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Karin Prien

14.12.2023 Sitzungen 20/46

Nein, ich werde jetzt meine Rede fortsetzen. Zweitens. Der Bund hat bei der Einrichtung des Sondervermögens für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter mit einem einmaligen Betrag von 4.200 Euro zur Schaffung des schulischen Ganztagsplatzes kalkuliert. Das heißt, die gesamte Verabredung zwischen Bund und Ländern beruht auf genau dieser Platzkostenkalkulation. Zugegebenermaßen sind die Dinge inzwischen teurer geworden. Dem haben wir natürlich Rechnung getragen. Das war ja auch ein berechtigter Einwand. Deshalb haben wir jetzt gesagt: Wir brauchen eigentlich einen Platzkostensatz von 6.000 Euro. Das bekommen wir jetzt auch hin, weil wir, wie Sie wissen, eine Förderquote von 85 Prozent miteinander verabredet haben. Deshalb liegt jetzt der Platzkostensatz in Wahrheit bei 6.000 Euro. Dann haben wir uns natürlich einmal angeschaut, wie das die anderen Bundesländer machen: Sie machen es ganz genauso. Es gibt kein einziges Bundesland, das hier zu einem unbegrenzten Budget je nach Gusto der einzelnen Schulträger kommen würde. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der dritte Aspekt, den ich Ihnen nicht vorenthalten will, lautet: Wenn wir so vorgingen wie jetzt gefordert, würde das dazu führen, dass einzelne Schulträger einen großen Ausbau betrieben, und andere völlig leer ausgingen. Das wäre doch eine große Ungerechtigkeit, die auch nichts dazu beitragen würde, einen flächendeckenden Ausbau des Ganztags in unserem Land zu realisieren. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Noch einmal: Alle Bundesländer, die bisher Förderrichtlinien erlassen haben, sehen die Aufteilung der Fördermittel entweder mit begrenzenden Vorgaben wie dem Platzkostenansatz vor, oder sie verteilen einfach über Jugendhilfeträger-Budgets oder Schulträger-Budgets. Das kann man auch machen. Wir haben übrigens auch angeboten, es so zu machen, aber wir waren gemeinsam der Auffassung, dass das kein sinnvolles Vorgehen ist. Aber auch darüber können wir gern noch einmal sprechen. Ich bin zuversichtlich, dass wir wie immer in den vergangenen Jahren gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden eine gute Lösung finden werden. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, uns bei allen Programmen mit den kommunalen Landesverbänden eng abzustimmen. Wir haben nicht ein einziges Programm gegen deren Willen umgesetzt. Ich verstehe, dass natürlich ein Interesse da ist, möglichst viel Geld in diesem Kontext zu generieren. Aber ich meine: Haben Sie eigentlich einmal zusammengerechnet, welche Finanzierungsbedarfe durch das, was Sie in den letzten zwei Tagen an Vorschlägen unterbreitet haben, entstehen würden? (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie mich nur kurz noch darauf hinweisen, dass wir in den letzten Jahren in erheblichem Umfang im Rahmen von IMPULS 2030 I und II sowie in Umsetzung des Kommunalen Investitionsfördergesetzes II Mittel zur Verfügung gestellt haben. In allen Programmen haben wir ein Beratungsgremium gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden vorgesehen. In allen Programmen haben wir ausführlich vor dem Erlass von Rechtsvorschriften mit den kommunalen Landesverbänden beraten, wie wir das in unserem Land am besten umsetzen können. Wir werden – auch darauf haben wir uns verständigt – mit den kommunalen Landesverbänden ab dem kommenden Jahr über ein Musterraumprogramm beraten. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch in diesen schwierigen Zeiten mit den kommunalen Landesverbänden einen guten gemeinsamen Weg zur Umsetzung der erforderlichen Investitionen in den Ganztag finden werden. Wir übernehmen gemeinsam Verantwortung. Wir gestalten gemeinsam unsere Schulen zu guten Lern- und Lebensorten, und dafür bin ich außerordentlich dankbar. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗