Karin Prien
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Ausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter und die Umstellung von G 8 auf G 9 sind große bildungspolitische Vorhaben von Bund und Ländern, und sie erfordern eine große gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Land und Kommunen und übrigens auch eine große Anstrengung von den Schulen. Warum tun wir das? – Wir tun das, um mit diesen gemeinsamen Vorhaben die Bildungsgerechtigkeit zu erhöhen, wir erleichtern für mehr Familien den Alltag und geben mehr jungen Menschen mehr Zeit für Bildung und Persönlichkeitsentwicklung. Ich will an dieser Stelle erst einmal allen Beteiligten für ihr außerordentliches Engagement bei der Umsetzung dieser großen bildungspolitischen Vorhaben danken. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir tun dies in Zeiten, in denen die finanziellen Spielräume auf allen Ebenen des Staates eng sind. Umso wichtiger ist es – da stimme ich dem Antrag der SPD unbedingt zu –, dass man in diesen Zeiten gut zusammenarbeitet. Aber es erfordert eben auch, dass jeder der Partner seine Verantwortung trägt. Es ist bereits vorgetragen worden: Grundsätzlich ist die Planung und Bereitstellung von Schulgebäuden und -anlagen Aufgabe der Schulträger, und sehr viele Schulträger machen diesen Job, und sie machen ihren Job gut. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Trotzdem ist es richtig, dass das Land freiwillig im Rahmen von Schulbauprogrammen unterstützend tätig wird. Das ist notwendig, weil wir jahrzehntelang zu wenig in unsere Infrastruktur investiert haben. Daran haben wir alle unseren Anteil, alle, die Regierungsverantwortung getragen haben. Ich bin froh, dass wir seit 2017 wieder gemeinsam in landeseigene Schulbauprogramme eingestiegen (Ministerin Karin Prien) sind, um hier zumindest ein Stück weit Abhilfe zu leisten. Es ist zu Recht darauf hingewiesen worden: Wir reden immer noch über Milliarden von Investitionsbedarfen, die noch nicht gedeckt sind. Das gilt übrigens auch für andere Bereiche, und es gilt auch keineswegs nur für Schleswig-Holstein. Das ist leider ein bundesweites Problem. Dafür war es zum Beispiel auch notwendig, dass wir 2017 im Schulbaubereich im Ministerium endlich wieder die Ansätze einer Struktur geschaffen haben, die es überhaupt ermöglicht, die Schulträger bei ihrer Aufgabe zu unterstützen. All das reicht noch nicht. Das können Sie mir glauben, ich weiß, wovon ich spreche. Trotzdem unternehmen wir eben alle Anstrengungen, um hier besser zu werden. Wir haben im Januar 2018 mit den kommunalen Landesverbänden schriftlich vereinbart, dass der finanzielle Mehrbedarf, der durch die Umstellung von G 8 zu G 9 entsteht, kompensiert wird. Das gilt, soweit die Mehrbedarfe nachgewiesen, notwendig, unabwendbar und unmittelbar durch das Gesetz verursacht worden sind. Das ist eine Beschreibung des Konnexitätsprinzips. Wir haben uns gemeinsam auf ein Verfahren verständigt, und zwar genau auf das Verfahren, das Sie jetzt mit Ihrem Antrag zu skandalisieren versuchen. Wir haben uns darauf verständigt, ein vorgezogenes Anmeldeverfahren durchzuführen. Warum macht man so etwas? – Damit man überhaupt die Bedarfe abschätzen kann. Selbstverständlich haben wir uns auf faire Anmeldefristen – das ist etwas anderes – verständigt. Ich will jetzt für Aufklärung sorgen: Das Antragsverfahren beginnt am 1. Juli 2024, und es endet am 30. Juni 2026. Das heißt, wir haben zwei Jahre Zeit für das Antragsverfahren. Dass das jetzt zu kurzfristig sein soll, auf die Idee wird doch wirklich in Wahrheit niemand kommen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Tobias Koch [CDU]) Es ist auch richtig, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht wissen, in welchem Umfang Mittel für die Kompensation von G 8 zu G 9 tatsächlich zur Verfügung gestellt werden müssen. Dafür dient genau dieses gewählte Verfahren. Bislang sind erste 5 Millionen Euro im Haushalt des Landes für 2024 ausgewiesen, aber das ist natürlich nicht das Ende der Fahnenstange. Das wissen wir alle. Im Rahmen des Investitionsprogramms Ganztag übernehmen Bund und Land gerade die Verantwortung, zusätzliche Investitionsmittel für den Ausbau zur Verfügung zu stellen: 196 Millionen Euro – knapp die Hälfte der Bund, über die Hälfte das Land. Das ist tatsächlich eine sehr großzügige Ausstattung im Land Schleswig-Holstein. Die meisten anderen Bundesländer legen eben gerade nichts oben drauf, sondern überlassen die Kofinanzierung vollständig den betroffenen Schulträgern. Deshalb ist die Aussage des Kollegen Balasus in dieser Angelegenheit vollkommen richtig gewesen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Das Bildungsministerium hat selbstverständlich dazu eine Förderrichtlinie entworfen. Die Ergebnisse aus dem Lenkungskreis zwischen Land und KLV – das ist übrigens das Gremium, in dem wir gemeinsam diese Themen erörtern – sind dabei berücksichtigt worden. Am 13. Oktober 2023 haben wir die Förderrichtlinie in das Anhörungs- und Beteiligungsverfahren gegeben. Die Frist ist inzwischen abgelaufen, und wir werten die eingegangenen Stellungnahmen derzeit aus. Ich will auch nicht verhehlen, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hier weitere Handlungsbedarfe für das Land hervorgerufen hat. Wir beraten zurzeit darüber, wie wir dieses Problem lösen können. Und ja, es gibt eine öffentliche Diskussion – auch mit den kommunalen Landesverbänden – über die Frage, wie wir mit den von Anfang an im Ganztagsförderungsgesetz vorgesehenen Platzkosten jetzt umgehen. Es ist richtig, dass die kommunalen Landesverbände diese Frage in ihrer Stellungnahme kritisieren. Es ist auch richtig, dass wir grundsätzliche Differenzen zur Frage der Konnexität in dieser Frage haben. Aber ich will dazu gern Folgendes erläutern: Erstens. Das Investitionsprogramm Ganztagsausbau war nie als ein generelles Schulbauprogramm für alle Grundschulen gedacht. Es geht nicht darum, Grundschulen mit den Ganztagsmitteln zu sanieren oder gar neu zu bauen. Dieses Programm zielt – das ist übrigens auch Vorgabe für die Verteilung der Bundesmittel – einzig und allein darauf ab, einen flächendeckenden bedarfsgerechten Ausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter sicherzustellen. Natürlich sieht die Richtlinie vor – auch die Bund-Länder-Vereinbarung –, dass Fördermittel wirtschaftlich und sparsam einzusetzen sind. Das bedeutet, dass vorhandene Schulräume in die Planung einzubeziehen sind. Es bedeutet im Ergebnis, dass die Doppelnutzung von Räumen der Regelfall ist und eben nicht die Ausnahme. (Ministerin Karin Prien) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
