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Thomas Jepsen

CDU 24.01.2024 Sitzungen 20/48

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das erforderliche Quorum ist erreicht, und die Volksinitiative ist selbstverständlich zulässig. (Beifall FDP und SSW) – Das war nur eine einfache Feststellung. (Christopher Vogt [FDP]: Ja, fang bloß nicht mit dieser Demokratie an!) Wir werden uns mit der Volksinitiative noch einmal im Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend im Petitionsausschuss befassen. Ich möchte an (Thomas Jepsen) dieser Stelle aber noch einmal darauf hinweisen, dass der Titel „Rettet den Bürgerentscheid!“ etwas suggeriert, das so nicht zutrifft und irreführend ist. Denn es wird so getan, als würden Bürgerbegehren und Bürgerentscheide abgeschafft. Das aber trifft überhaupt nicht zu. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch der Vorwurf von Demokratieabbau und wenig Respekt vor direkter Demokratie, der immer mal wieder vorgebracht wird, ist haltlos. Nein, so ist es eben nicht. (Christopher Vogt [FDP]: Sondern?) Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gibt es immer noch. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Aber nicht mehr für alle!) Es wird sie auch weiterhin geben: zu Schulstandorten, Kitas, Fahrradwegen, Mobilfunkplanung, Klimaschutz und zu allen möglichen Themen. Vor zehn Monaten haben wir hier lediglich eine Korrektur zu einigen nicht bewährten Regelungen vorgenommen. Für Wiederholungsbürgerbegehren wurde eine Frist von zwei Jahren eingeführt, damit über den gleichen Gegenstand nicht ständig neu diskutiert wird. Was einmal klargestellt ist, muss zumindest für eine gewisse Zeit klar bleiben. Für kassatorische Bürgerbegehren, also Bürgerbegehren, die sich gegen einen Beschluss der Gemeindevertretung wenden, muss das Bürgerbegehren innerhalb von drei Monaten eingereicht sein. Was einmal beschlossen ist, muss dann auch nach einer anschließend nicht allzu langen Zeit verlässlich bleiben. Bei den kassatorischen Bürgerbegehren im Rahmen von Bauleitplanungen haben wir eine vor elf Jahren eingeführte Regelung nur zum Teil zurückgenommen: Wenn ein Aufstellungsbeschluss nicht mit Zweidrittelmehrheit beschlossen wird, sind Bürgerbegehren weiterhin möglich. Die mit großer Mehrheit entschiedenen Bauleitplanungen sollen aber verlässlich sein und nicht verzögert werden. Die Quoren für Unterschriften zu Bürgerbegehren und Mehrheiten bei Bürgerentscheiden haben wir auch nur moderat angehoben und etwas vereinheitlicht. (Beifall CDU und Bina Braun [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Insgesamt haben wir einen ausgewogenen und fein tarierten Weg eingeschlagen und sind zu einem guten Ausgleich von direkter und repräsentativer Demokratie gekommen. Das Grundgesetz geht von Volksvertretungen aus, und wir haben die gewählten Volksvertreter mit ihrem dem Allgemeinwohl verpflichteten Interessenausgleich in den Kommunalvertretungen etwas gestärkt. Die Kommunen sollen handlungsfähig und Kommunalpolitik verlässlich bleiben. Dazu muss es Planungssicherheit für alle geben. Dabei sollten wir bleiben. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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