Martin Habersaat
Vielen Dank, Herr Kollege Koch. Ich weiß nicht, ob Sie sich erinnern, aber mein eigentlicher Vorschlag war, in Schleswig-Holstein gutachterlich feststellen zu lassen, welche Mehrkosten den Kommunen entstehen, wie es in Nordrhein-Westfalen passiert ist. In NordrheinWestfalen waren das 518 Millionen Euro, die nun in zehn Tranchen – gesetzlich geregelt – den Kommunen zukommen. Das haben Sie empört abgelehnt. Nun haben wir kein Gutachten, und deshalb sage ich: Wir müssen warten, was passiert, weil wir kein Gutachten haben. – Herr Kollege, da sehen Sie: Unser Zutrauen in kommunale Schulträger ist viel größer als Ihres. Wir brauchen kein Gutachten, die Kommunen werden das planen, die machen Schulentwicklungsplanungen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen sind Sie auch schon 2024 in der Lage anzumelden, was Sie vorhaben. Denn Sie bereiten sich darauf vor, dass das 2026 der Fall sein kann. Dafür brauchen wir keine Gutachter. Die Kommunen haben Zeit, ihre Anträge bis 2026 zu stellen, wenn sie dabei sind umzusetzen, was sie vorher geplant haben. Alles gut.
