Claus Ruhe Madsen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Welt ist im Wandel: Energiewende, Verkehrswende, klimaneutrales Industrieland – alles in einer rasenden Geschwindigkeit. (Christopher Vogt [FDP]: Letzteres nicht!) Das passt nicht zu unserer Planungs- und Umsetzungsgeschwindigkeit, (Vereinzelter Beifall CDU) vor allem nicht zu unseren jetzigen Verfahrensweisen; das müssen wir ändern – nicht unsere Ziele, sondern unsere Verfahren. Ich bin mir ziemlich sicher, dass niemand sagen würde, Planungsbeschleunigung bräuchten wir nicht. Trotzdem geht es nur mit ganz kleinen Schritten voran, und gefühlt kommen für jede gestrichene Regelung zwei neue Regelungen hinzu. In Schleswig-Holstein werden als Paradebeispiele immer die A 20 und die Fehmarnbelt-Querung genannt. Es wäre schön, wenn es nur um diese zwei – natürlich sehr wichtigen – Verbindungen ginge. Es gibt kaum ein Beispiel, bei dem zwischen Idee und Umsetzung nicht Jahre oder Jahrzehnte vergehen. Die Tatsache motiviert uns als Landesregierung, ein paar wichtige Pflöcke einzuschlagen. Die Grundlage ist mit unserem Normenscreening gelegt. Wir haben 18 Gesetze identifiziert, bei denen es Beschleunigungspotenzial gibt. Das mag wenig klin- (Minister Claus Ruhe Madsen) gen, kann aber deutliche Erleichterungen bringen. Für kleine Maßnahmen wie zum Beispiel Leitungen vom Umspannwerk zum Netz unter 100 Metern sind bisher noch ein Planfeststellungsverfahren und eine UVP-Vorprüfung notwendig. Das klingt übertrieben – ist es auch. Hier wollen wir eine Bagatellschwelle einführen. Ähnlich ist es beim Bau eines Radwegs entlang einer Straße. Auch hier ist eine UVP-Vorprüfung vorgeschrieben. Wenn wir es mit der Mobilitätswende ernst meinen, müssen wir auch das dringend überarbeiten. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch die Digitalisierung bietet Möglichkeiten. Die Coronapandemie hat gezeigt, wie die Beteiligung der Öffentlichkeit auf digitalem Weg laufen kann. Daraus sollten wir lernen und nicht wieder ausschließlich zu Aktenbergen in Rathäusern zurückkehren. Auch die gesetzliche Festlegung eines überragenden öffentlichen Interesses für bestimmte Vorhaben kann Prozesse enorm beschleunigen. Das wollen wir nutzen. Schön wäre es, wenn wir den Bund auf unserer Seite hätten. Leider wurde Schleswig-Holstein in diesem Prozess vergessen. Weder die A 20 noch die A 23 oder die Hinterlandanbindung für die Fehmarnbelt-Querung sind nach Definition der Bundesregierung wichtig genug. (Serpil Midyatli [SPD]: Hätten wir bloß einen Wirtschaftsminister, der sich darum kümmert! – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Die Wasserstraßen fehlen komplett, dabei ist die Schifffahrt nachweislich der klimafreundlichste Verkehrsträger. Weder im Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich noch im Beschleunigungspakt kommen sie vor. Immerhin einen kleinen Erfolg konnten wir in diesem Kontext verbuchen: Der Bundestag hat unserer Bundesratsinitiative zugestimmt, dass auch Schienenprojekte, die mit dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz finanziert werden, im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Ich will den Bund aber gar nicht zu sehr kritisieren. Es ist positiv, dass er das Thema offenbar ernst nimmt. Dass der Bund das Thema Fachkräftebedarf aufgreift und ein Kompetenzzentrum für die Weiterbildung von Planern auf den Weg bringen möchte, ist wichtig, denn geschultes Personal ist ein wichtiger Erfolgsfaktor bei schnelleren Verfahren. Jetzt muss aus den Pakten und Ankündigungen aber endlich echte Beschleunigung werden. Denn – darin ähneln sich der Pakt und unser Normscreening – es gibt Punkte, die wir nur gemeinsam angehen können. Ich weiß, niemand mag den Satz, aber wir sind für vieles einfach nicht zuständig. Wir können nicht Bundesrecht ändern oder ignorieren. Das Gleiche gilt für EU-Recht. Wir brauchen den Bund hinter uns, sonst kämpfen wir gegen die berühmten Windmühlen. Die Stichtagsregelung ist so ein Beispiel. Es ist absolut sinnvoll und wird von uns seit Langem gefordert, dass Daten oder Gutachten nicht laufend aktualisiert werden, sondern nur bis zu einem bestimmten Stichtag. (Vereinzelter Beifall CDU und Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir wollen damit nicht den Rechtsschutz erheblich eindampfen oder geltendes Recht entwerten. Aber es ist Irrsinn, dauernd Daten zu aktualisieren. Das sorgt bei vielen Projekten dafür, dass wir uns in einer ewigen Schleife von Fehlerheilungsverfahren befinden. Der Bund muss eine gesetzliche Stichtagsregelung einführen, und dafür werden wir uns weiter einsetzen. Ähnlich verhält es sich bei der materiellen Präklusion – ein schönes Wort. Im Moment passiert es häufig, dass Punkte eines Projektes beklagt werden, die vorher im Verfahren nie angesprochen wurden. Hier gibt es enormes Beschleunigungspotenzial, wenn der Zulassungsbehörde solche Punkte frühzeitig bekannt sind und eben nicht erst im Klageverfahren. (Beifall CDU) Auch das wird seit Jahren gefordert. Allerdings müssten dafür die Aarhus-Konvention und darauf aufbauende europarechtliche Regelungen geändert werden. Hier brauchen wir also auch den Bund an unserer Seite. Im Pakt haben Bund und Länder vereinbart, sich für die materielle Präklusion einzusetzen. Das werden wir als Landesregierung tun. Wir müssen uns alle gemeinsam dafür einsetzen, dass sich das viel beschworene Deutschlandtempo nicht an einer Spielstraße orientiert, sondern mindestens mal an einer Landesstraße ohne Trecker vor dem Deutschlandauto. (Beifall CDU und Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) (Minister Claus Ruhe Madsen) Wir werden unseren Teil dazu beitragen und unsere Punkte aus dem Normenscreening mit Volldampf umsetzen. An dieser Stelle betone ich: Ich finde den Bericht großartig. Ich bedanke mich ausdrücklich bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und allen anderen, die an diesem Bericht mitgewirkt haben. Das ist ein erster Schritt, und es werden weitere folgen. – Vielen lieben Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
