Eka von Kalben
Das Wort hat jetzt die Ministerin für Gesundheit, Professor Dr. von der Decken. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Jeder Mensch, der in Deutschland lebt, muss Zugang zu Gesundheitsversorgung haben. Denn jeder Mensch, der bei uns lebt, kann plötzlich ernsthaft erkranken und bedarf dann medizinischer Hilfe. Für manche Menschen kann es aufgrund ihrer Lebensumstände schwieriger sein, Gesundheitsleistungen zu erhalten. Hierzu gehören zum Beispiel Menschen in Obdachlosigkeit. Hierzu gehören aber auch Menschen, die als Geflüchtete nach Deutschland eingereist sind, sich hier aber nicht als asylsuchend registrieren lassen und dementsprechend auch nicht gemeldet sind. Hierzu können aber auch Menschen gehören, die aufgrund einer unglücklichen Verkettung persönlicher Lebensumstände ihre private Krankenversicherung nicht mehr bezahlen können. Auch für diese Menschen sind allerdings Versorgung und Abrechnung der Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen sichergestellt. So werden Leistungen für obdachlose Menschen grundsätzlich über die GKV abgerechnet. Geflüchtete können Asyl in Deutschland beantragen und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Hierfür hat Schleswig-Holstein als einziges Bundesland eine elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete eingeführt. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Als erstes Bundesland!) Menschen, die ihre Beiträge zu einer privaten Krankenkasse – zum Beispiel aufgrund einer Insolvenz – nicht mehr bezahlen können, können frühzeitig in einen günstigen Basistarif wechseln. Die PKV ist verpflichtet, diesen anzubieten. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Mitunter liegt das Problem darin, dass die Betroffenen nicht wissen, dass ihnen diese Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen zustehen. Deshalb gibt es auch in Schleswig-Holstein bereits eine ganze Reihe von Beratungsangeboten, an die sich Betroffene wenden können, um sich über Rechte und Möglichkeiten informieren zu lassen. So sind GKV und PKV gesetzlich verpflichtet, zum Versicherungsstatus zu beraten, falls beispielsweise finanzielle Schwierigkeiten bei den Betroffenen (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) auftreten. Weitere Beratungsangebote, insbesondere für arbeitssuchende Menschen, machen die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter. Eine wichtige Anlaufstelle für Betroffene in Schleswig-Holstein, die auch Einzelfälle im Detail prüft, ist beispielsweise die Bürgerbeauftragte. Andere Angebote wie der Patientenombudsverein unterstützen insbesondere bei Fragen zum Versichertenstatus oder bei Problemen mit der entsprechenden Versicherung. Darüber hinaus vermitteln Medibüros wie das in Kiel anonym und kostenlos medizinische Behandlungsangebote an Menschen, die ohne Papiere und ohne legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland leben. Einige Bundesländer organisieren zusätzlich über sogenannte soziale Clearingstellen direkt und kostenfreie Hilfen und soziale Beratungsangebote. In Schleswig-Holstein gib es eine solche Clearingstelle bislang nicht. Das liegt nach bisheriger Erkenntnis – ich betone: nach dem, was wir bisher wissen – unter anderem auch daran, dass bestimmte Menschen Gesundheitsleistungen aufgrund ihres ungeklärten Versicherungsstatus oftmals nicht nachfragen. Das kann in Stadtstaaten, die gleichzeitig auch Träger kommunaler Sozialleistungen sind, anders ausgeprägt sein als in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein. Wir werden deshalb den Bedarf für eine medizinische Clearingstelle in Schleswig-Holstein prüfen. Das oberste Ziel bleibt dabei, Menschen ohne Krankenversicherungsschutz – wer immer das auch sein mag – den Weg in das oder den Weg zurück in das reguläre Krankenversicherungssystem aufzuzeigen. Wichtig ist dabei auch, die bereits bestehenden Beratungs- und Hilfsangebote zu bündeln und bekannter zu machen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
