landtag.ltsh.de ↗

Hauke Hansen

CDU 13.12.2023 Sitzungen 20/45

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Über Schleswig-Holstein verteilt gibt es 32 sogenannte Anlaufpraxen. Diese versorgen erkrankte Menschen ähnlich wie Hausarztpraxen, nur außerhalb der Öffnungszeiten der Hausarztpraxen. Sie decken einen erheblichen Teil der ambulanten Notfallversorgung ab. Rund 190.000 Patientinnen und Patienten nehmen diese Versorgungsmöglichkeit pro Jahr in Schleswig-Holstein in Anspruch. Die Ärztinnen und Ärzte, die diese 32 Anlaufpraxen am Laufen halten, gliedern sich grob in zwei Gruppen. 75 Prozent sind niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, 25 Prozent sind sogenannte Poolärzte – das sind 450 Personen. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Ärztinnen und Ärzte aus Krankenhäusern oder um Medizinerinnen und Mediziner, die sich im Ruhestand befinden. 30 Prozent aller Dienste werden von eben diesen Poolärzten übernommen. Das sind ungefähr 100.000 Behandlungsstunden in Schleswig-Holstein pro Jahr. Nun hat das Bundessozialgericht am 24. Oktober 2023 ein weitreichendes Urteil gesprochen, dass die bisherige Gleichbehandlung bei der Befreiung von der Sozialversicherungspflicht der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und der Poolärzte nicht länger rechtmäßig sei. Zukünftig sollen für die Poolärzte Abgaben zur Sozialversicherung fällig werden. Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen wären weiter davon befreit. In Schleswig-Holstein obliegt die Organisation der Anlaufpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, kurz KVSH. Die KVSH hat gerechnet und ermittelt, dass die Einführung der Sozialversicherungspflicht Mehrkosten in Höhe von 3 Millionen bis 5 Millionen Euro pro Jahr auslösen würde. Diese wären nach heutigem Stand voll aus dem Budget der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zu entrichten. Aus diesem Grund hat die KVSH allen 450 Poolärztinnen und -ärzten landesweit zum 31. Dezember 2023 gekündigt. Sollte es bei den Kündigungen bleiben, wären die Folgen vielschichtig und aus meiner Sicht auch gravierend. Ich nenne nur ein Beispiel. Wenn die Besetzung dieser Dienste nicht freiwillig funktioniert, werden Niedergelassene zum Dienst verpflichtet werden müssen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es dann Ärztinnen und Ärzte im ländlichen Bereich häufiger trifft, ist besonders groß, da die Arztdichte dort kleiner als zum Beispiel in Kiel oder in Lübeck ist. Bereits heute bestehen Probleme bei der Besetzung von Kassensitzen in ländlichen Regionen. Die erhöhte Wahrscheinlichkeit, neben der eigenen Praxis regelmäßig sonntags oder spätabends noch Dienst in einer Bereitschaftspraxis schieben zu müssen, macht eine Niederlassung im ländlichen Bereich zweifelsfrei unattraktiver. Meine Damen und Herren, das ist nicht die Vorstellung der CDU Schleswig-Holstein von einer guten und flächendeckenden ärztlichen Versorgung der Bevölkerung. So geht es nicht. (Martin Habersaat [SPD]: Was ist denn die Vorstellung der CDU?) Die KVSH hat am vorletzten Freitag allen gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Landtagsfraktionen ein gemeinsames interfraktionelles Gespräch angeboten und eine Vielzahl an Details transparent gemacht – ohne großen Presserummel, ohne viel Tamtam. Dafür bin ich ausgesprochen dankbar. So arbeitet man lösungsorientiert und vertrauensvoll zusammen. (Vereinzelter Beifall CDU) – Ja, da kann man ruhig klatschen, das stimmt. – Das Gespräch hat mich auch in meiner Meinung bestätigt, dass durch die Einführung einer Sozialversicherungspflicht in dem Bereich ein riesiges Bürokratie- und Abrechnungsmonster entsteht, den Sozialkassen aber keine wesentlichen Mehrerträge zufließen werden. Das Gespräch hat mir auch gezeigt, dass die gemeinsame Initiative der CDU-Fraktionen aus (Hauke Hansen) Schleswig-Holstein, dem Saarland, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zur Aufhebung der Sozialversicherungspflicht gut und richtig war und dass der jetzt vorliegende Antrag aller Fraktionen der einzig sinnvolle und richtige Weg ist. Aus Berlin hören wir, dass das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesarbeitsministerium nach dem Urteil die Gespräche mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wieder aufgenommen haben. Ich habe die KVSH gefragt, wie denn diese Gespräche laufen. Die Antwort kann ich Ihnen heute leider nicht ersparen, und ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: Der unserem Haus bekannte Sachstand ist, dass es wohl in Berlin weitere Gespräche auf Fachebene gibt, man von einem Ergebnis aber weit entfernt ist.

Alle Reden von Hauke Hansen Protokoll ↗