinde- und Kreisvertretungen anzustoßen, zu korrigieren oder zu ergänzen. Dabei dürfen die plebiszitären Elemente den Vorrang der repräsentativen Demokratie nicht ersetzen und die Vertretungen in den Kreisen und Gemeinden nicht aus ihren Kernaufgaben verdrängen. Der Bürgerbescheid ist in der bestehenden und ausgewogenen Form weiter ein wirksames Instrument für unsere Bürgerinnen und Bürger zur effektiven Teilhabe an kommunalen Entscheidungen. Meine Damen und Herren, das haben die politischen Debatten im Vorwege der letzten Gesetzesänderung im Ergebnis zutage geführt. Dem ist an dieser Stelle nichts hinzuzufügen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
