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Hauke Hansen

CDU 13.12.2023 Sitzungen 20/45

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag des SSW spricht ein wichtiges Thema an: die flächendeckende Gesundheitsversorgung aller Teile der Bevölkerung, also auch von Menschen ohne Krankenversicherung. Die vom Kollegen Dirschauer aufgeschriebenen Punkte sind aber meiner Auffassung nach keine durchdachten Lösungsmöglichkeiten. (Christian Dirschauer [SSW]: Was?) Insbesondere die Ausgabe von anonymen Gesundheitskarten ist für mich realitätsfern. Seit dem 1. Januar 2009 gilt in Deutschland die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Der größte Teil der Bevölkerung, etwa 90 Prozent, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung, ein kleiner Teil, rund zehn Prozent, in der privaten Krankenversicherung versichert. Nun gibt es sehr wenige Menschen, die sich legal in Deutschland aufhalten und entgegen der Versicherungspflicht keinerlei Versi- (Hauke Hansen) cherungsschutz haben. Das sind rund 80.000 Personen, besonders häufig Selbstständige, die in prekäre Situationen geraten sind, und Menschen, die von Obdachlosigkeit betroffen sind. Deutlich häufiger wird der sogenannte Notlagentarif bei privaten Krankenversicherungen genutzt oder im Bereich der GKV die Beschränkung auf minimale Leistungen, auf sogenannte ruhende Verträge. Im § 16 Absatz 3 a des Sozialgesetzbuches V ist geregelt, dass die Krankenversicherung von gesetzlich Versicherten, die ihre Beiträge zwei Monate trotz Mahnung nicht bezahlen können, automatisch auf dieses minimale Leistungsniveau zurückgeführt wird. Der Umfang für die PKV-Mitglieder ist unter anderem in § 153 Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt. Darin heißt es: „Der Notlagentarif sieht ausschließlich die Aufwendungserstattung für Leistungen vor, die zur Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind.“ Das ist also der gesetzlich definierte Leistungsumfang, den Bürgerinnen und Bürger im Notlagentarif ihrer PKV, aber auch im ruhenden Zustand bei der GKV erhalten. Diese Menschen bezahlen für diese Tarife Geld. Insgesamt betraf das 2022 bundesweit rund 750.000 Menschen. Dieser Leistungsumfang ist mehr oder weniger identisch mit dem Leistungsumfang nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Nun schlagen Sie vor, dass Menschen ohne Papiere – also Menschen, die sich per Definition illegal in Deutschland aufhalten – mit einer anonymen Gesundheitskarte vollumfänglich Regelleistungen der Krankenversicherungen in Anspruch nehmen können. Sie wollen Menschen, die ohne legalen Aufenthaltsstatus hier leben und gegebenenfalls auch ausreisepflichtig sind, medizinisch besser versorgen als die 750.000 Menschen, die hier legal leben und sich im Nottarif befinden und dafür auch noch bezahlen. – Diesen Ansatz lehnen wir ab. So können wir die zwei Bereiche tatsächlich nicht gegeneinander ausspielen. Die Gesundheitsversorgung für alle Menschen – egal, ob legal oder illegal – in Deutschland ist aber ein sehr wichtiges Thema, wie ich bereits eingangs gesagt habe. Daher legen wir Ihnen heute einen Alternativantrag vor. Wir wollen Menschen, die sich legal in Schleswig-Holstein aufhalten und die keine Krankenversicherung haben, beraten, wie der Weg zurück ins Krankenversicherungssystem funktionieren kann. Wir wissen aus vielen anderen Beispielen, dass dies erfolgreich gelingen kann, wenn es entsprechende Angebote gibt. Menschen, die sich illegal in Schleswig-Holstein befinden, wollen wir über die rechtlichen Möglichkeiten informieren, damit zum Beispiel Notfallbehandlungen bestmöglich umgesetzt werden können. (Unruhe)

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