Martin Balasus
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht nur Fleiß und Interesse der jungen Menschen sind wichtig für ihren Bildungserfolg, auch die Rahmenbedingungen müssen stimmen. Deshalb ist der Schulbau eine fundamentale, eine zentrale Aufgabe für die Zukunft SchleswigHolsteins. Viele Bauten sind in die Jahre gekommen. Sie müssen aufwendig saniert, ertüchtigt oder sogar ersetzt werden. Positiv stimmt dabei: Genau das passiert bereits vielerorts. Doch hinzu kommt noch der Bedarf an Räumlichkeiten, der sich aus der Umsetzung des Ganztagsschulanspruchs ab 2026 ergibt. Die Landesregierung ist sich dieser Verantwortung bewusst. Sie unterstützt Schulträger bei ihren Aufgaben und gestaltet Schulbau aktiv. Dass nun ausgerechnet die Sozialdemokraten einen vermeintlichen Konflikt zwischen Kommunen und Land herbeireden möchten, ist schon ein starkes Stück. Dass nun ausgerechnet Sie sich für eine echte Partnerschaft zwischen Kommunen und Land in puncto Schulbau aussprechen, ist – ehrlich gesagt – an Absurdität nicht zu überbieten. Denn als die SPD in Schleswig-Holstein regierte, war die Schulbauförderung auf einem Tiefststand. Erst Jamaika hat diese hochgefahren. Ich finde, da sollte man schön die Füße stillhalten. Nein, Genossen, wir stehen hier erhobenen Hauptes und voller Selbstbewusstsein. Bei uns ist Schulbau in Profihänden, (Beifall CDU) denn wir haben das Schulbaureferat mit mehr Personal ausgestattet. Mit rund 300 Millionen Euro haben wir seit 2017 den Schulbau gestärkt, zum Beispiel durch IMPULS I und II oder das Programm zur Sanierung sanitärer Räume. Dabei haben wir stets partnerschaftlich mit den Kommunen gearbeitet. Ihr Vorwurf ist damit vollkommen haltlos, denn jeder Schulbau passiert in enger Zusammenarbeit. Streng genommen, und das ist die Wahrheit, ist Schulbau Aufgabe des Schulträgers. Mit unseren Schulbaufördermaßnahmen gehen wir also weit über eine bloße Partnerschaft hinaus und zeigen Verantwortungsbewusstsein und Gestaltungswillen – ganz anders, als Sie das damals getan haben. Es gab bis 2017 nämlich nur ein einziges Schulbauprogramm, und das war eines des Bundes. Ein Landesprogramm gab es nicht. Was mir auch auffällt: Sie arbeiten handwerklich unsauber. So unterstellen Sie in Ihrem Antrag, die Antragsfrist für die Mehrkosten, die durch die Rückkehr von G 8 zu G 9 entstehen, würde am 29. Februar 2024 enden. Schulträger hätten keine Zeit und müssten sich jetzt überschlagen, und das gehe doch nicht. Stimmt, das geht wirklich nicht. Deshalb ist das auch überhaupt nicht so. Sie verwechseln die Anmelde- mit der Antragsfrist. Bis zum 29. Februar 2024 sollen Schulträger nur Bedarfe melden, damit das Land einen Überblick hat. Ich glaube, man kann Anträge noch bis zum Sommer stellen. So lautet das Prinzip. Das ist ein zweistufiges Verfahren, und so steht es auch in der Richtlinie. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. (Beifall CDU)
