Malte Krüger
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Auch ich erinnere mich noch gut daran, wie es damals war, seine erste Studentenwohnung zu finden. Das hat bei mir in Kiel-Gaarden stattgefunden, in der Kaiserstraße hatte ich meine erste Wohnungsbesichtigung. Eigentlich wollte ich nicht in Gaarden wohnen, um dann einen Monat später nach vielen Wohnungsbesichtigungen doch die Vorteile von Kiel-Gaarden zu erkennen, wo ich im Nachbarhaus ein sehr schickes Zimmer in einer WG gefunden habe. Das große Problem war, dass das Zimmer nur achteinhalb Quadratmeter groß war; deshalb bin ich da nach zwei Jahren wieder ausgezogen. „Junges Wohnen“ ist ein großes Thema, finanzierbaren Wohnraum für Studierende zu finden. Aber es geht nicht nur um Studierende, es geht auch um Auszubildende, um Freiwilligendienstleistende. Das haben wir hier im Mai 2023 bereits debattiert. „Junges Wohnen“ – das hat der Kollege Deckmann gerade gesagt – ist ein Superprogramm; da sind wir uns vollkommen einig. Wir sind uns auch einig, dass es eine sehr bittere Pille ist, dass es jetzt einen Stopp des KfW-Programms gibt. Herr Deckmann hat bereits im Mai 2023 davor gewarnt, dass das eventuell passieren wird. Das ist bitter. Ich habe an dieser Stelle bereits häufig gesagt, dass junge Menschen gute Voraussetzungen für ihre Ausbildung brauchen. Dazu zählt nicht nur die allgemeine Finanzierung des Lebens – ich erinnere an die Debatte, die wir zum KfW-Studienkredit geführt haben –, es geht auch um das Wohnen in der Nähe des Ausbildungsorts, sei es Ausbildungsbetrieb oder Hochschule. Der Fonds „Junges Wohnen“ des Bundesbauministeriums ist ein wichtiger Baustein, um genau das zu erreichen, mehr bezahlbaren Wohnraum für Azubis und Studierende. Mindestens 30 Prozent müssen die Länder dabei als Eigenfinanzierung zu den abgerufenen Bundesmitteln beitragen. Wir haben als Schwarz–Grün bereits im Mai 2023 hervorgehoben, dass nicht nur Azubis und Studierende von dieser Förderung profitieren sollen, sondern auch Freiwilligendienstleistende. Das ist unser ausdrücklicher Wunsch bei der Planung der Fondsmittel. Im Mai dieses Jahres haben wir bereits eine Reihe von wohnungsmarktpolitischen Beschlüssen gefasst, unter anderem auch zum „Jungen Wohnen“. Der Landtag hat beschlossen, dass die Landesregierung die notwendige Kofinanzierung von 30 Prozent sicherstellen soll, damit die für Schleswig-Holstein vorgesehen Bundesmittel abgerufen werden können. Liebe Kolleg_innen, ich sehe keinen Grund dafür, dass die Landesregierung von ihren Plänen abweichen sollte. Die Haushaltsplanungen für 2024 sind sicherlich schwierig – keine Frage –, aber der Landtag hat beschlossen, dass die Regierung die Kofinanzierung für den Fonds „Junges Wohnen“ sicherstellen soll, damit alle Bundesmittel abgerufen werden können. Das wird auch so kommen. Ich weiß, dass Sie von der SPD das gern anders darstellen wollen, weil das Bildungsministerium in einer Kleinen Anfrage darauf hingewiesen hat, dass eine verbindliche Aussage zur Aufnahme der Kofinanzierung noch nicht getroffen werden kann. (Serpil Midyatli [SPD]: Aha!) Das ist finanzpolitisch nur logisch, schließlich muss der Haushalt für 2024 erst einmal entworfen, beraten und beschlossen werden. (Zurufe SPD)
