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Beate Raudies

SPD 24.11.2023 Sitzungen 20/44

Danke schön, Herr Kollege. – Sind wir uns einig, dass es bei der Besoldung unserer Landesbeamtinnen und Landesbeamten nicht nur darum geht, ob wir sie uns leisten können, sondern auch darum, ob sie verfassungsgemäß ist? – Natürlich, das ist so, aber ich folge der Auffassung der Landesregierung, dass die derzeitige Besoldung verfassungsgemäß ist. Ich fahre fort: Ich halte daher eine wirkungsgleiche Übertragung des kommenden Tarifabschlusses auf die Besoldung für unabdingbar. Diese Zusage hat die Landesregierung ja bereits gemacht. Unsere Beschäftigten sollen weiterhin angemessen bezahlt werden, das wird im Wettbewerb um die knappen Arbeitskräfte immer mehr auch ein entscheidender Standortfaktor. Die zeitgleiche Tarifübertragung sollte in normalen Zeiten ebenso eine Selbstverständlichkeit sein – aber eben nicht immer. 2013/2014 beispielsweise wurde der Tarifabschluss von der Küstenkoalition unter Beteiligung von SPD und SSW zwar wirkungsgleich, aber erst zeitverzögert auf die Besoldung übertragen, was der damaligen Haushaltslage geschuldet war. Das war damals eben auch in anderen Bundesländern der Fall. Wie wir alle wissen, ist auch derzeit die Haushaltslage angespannt. Mit dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts werden die Herausforderungen noch größer. Daher ist heute nicht die Zeit für Haushaltsvorfestlegungen. Angesichts der vielen anderen Härten und Einsparungen bei der Aufstellung des Haushalts 2024, die die Landesregierung gerade gegeneinander abzuwägen hat, müssen wir ihr diesen Raum auch lassen. Daher beauftragen wir die Landesregierung, die Frage der zeitgleichen Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten im Haushaltsaufstellungsverfahren zu entscheiden. Über das Ergebnis werden wir dann hier im Landtag nach Vorlage des Haushaltsentwurfs miteinander beraten, denn am Ende ist das Parlament der Gesetzgeber. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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