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Eka von Kalben

24.11.2023 Sitzungen 20/44

Das Wort hat jetzt die Finanzministerin Monika Heinold. Monika Heinold, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Tarifgemeinschaft der Länder ist zurzeit mit den Gewerkschaften in intensiven Verhandlungen über den anstehenden Tarifabschluss. Die Aufgabe ist groß, denn wir müssen insbesondere drei Dinge beachten: Erstens. Unsere Beschäftigten brauchen gerade in Zeiten hoher Inflation eine angemessene Lohnerhöhung. Zweitens. Wir brauchen im Öffentlichen Dienst auch weiterhin attraktive Arbeitsplätze, damit sich junge Menschen für uns als Arbeitgeber entscheiden. Und drittens. Wir verhandeln in Zeiten multipler Krisen, in denen die Finanzlage in vielen Bundesländern extrem angespannt ist. Dementsprechend herausfordernd ist es, zu einer guten Verständigung zwischen den Arbeitgebern auf der einen Seite und den Arbeitnehmer_innen auf der anderen Seite zu kommen. Die nächste Runde findet am 7., 8., 9. Dezember statt – ich weiß es nicht. Im Koalitionsvertrag haben wir Folgendes vereinbart, es wurde eben schon zitiert: „Wir streben im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten an, die Tarifabschlüsse der Tarifgemeinschaft der Länder für die Beschäftigten des Landes auch für die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zeit- und wirkungsgleich zu übernehmen.“ Darüber, was möglich ist, beraten wir als Landesregierung im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushalts 2024. Der Kabinettsbeschluss ist für den 11. Dezember 2024 geplant. Zugesagt ist, dass wir den Tarifabschluss wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen (Ministerin Monika Heinold) wollen. Ich erinnere mich auch an andere Zeiten. Offen ist die Frage der zeitgleichen Übernahme. Dieses hat der Ministerpräsident sehr klar benannt. Das habe ich den Gewerkschaften selbst in mehreren Gesprächen gesagt. Es steht auch sehr transparent in der Antwort auf die Kleine Anfrage des SSW. Insofern gibt es heute keine Überraschungen. Kommen wir zur Frage der Gleichbehandlungszusage: Mit Wirkung ab 2007 hat der damalige Landtag den Anspruch auf Sonderzahlung – Weihnachtsgeld – deutlich begrenzt. Seitdem ist Folgendes gesetzlich geregelt: Beamtinnen und Beamten bis einschließlich Besoldungsgruppe A 10 erhalten 660 Euro Weihnachtsgeld, und pro Kind werden – unabhängig von der Gehaltsstufe – 400 Euro Weihnachtsgeld gezahlt. Das hat damals binnen kurzer Zeit zu einer Vielzahl von Anträgen auf erneute Leistung der Sonderzahlung geführt, und die Frage der Verfassungskonformität stand im Raum. Der damalige Finanzminister hat daraufhin im Februar 2008 eine Gleichbehandlungszusage für ein Jahr für diejenigen gegeben, die nicht geklagt hatten. Das bedeutete: Sollten Gerichte entscheiden, dass die Kürzung der Sonderzahlung nicht rechtens war, haben alle Beamt_innen und Versorgungsempfänger_innen – unabhängig davon, ob sie geklagt haben oder nicht – einen Anspruch auf Nachzahlung. Dadurch wurde verhindert, dass es zu weiteren Klagen kam. Diese Gleichbehandlungszusage wurde bis zum Jahr 2021 jährlich zum Ende des Jahres wiederholt. Seit 2022 gibt das Land diese Gleichbehandlungszusage nicht mehr, da sich die Dinge grundlegend verändert haben. Das Bundesverfassungsgericht hat inzwischen verschiedene Entscheidungen zum Besoldungsrecht anderer Länder getroffen, aus denen wir auch für Schleswig-Holstein Schlussfolgerungen gezogen haben. So hat das Bundesverfassungsgericht Parameter entwickelt, anhand derer wir nun regelmäßig ermitteln, ob die Alimentation noch amtsangemessen ist. Dabei wird insbesondere beachtet, dass die Abstandsregeln zum Existenzminimum sowie das darauf aufbauende Abstandsgebot für nachfolgend höhere Besoldungsgruppen eingehalten werden. Um verfassungskonform zu besolden, hat das Land kontinuierlich Besoldungsanpassungen vorgenommen – auch zusätzlich zur Übertragung von Tarifabschlüssen. So gab es Ende 2022 eine Erhöhung von insgesamt 3,4 Prozent in der Besoldung, die sich aus diesen unterschiedlichen Komponenten zusammensetzte. Auf Grundlage der klar definierten Parameter gehen wir als Landesregierung davon aus, dass wir verfassungskonform besolden und versorgen, und sprechen demzufolge seit 2022 keine erneute Gleichbehandlungszusage aus. Ich habe darüber mehrfach mit den Gewerkschaften gesprochen.

Protokoll ↗