landtag.ltsh.de ↗

Sybilla Nitsch

SSW 13.12.2023 Sitzungen 20/45

Geehrte Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Jeder Verkehrstote ist einer zu viel. Das wurde heute schon festgestellt. Im letzten Jahr wurden in Schleswig-Holstein 14.569 Menschen bei Verkehrsunfällen verletzt, 102 kamen ums Leben. Wir sehen also: Der Weg zur Vision Zero ist noch weit, aber wir dürfen keinesfalls akzeptieren, dass die Teilnahme am Straßenverkehr für Menschen am Ende des Tages tödlich endet und so viele Verletzte mit sich bringt. Der Bericht der Landesregierung zur Lage der Verkehrssicherheit in Schleswig-Holstein 2023, Drucksache 20/940, wurde im April dieses Jahres veröffentlicht. Wir haben damals kritisiert, dass dieser nicht zur Aussprache gekommen ist, denn wir hätten gerne weitere Vorschläge für ein verbesser- (Sybilla Nitsch) tes Verkehrssicherheitskonzept vorgetragen. Nun haben wir unsere Vorschläge im Rahmen unseres Änderungsantrages vorgelegt, und wir freuen uns, dass die Koalitionspartner dieses Thema als gesetzten Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung gebracht haben. Die Einrichtung von Tempolimits ist dabei schon ein echter SSW-Klassiker, das kann selbst ich nach mittlerweile eineinhalb Jahren im Parlament sagen. Die Vorteile liegen eindeutig auf der Hand. Jeder Verkehrsunfall, jeder Tote, den wir mit einem Tempolimit verhindern könnten, würde dieses rechtfertigen – und gut für den Verkehrsfluss und für das Klima wäre es auch. (Beifall SSW) Aber es ist so, dass das in Deutschland politisch nicht gewollt ist. Hier gilt nach wie vor freie Fahrt vor Sicherheit, obwohl sich die Mehrheit der Menschen in unserem Land inzwischen längst für entsprechende Tempolimits ausspricht – und seien es in einem ersten Schritt nur abschnittsweise Tempolimits an bekannten Gefahrenpunkten. Wir weisen immer wieder darauf hin, dass man in Dänemark sehr gute Erfahrungswerte hat. Dort konnten die Unfallzahlen extrem reduziert werden – auch weil bei Verstößen die Bußgelder deutlich höher sind, und das schreckt ab. Wir als SSW sind also weiterhin der Überzeugung, dass nur mit Tempolimits eine echte Vision Zero umgesetzt werden kann. (Beifall SSW) Unsere zweite Anregung ist, dass Städte und Kommunen selbst über die Einrichtung von Tempo-30- Zonen vor Ort entscheiden können sollten. Ob das dann im ganzen Ort oder nur an einem örtlichen Altenheim oder einer Grundschule geschieht – diese Kompetenz überlasse ich den Kommunen. Ich habe vollstes Vertrauen in die Kommunen, dass sie das auch selbst entscheiden können. (Beifall SSW) Damit stärken wir nicht nur das Subsidiaritätsprinzip, das uns auf allen Ebenen immer sehr wichtig ist, sondern wir tragen effektiv zur Unfallreduzierung bei. Für diesen Vorstoß würden wir uns daher entsprechende Unterstützung auf Bundesebene wünschen. Diese Vor-Ort-Kompetenz sollten wir im Übrigen viel mehr schätzen und ermöglichen. Ich denke hier an das Beispiel Stedesand mit der Forderung einer Bedarfsampel an der B 5. Dies ist eine Gemeinde mit gut 1.000 Einwohnern, die es einfach nicht schaffen wird, eine Querungszahl von 50 Personen pro Stunde zu erreichen, weil die Einwohnerzahl so niedrig ist. Im Petitionsausschuss haben wir hierzu eine sehr ausführliche Anhörung gehabt. Die Leute können einfach nicht nachvollziehen, dass diese Gefahrenstelle und diese Bedarfsampel, basierend auf einer Richtlinie, die 20 Jahre alt ist, nicht erkannt werden, sodass diese nicht eingerichtet werden kann und diese heikle Verkehrssituation für ältere Mitbürger, für Kinder und für alle anderen Leute vor Ort sicher gestaltet wird. (Beifall SSW) Aktuell wird eine Gefahrenstelle erst als solche anerkannt, wenn drei Unfälle in einem Jahr passiert sind. Das ist meines Erachtens zynisch. Vielmehr muss präventiv gearbeitet werden. Außerdem müssen Gefahrenstellen identifiziert werden, und es muss vorbeugend für die Verkehrssicherheit gesorgt werden. Im Fall Stedesand wäre es sogar so – nur mal so als kleine Info am Rande –, dass die Gemeinde die Kosten für eine Bedarfsampel selbst tragen würde, wenn sie selbst darüber entscheiden könnte. In diesem Zusammenhang steht der Vorschlag im Raum, dass die Arbeit der Unfallkommission verpflichtend und bindend wird. Es ist keine Frage, Unfallkommissionen machen eine gute Arbeit. Wir möchten aber, dass diese Arbeit zielgerichtet unterstützt wird und dass die Maßnahmen bindend gemeinsam mit den Kommunen und den Menschen vor Ort umgesetzt werden. Wichtig hierfür wäre eine verlässliche digitale Datengrundlage, damit man endlich ein verlässliches landesweites Sicherheitskonzept auf den Weg bringen kann. Wir unterstützen die Idee der FDP eines Aktionsplans beziehungsweise eines Verkehrssicherheitskonzepts, weil wir anderen, neuen Ideen offen gegenüberstehen, zum Beispiel der Idee der Erprobung von Monocams, wie dies im Antrag der Koalition erwähnt worden ist. Wir sehen also, es ist noch ganz viel Luft nach oben. Deswegen können wir dem Vorschlag, die Anträge in den Ausschuss zu überweisen, gut folgen. Damit möchte ich an dieser Stelle noch einmal erklären: Der SSW-Antrag ist ein Änderungsantrag. Wir sollten diesen als eigenständig erklären, damit dieser auch überwiesen werden kann. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW und vereinzelt SPD)

Alle Reden von Sybilla Nitsch Protokoll ↗