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Tobias Koch

CDU 13.12.2023 Sitzungen 20/45

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Damit durch die Zwischenfrage der Kollegin Krämer hier kein falscher Eindruck hängenbleibt, ob in diesem Jahr schon Zahlungen erfolgen können, wollte ich einmal klarstellen – vielleicht geben Sie der Kollegin Krämer den Hinweis, wenn sie gerade an ihrer Pressemitteilung schreibt, dass sie damit noch einen Augenblick wartet –: Der Kollege Jepsen hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass wir für die Küstenschutzmaßnahmen die vereinbarten Beträge mit dem Haushalt 2024 bereitstellen werden. Wir hatten große Einigkeit hier im Plenum, dass wir das über einen Notkredit im nächsten Jahr abwickeln werden. Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass in diesem Jahr keine Zahlungen erfolgen können. Ich wundere mich, dass die Frage von der Kollegin Krämer kam, denn wir haben es in der letzten Woche gerade im Finanzausschuss beraten. Wir machen in dieser Woche noch einen zweiten Nach- (Tobias Koch) tragshaushalt für das Jahr 2023, in den wir extra die Ermächtigung hineinschreiben, noch im Haushalt 2023 Titel einzurichten für die Wiederaufbaumaßnahmen infolge der Flutkatastrophe. Das heißt: Wenn in diesem Jahr schon Zahlungen anfallen sollten, werden sie aus dem laufenden Haushalt finanziert. (Zuruf Lars Harms [SSW]) Sie können deswegen heute noch nicht betragsmäßig beziffert werden. Der Finanzausschussvorsitzende nickt. Du warst in der letzten Woche gar nicht da, Lars, (Zurufe) aber ich vermute, du hast beim ParlaRadio zugehört. Wenn noch in diesem Jahr Zahlungen anstehen, können sie aus dem laufenden Haushalt geleistet werden. Dementsprechend können sie noch nicht im Vorfeld beziffert werden. Wichtig ist, dass allen Kommunen, die Maßnahmen ergreifen, im Vorgriff auf das kommende Jahr ein vorgezogener Maßnahmenbeginn genehmigt wird.

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